Online Privatverkauf - muss ich letztendlich den Artikel zurücknehmen?
Hallo ihr Lieben, ich hätte gerne eure Meinung zu folgender Situation:
Ich habe auf einer bekannten Internet-Auktion-Platform eine Tasche einer sehr teuren Marke verkauft (natürlich original). Es handelte sich dabei um ein sehr altes Modell aus den 80-ern. Die Tasche ist optisch in einem (für ihr Alter) hervorragenden Zustand, leider riecht sie aufgrund ihres Alters stark nach "Muff". Ich habe dies in der Auktion natürlich ausdrücklich beschrieben und erwähnt, dass man sie vor Gebrauch kräftig auslüften muss oder sogar professionell reinigen lassen sollte. Die Käuferin hat die Tasche nun seit 3 Wochen und schreibt mir gestern in einer Email, dass sie die Tasche zurückgeben möchte, wei ihr der Gestank zu arg ist. Sie habe die Tasche seither auf dem Balkon ausgelüftet und der Gestank habe sich nicht verändert. Ich bin Privatverkäufer, habe in der Beschreibung keine Rücknahme angeboten und habe vor allem den Artikel nach bestem Wissen und Gewissen beschrieben und auch den Mangel (Geruch) nicht unerwähnt gelassen, sondern sogar eine professionelle Reinigung empfohlen. Die Käuferin ist bis jetzt nett und höflich, aber ich ahne da schon was, in Richtung Anwalt usw... Was meint ihr, muss ich die Tasche zurücknehmen?
LG
8 Antworten
Geruch / Muffgeruch sind sehr subjektive Empfindungen. Allerdings spricht Muffgeruch ja nicht nur für Alter sondern vielfach auch für Schimmel, u.U. eingetrockneten Schimmel.
Wenn sie Dich mit Sachmängelhaftung "anklriegen" will, könnte es ausgehen wie das Hornberger Schiessen, d.h. ihr habt beide Kosten und Ärger
In diesem Fall würde ich anbieten, die Tasche zurückzunehmen und dann selber damit in einen entsprechenden Hersteller-Shop und fragen, was zur Rettung der Tasche und zu welchem Preis geschehen kann.
Bist Du sicher, dass die Tasche kein Fake ist? Ich gehe davon aus, dass die Tasche Canvas ist, wenn nicht: Bei vielen Ledersache z.B. riechen schlecht gegerbte, billige, Lederprodukte auch muffig.
Um bei einer solchen Frage adäquat raten zu können, muss ich die Auktionsbeschreibung sehen. Es kommt auf etliche Kleinigkeiten an, der "Teufel steckt im Detail".
Wenn du das möchtest, schick mir die Artikelnummer per Freundesantrag oder Kompliment; wird selbstverständlich nicht veröffentlicht.
Sie kann da nichst mit Anwalt machen, wenn du tatsächlich alles so exakt beschrieben hast und die Auktion als Verkauf von Privat unter Ausschluss des Rückgaberechts gekennzeichnet war. Ggf. solltest du dich an die Konfliklösung von ebay wenden.
Als Privatperson hast Du sicher einen Haftungsausschluß unter deiner Ebay Anzeige gehabt. Wenn Du ausserdem auf den Geruch hingewiesen hast, besteht keinerlei Grundlage die Tasche zurückzunehmen. Das ist wie ein Kauf - Kauf wie gesehen. Ich denke die Dame muss mit dem Geruch leben. Da wird auch kein Anwalt etwas drann ändern können. - Es sei denn, Du hast tatsächlich falsche Angaben zu der Tasche gemacht.
Du hättest in der Auktion darauf hinweisen müssen das es sich um eine privatauktion handelt und es kein Umtausch recht gibt. Aber auch so musst du nach 3 Wochen die Tasche nicht zurück nehmen, nach 2 Wochen eventuell aber nicht nach 3.