Privatverkauf - Rücknahme?
Hallo, Ich habe vor ca. 3 Wochen einen Sattel über Ebay-Kleinanzeigen verkauft. Es war ein Wintec Sattel. Vor 2 Wochen meldete sich die Käuferin und meinte, dass es kein wintec Sattel wäre und sie dieses von ihrem Sattler nocheinmal überprüfen lassen möchte. Jz habe ich heute ein Einschreiben erhalten, wo unter Fristsetzung drin stand, dass sie ihr Geld zurück möchte, weil es kein Wintec Sattel ist. Auch drohte sie mit rechtlichen Schritten. So, laut meinen Sattler ist der Sattel aber ein Wintec sattel und auch der Vorbesitzer (hatte den Sattel gebraucht gekauft) meinte das es ein wintec Sattel ist. Muss ich den Sattel jetzt wieder zurück nehmen und das Geld überweisen? Mfg Pia
10 Antworten
Im Grunde ist eine Rückgabe bei Privatverkauf ausgeschlossen. Anders wäre es, wenn Du bewusst Falschangaben gemacht hast.
Da Du Dir sicher bist, dass Du einen Wintec Sattel verkauft hast, bist Du nach meiner Meinung nicht in der Pflicht ihn zurückzunehmen.
Die Frage ist, ob Du ihn nicht einfach zurücknimmst und ihn dann einfach nochmal verkaufst, auch wenn Du im Recht bist. Einfach um Dir den Stress zu sparen.
Um welchen Betrag geht es denn hier?
200 € hat der gekostet.
Und ich würde den halt ungerne zurück nehmen, da er ja dann hier nur rumliegen würde.
Solange ich denken kann, steht auf den Windreck Sätteln der Firmenname drauf - auf dem Sattelblatt, am Knopf am Vorderzwiesel usw.
Wer dann dazu noch einen Sattler braucht, um zu erkennen, ob das nun ein Windreck Sattel ist.. naja.
Dann soll die Erwerberin ein Gutachten vorweisen, in dem die Herkunft des Sattels nicht Wintec ist.
Ansonsten sind dies leere Drohgebährden.
Hier steht Aussage gegen Aussage. Dein Sattler kann Dir ja bestimmt eine Bescheinigung über die "Echtheit" des Sattels erteilen.
Allerdings kannst Du den Sattel auch freiwillig wieder zurücknehmen, unter Abzug einer Leihgebühr.
Hast du einen Kaufvertrag erstellt und diesen zum Verkauf genutzt? Wenn ja, kannst du das ruhig über ein Gericht laufen lassen. Lege den Nachweis deines Gutachters vor, und lasse das mit dem Gutachten der Käuferin abgleichen, notfalls holt das Gericht einen Dritten Gutachter hinzu.
Ist kein Kaufvertrag vorhanden, Pech für die Käuferin, dann besteht weder Widerruf noch sonst irgendwas.
Möchtest du das alles umgehen, erstatte das Geld, aber erst nach Erhalt des Sattels. Geld zurück UND Ware behalten geht ja gar nicht.
lg Rein
Vertrag ist Vertrag, bei einem Privatverkauf ist keine Schriftform nötig. Verträge sind auch mündlich gültig.
Sorry, mit Gutachter meine ich den Sattler der den Sattel geprüft hat und bestätigen kann, dass es ein Wintec Sattel ist.
Wenn kein Kaufvertrag vorliegt, hat die Käuferin Pech gehabt, somit ist sie nicht rechtlich geschützt, es sei denn es liegt Betrug vor. Dein Sattler sagt es ist Wintec, der Vorbesitzer sagt es ist Wintec, also ist der Sattel deines Wissens nach Wintec = kein Betrug.
Mach dir keine Sorgen und lass sie doch rechtliche Schritte einleiten, bringt der nichts.
wenn die gegenseite behauptet das es nicht der sattel ist , mußt du beweisen ... das er es ist !! also ein gutachten von einem neutralen fachmann
Natürlich liegt hier ein Kaufvertrag vor. Und zwar ein mündlicher.
wenn du meinst und auch der vorbesitzer sagt das es so ein sattel ist , hast du dir nichts vorzuwerfen. du hast nach besten wissen und gewissen den sattel als besagten sattel eingestellt und verkauft... da kommt jetzt ein gutachter ... und sein wort gilt... oder du nimmst das teil zurück und erstattest die summe , haste weniger aufregung und unkosten , denn der anwalt den du brauchst .. kostet auch...
Erstmal danke für deine Antwort. Eine Frage vorweg: was meinst du mit Gutachter?
Einen Kaufvertrag haben wir nicht gemacht und den Sattel möchte ich eigentlich nicht wieder haben, da er hier dann nur rumliegt.