Habe bei Kleiderkreisel eine teure Tasche verkauft Käuferin verlangt Rücknahme

5 Antworten

Egal ob bei Kleiderkresiel.de oder ebay, auch mit "Privatverkauf-keine Rücknahme oder Garantie etc." schuldest du gem. § 434 BGB sachmängelfreie Übergabe.

Weicht der Artikel von den Beschreibungen ab, was mit den Fotos offensichtlich dokumentiert ist, liegt ein Sachmangel vor, der den Käufer zu Rücktriit vom Vertrag gem. § 323 BGB berechtigt :-)

Da hat kleiderkreisel mit seiner Nachricht recht und du solltest durch Inverzugsetzung umgehend Rückabwicklung mit Kaufpreiserstattung zusichern und nach Rücksendung schnellstens Rückzahlung einschl. Hin- und Rücksendekosten vornehmen - sowohl die zivilrechtlichen wie strafrechtlichen Rechtsfolgen sind nämlich inhaltlich völlig zutreffend dargestellt :-O

G imager761

es steht und fällt mit deiner artikelbeschreibung

trifft deine beschreibung zu, zeig allen den mittelfinger und lass es auf die klage ankommen

trifft sie nicht zu, mach es rückgänging, nimm die tasche und zahl das geld aus

auf die kleiderkreiselagenten und ihre meinung kannst du mal nix geben

es kommt auf deine beschreibung an, inwieweit sie zutrifft oder nicht

JaneDoe49  22.05.2013, 00:38

Schonmal was von KULANZ gehört???? Wegen einer popeligen Handtasche muss man es nicht wirklich auf eine Klage ankommen lassen!! Stell dir mal vor DU bist der Käufer und entdeckst Mängel an einer ANGEBLICH mängelfreien Tasche! Anstatt so einen Aufstand zu machen sollte sie Geld zurückgeben und Punkt!

Und ausserdem.... Die Käuferin hat BEWEISFOTOS!! Warum sollte sie gefälschte Fotos vorlegen bzw Fotos von einer anderen Tasche mit Mängeln??? Das ist UNSINN!

KoenigderWelt  22.05.2013, 01:55
@JaneDoe49

ich habe keine fotos gesehen, was weiß ich, was auf den fotos zu sehen ist

vielleicht ist die käuferin auch strunzdoof, weiß ich doch alles nicht

2 möglichkeiten und fertig

bissy2222 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 01:57
@JaneDoe49

jetzt mal langsam.....ich habe schließlich auch Fotos von der popeligen Tasche....es geht sich hier mal um 300.- Euro und die BEWEISFOTOS kamen 3 Tage später. Und wenn man mir als VERKÄUFERIN noch nicht mal die Möglichkeit gibt mich zu äußern sondern (damit meine ich nicht die Verkäuferin sondern Kleiderkreisel) dann weiß mit wem ich es zu tun habe.Ich hoffe für Dich das Dir so was nicht mal passiert .Und sorry die Art und Weise wie Du hier schreibst ist nicht die feine Art. Aber wenn das alles so einfach ist dann kaufe ich in nächster Zeit sehr viel ein........ lg

KoenigderWelt  22.05.2013, 02:00
@JaneDoe49

wenn ich der käufer wäre, würde ich dann auch einfach klagen, ist bei mir wieder die gleiche überlegung

weicht ihre beschreibung stark genug ab, bzw hat sie mängel verschweigen, klage ich

bin ich mir unsicher, lasse ich es, weil es dann auch zu viel risiko für mich ist

so eine klage kostet den, der sie verliert 1000€

JaneDoe49  22.05.2013, 03:36
@KoenigderWelt

Jetzt soll die Fragestellerin es tatsächlich auf ne Betrugsanzeige ankommen lassen und wenn se verliert das DREIFACHE des Verkaufspreises für den verlorenen Prozess zahlen??? Ihr scheint ja Geld wie Heu zu haben!! Die Tasche kostete 300 Euro und die Fragestellerin muss dann 1000 Euro für den verloren Prozess zahlen. Loht sich ja voll. Looooooooooooooool xD xD Da kann se der Käuferin besser das Geld für die Tasche zurückzahlen. Dann spart se noch 700 Euro.

Ich hatte über 18 Jahre mit Kunden zu tun (Bereich Kleidung) und weiß wie unterschiedlich sie sind. Manchmal ist man wirklich überrascht was da so kommt. Deshalb würde ich nie auf die Idee kommen, der Verkäuferin Betrug zu unterstellen ohne nähere Fakten zu kennen. Das nur mal vorab! Meine Fragen an Dich bissy2222 : Hast Du denn Fotos auf denen man die Stellen sieht, die die Käuferin als "Beweisfotos" geschickt hat? Dann könntest Du beweisen, daß die Tasche vor Versand noch in Ordnung war. Wenn sie mit einer Digitalkamera gemacht wurden, dann steht ja auch noch das Datum des Fotos mit dabei. Wie sieht der Schriftwechsel mit der Käuferin aus? Gibt es eine Möglichkeit einen Kompromiss zu finden, z.B. 30.-/ 50.- Euro Rückerstattund aus Kulanz an die Käuferin? Einfach nur um Ruhe zu haben? Um dann in Zukunft diese Plattform nicht mehr zu benutzen. Könnte es sein, daß Du was übersehen hast, als Du die Tasche beschrieben hast?

Ich wünsche Dir viel Glück!

Wichtigster Punkt für dich:

ERST WARE - DANN GGF: GELD ZURÜCK!!

Denn du hast auf jeden Fall das Recht, zu überprüfen, ob die Reklamation berechtigt ist; also:

  1. Teile der Käuferin mit, dass sie dir die Tasche bitte versichert zurücksendet.
  2. Du prüfst die Tasche - ob die Beanstandungen berechtigt sind (und ob es "deine" Tasche ist, du du zurückbekommst).
  3. Ist die Reklamtion berechtigt (auch das kann sein, ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Verkäufer auch gerne mal was "übersehen") - dann erstattest du ihr Kaufpreis, Hin- und Rücksendekosten.
  4. Ist die Reklamation unberechtigt, muss die Käuferin dir noch mal Versandkosten überweisen, damit du ihr ihre Tasche wieder zuschicken kannst.

Lass dich vom Support dieser merkwürdigen Firma nicht einschüchtern, das ist eine Angelegenheit zwischen DIR und dem Käufer, das geht sie schlicht nichts an.

Mehr als fragwürdig finde ich diese E-Mail der Firma - denn eine objektive Betrachtung kann nicht stattgefunden haben. Eher könnte man da evlt. mal eine Anzeige wegen "Bedrohung und Einschüchterungsversuch" in Erwägung ziehen. DAS würde ich als Antwort auch glasklar schreiben - diesen "Laden" wirst du vermutlich ja zukünftig sowieso meiden, nehme ich an.

btw

bei Ebay könnte dir genau das gleiche passieren - und noch schlimmer: falls du paypal-Zahlung zulassen würdest, wärst du auch DORT der Willkür einer Entscheidung, die nicht objektiv sein kann, ausgesetzt - und was dem Ganzen dann die Krone aufsetzt: die würden dir das Geld einfach wieder "wegnehmen" - also von deinem pp-Konto abzwiehn

bissy2222 
Beitragsersteller
 23.05.2013, 13:22

Danke für deine Info habe nun folgende Antwort von Kleiderkreisel erhalten :

Hallo,

danke für Deine Mail! Da wir nicht befugt sind, Dir eine Rechtsberatung zu geben, können wir Dir lediglich dazu raten, weiterhin Kontakt zu dem anderen Mitglied zu halten. Ihr findet sicher einen Kompromiss, mit dem Ihr beide leben könnt.

Liebe Grüße Dein Kleiderkreisel Kommando ................... // Kundenservice

blaccboxx  23.05.2013, 15:04
@bissy2222

wie gesagt: das ist eine Sache zwischen dir und dem Käufer.

Rechtsberatung darf selbstverständlich niemand Unbefugter machen, weder Kleiderkreisel, noch User einer Plattform wie GF oder eines anderen Forums. Gerade deshalb halte ich die "Drohung" einer Anzeige für echt heftig.

Eine objektive Betrachtung, wer RECHT hat, ist zudem auch nicht möglich.

Es gibt die Fälle, wo Käufer nachträglich einfach noch den Preis drücken wollen, ohne dass tatsächlich ein Schaden vorliegt, aber mindestens so oft (meiner Einschätzung nach sogar sehr viel öfter) die Fälle, dass Verkäufer ihre Ware gerne beschönigend anbieten und schon mal gerne "Fehler" übersehen.

Man kann dir hier nur Tipps für die Vorgehensweise geben... das Problem zu lösen.

Was du zu beachten hast?? Dich entschuldigen und das Geld zurückgeben! Punkt!

KoenigderWelt  22.05.2013, 00:34

nein, kannst du so pauschal nicht sagen, punkt!

JaneDoe49  22.05.2013, 00:36
@KoenigderWelt

Hab ich dich gefragt oder was??? Die Käuferin hat Mängel entdeckt und fotographiert also liegen hier eindeutige Beweise vor! Die Fragestellerin sollte sich entschuldigen und das Geld zurückgeben! Das hat was mit KULANZ und ANSTAND zu tun!!

KoenigderWelt  22.05.2013, 01:58
@JaneDoe49

Die Käuferin hat Mängel entdeckt und fotographiert also liegen hier eindeutige Beweise vor!

ach so, bezeichnendes rechtsverständnis

ich habe 3 zeugen dafür, dass ich dir 150.000€ geliehen habe, also zahl mal schnell, sind eindeutige beweise

lass mich raten, du hast letzt einen artikel gekauft und warst sehr unzufrieden?

gar nichts ist da bewiesen

bewiesen ist es, wenn der richter es auch so findet

bissy2222 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 02:14
@KoenigderWelt

danke dir,das ich das was ich meine.Meine Fotos und alles andere zählen nicht,mir wird noch mit Strafanzeige wegen Betrug gedroht.

bissy2222 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 03:02
@JaneDoe49

Hör mal vergreife dich mal bitte hier nicht im Ton......es zählt nicht nur deine Meinung,du spukst hier Feuer wie sonst was und lässt keine andere Meinung gelten.Und noch mal zur INFO:Ich greife nicht die KÄUFERIN an sondern die VORGEHENSWEISE von Kleiderkreisel aber hoffen wir mal das DIR so was mal nie passiert.So wie du jetzt hier auftrittst möchte ich mal sehen wie du abgehst wenn man dir so umgeht. Und noch mal......auch ich habe genug Fotos von der Tasche!!!

JaneDoe49  22.05.2013, 03:31
@bissy2222

Ich betrüge die Leute wenigstens nicht ;) Hoffentlich wirste angezeigt ;) Die Geldstrafe ist übrigens weitaus höher als der Preis der Tasche. Es wäre für dich billiger das Geld zurückzugeben. Aber wenn du meinst ;) Scheinst ja viel Geld zu haben ;)

bissy2222 
Beitragsersteller
 23.05.2013, 13:29
@JaneDoe49

Ich wäre an deiner Stelle jetzt mal vorsichtig.......du lehnst dich hier verdammt weit aus dem Fenster,du scheinst ja bestens mit dem Fall vertraut zu sein.Also halte dich jetzt einfach mal hier raus und auch was meinen Beitrag über PayPal betrifft.Du solltest dich besser informieren bevor du hier los legst.

7zwerge  25.05.2013, 17:57
@bissy2222

JaneDoe49 leistet sich leider so einiges. Jetzt ist sie inaktiv. Gut so.