Anzeige wegen Onlinebetrug - Vorladung?
Hallo, ich bin 15 und habe letzten dezember was SEHR dummes gemacht, was ich auch tiefst bereue. Zum Hintergrund, ich war durch den Lockdown, meinen Noten, Schule, Quarantäne depressiv und habe eine Kaufsucht bekommen, da Sachen zu kaufen die ich nichtmal brauche kurzfristig “Gluecksgefuehle” bei mir ausgeloest haben und ja ich hab ehrlich gesagt ueberhaupt nicht logisch nachgedacht und dachte dass unnoetige Sachen zu kaufen mich “heilen” wuerde.
Also hab ich dann als ich kein Geld mehr hatte, eine Sache, die ich garnicht besitze, auf eBay Kleinanzeigen verkauft für 60€. Daraufhin hab ich das Geld auf meinem PayPal Account erhalten und den eBay Kleinanzeigen Account dann geloescht, die Verkaeuferin hat logischerweise die Ware nicht erhalten und hat dann Anzeige gegen mich erstattet.
Heute hab ich eine Vorladung von der Polizei bekommen
Ich bin bereit, der Polizei die Wahrheit zu sagen und der Anzeigerin das Geld zurueck zu ueberweisen sobald ich ihre Daten bekomme. Wie laeuft so eine Vorladung ab? Was fuer eine Strafe wird mich erwarten? Wie soll ich mich verhalten? Ich bin 15, wurde vorher noch nie angezeigt oder bestraft oder so.
16 Antworten
Ich denke mal, dass du Sozialstunden aufgebrummt bekommst, aber was mich am meisten stutzig macht ist, dass du mit 15 Jahren Sachen über Online bestellst.
Ich dachte, dass man dafür Volljährig sein muss.
Ich denke, du erhältst Arbeitsstunden und musst das Geld zurück zahlen.
Das würde ich freiwillig machen und mich bei den Leuten entschuldigen.
Wegen Deines Kaufrausches würde ich ggf. mal mit einem Psychologen reden. Das kann eine manische Phase im Rahmen einer Bipolaren Störung sein.
Ist ja kein Gerichtstermin! Die wollen wohl deine Meinung dazu hören...! Erstmal...! Must aber nix aussagen wenn du meinst das das gegen dich verwendet werden kann!!
Blos nicht hin gehen das wird auch jeder Anwalt so sagen!! Die verunsichern sie nur unnötig und wird dann gegen sie verwendet
Hatte mit 20 Jahren genau das gleiche gemacht nur mit 50€.
hatte eine Anzeige bekommen , bin aber nicht zur Vorladung erschienen.
Wochen oder Monate später kam dann der Brief von der Staatsanwaltschaft. Ebenfalls vom Jugendamt , da ich eine Jugendgerichtshilfe bekommen habe da ich unter 21 war bei Tatbegehung.
bin dann zum Termin vom Jugendamt gegangen und habe mich mit dem Mitarbeiter in einem sehr netten Gespräch geeinigt die Betrogene Summe dem Betrogenen zurück zu überweisen. Eigenständig habe ich dann 2 Überweisungen dafür genutzt und mich nochmal in aller Form im Verwendungszweck dafür entschuldigt.
zudem habe ich auf Anraten der Gerichtshilfe 100€ an eine soziale Organisation überweisen.
Fazit: die Anklage gegen mich wurde ohne Auflagen fallen gelassen.
LG und alles Gute dir ! :)
Sehr sehr gerne :)
Wenn du das Geld zurück zahlst, denn ist die Sache zwar nicht vom Tisch aber die Strafe wird da wohl eher gering ist...
Ich denke der Richter wird dich verwarnen
Danach solltest du so einen Mist lassen
Vielen vielen dank fuer ihre Antwort!