Kleiderkreisel: Artikel defekt?
Hallo Leute, ich brauche mal grade eure Rückmeldung.
Habe mich letzte Woche dazu entschlossen, ein paar meiner Schuhe etc. bei Kleiderkreisel reinzustellen, um mich davon zu trennen.
Unter anderem ging es da um einen Limited Edition Schuh mit Reißverschlüssen und Schnallen, den Dr. Martens Aggy Strap Boot, der immer wieder ziemlich heiß begehrt ist und für Summen bis über 350 Euro weg geht.
Habe diesen Schuh bei Kleiderkreisel (KK) als Privatverkauf reingestellt und Fotos (mit Zeitstempel) von allen Seiten gemacht. Habe den Schuh als Einwandfrei reingestellt, denn das war er auch. Habe ihn vor Zeugen mehrfach getestet, die Fotos zeugen vom perfekten Zustand und ich habe ihn mit geschlossenem Reißverschluss und geschlossenen Schnallen fotografiert und genau so auch in die Versandbox gepackt.
Die Schuhe wurden innerhalb von 4 Std (Nachdem ich die Fotos gemacht hatte) von einer aus Berlin gekauft. Habe sie sofort verschickt und wartete nur noch auf die Erhaltsbestätigung.
Stattdessen schickte die Käuferin mir Fotos von defekten Schuhen.
Sie hatte die Schuhe anprobiert, den Reißverschluss zugezogen und während sie die Schuhe an den Füßen trug, gingen ihr die Reißverschlüsse kaputt.
Sie hat sich direkt bei KK über mich beschwert und verlangt komplette Rückerstattung des Kaufpreises etc.
Ich kann natürlich verstehen, dass sie sich ärgert, dass die teuren Schuhe ihr sofort kaputt gingen, aber ich bin der Meinung, dass das dann nicht auf mich abzuschieben ist. Weil ich ihr die Schuhe ohne zu lügen und zu übertreiben in perfektem Zustand zugesendet habe. Wofür ich wie gesagt Zeugen und Beweisfotos habe. Außerdem habe ich die Schuhe ja geschlossen zu ihr gesendet, dh. sie musste sie erst komplett öffnen um ihn überhaupt anziehen zu können und währenddessen hat sie gesehen, dass der Schuhe ohne Mängel aus der Box gekommen ist.
Kriege jetzt natürlich Nachrichten vom KK Support (der übrigens selber nix machen kann, weil sie über Paypal gezahlt hat), aber ich möchte nun einmal hören wie ihr das seht oder ob ihr da Tipps habt. Liege ich falsch, wenn ich mich hier im Recht sehe, und der Meinung bin, dass das Ganze nicht mein Bier ist?
LG, Natascha
4 Stimmen
3 Antworten
Ich kann dir das jetzt nicht mit dem passenden Paragraphen belegen, sehe es aber so, dass es ist wie bei z.B. Ebay: "Gekauft wie gesehen", von Privat, daher keine Gewährleistung, Garantie oder Rückgaberecht. Das Risiko liegt - meiner Ansicht nach - bei der Käuferin.
Problem ist: Bei Zahlung über Paypal kann sie ihre Zahlung rückgängig machen. Der Ärger ist für dich somit noch nicht vorbei! Nur mit Überweisung wärst du auf der sicheren Seite.
Ich bin aber gespannt, ob das jemand der sich hier mit Recht auskennt "begründen" kann, wer nun tatsächlich im Recht ist.
Ok. Aber wie schützt man sich dann? Oder ist das gar nicht möglich? Hier ist es ja so, dass "Lunastwin" Schuhe verkauft hat die lt. ihr völlig in Ordnung waren. Die Käuferin sagt die Schuhe seien kaputt. Was passiert jetzt? Ich finde diese Diskussion sehr interessant, da doch Plattformen wie z.B. Ebay enorm viele Leute nutzen. Der Fall lässt sich sicher für viele Auktonen übertragen. Den Satz mit der Gewährleistung etc. habe ich schon oft gelesen. Ist der so gar nicht rechtens? Kannst du dazu bitte noch ein paar Infos schreiben?
in meiner antwort steht dazu ein zitat und darunter die quelle.
Sie hat tatsächlich über Paypal Freunde/Familie zahlen wollen weil sie die Gebühr nicht auf sich nehmen wollte. Ich weiss nun, dass Paypal mich dafür sperren kann, aber es macht es ihr nicht so einfach, das Geld zurückzuholen.
und genau, das frag ich mich jetzt auch.
„Nach neuem EU-Recht muss ich als privater Verkäufer darauf hinweisen, dass ich keine Garantie und Gewährleistung übernehmen kann“, schreibt Ebay-Nutzer Metaller14, nachdem er seine Fräswerkzeuge genauer beschrieben hat. Er bietet auf der Onlineplattform öfter Werkzeug an. Mit der Standardklausel will er sich, ebenso wie viele andere Ebay-Anbieter, vor Gewährleistungsforderungen unzufriedener Käufer schützen. Doch die Formulierung bringt ihm keine Sicherheit. Sollte ein Käufer etwas reklamieren, wäre der Passus wirkungslos. Nach dem Gesetz müssen nämlich auch Privatverkäufer für einwandfreie Ware einstehen. Wer sich Ärger wegen versteckter Mängel ersparen will, muss anders formulieren.
Wie es richtig gehtEbay-User catrob_de macht es vor. Bei seinem Angebot einer gebrauchten Fototasche schreibt er: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.“ Die Folge: Wenn mit der Tasche etwas nicht stimmt, muss er weder nacherfüllen noch den Kaufpreis erstatten. Weitere Ausführungen, etwa, dass er als Privatmann verkauft, sind überflüssig. Wer stattdessen so wie Metaller14 unklar oder missverständlich formuliert, trägt die volle gesetzliche Sachmangelhaftung, wie die alte Gewährleistung inzwischen heißt. Das bedeutet: Der Verkäufer steht zwei Jahre ab Lieferung dafür ein, dass die Ware genauso gut ist wie in der Artikelbeschreibung versprochen.
Gewährleistung kann teuer werdenJe nach Ware ist der Haftungsausschluss unterschiedlich wichtig. Faustregel: Je wertvoller das Objekt, desto teurer kann es werden, für Mängel geradestehen zu müssen. Wer ein gebrauchtes Auto verkauft, läuft etwa Gefahr, einen neuen Motor bezahlen zu müssen, wenn der alte kurz nach Lieferung den Geist aufgibt. Zwar muss der Käufer einem Privatverkäufer, anders als einem Händler, stets nachweisen, dass der Mangel schon bei Lieferung vorlag. Da aber bereits Vorstufen eines Motorschadens zu Gewährleistungsansprüchen führen können, ist das ein eher schwacher Trost. Das Risiko bleibt hoch.
hast du die haftung korrekt ausgeschlossen?
quelle:https://www.test.de/Verkauf-im-Internet-So-schliessen-Verkaeufer-die-Haftung-aus-4533698-0/
auf die Formulierung bestehe ich ja auch nicht, es geht mir drum dass die Ware in nachweisbar einwandfreiem Zustand war und nachdem sie sie kaputt gemacht hat, nicht mehr einwandfrei ist und ich meiner Meinung nach nicht dafür aufzukommen brauche
mit diesem satz hättest du die probleme jetzt aber nicht.
jetzt kommt die beweislast zu tragen und erschwerend die Transaktion über PayPal.
ich weiß ja nicht wie hoch der verkaufswert war und ob es in deinem interesse liegt aber das läuft dann wohl auf ein gerichtliches verfahren hinaus.
Ach hab nochmal geguckt, ich hab das tatsächlich in meiner Beschreibung stehen. Habe dafür mal nen Standardsatz formuliert den ich immer reinkopiere und dachte erst das wäre das „falsche“Beispiel gewesen aber habe es tatsächlich wie im richtigen beispiel da stehen. Zwar ausfühlicher, also unnötig viel, aber trz
das wäre ohne die paypal transaktion dann eine klare sache und für dich erledit.
jedoch handelt paypal nach eigenen AGB.
dein problem ist kein seltener fall, in zukunft solltest du auf paypal verzichten.
https://macandegg.de/2017/03/verkaeufer-aufgepasst-so-funktioniert-paypal-betrug/
Wer hier im Recht hat bringt dir gar nichts, wenn PayPal entscheidet, dass der Käufer Recht hat, was meistens immer der Fall ist.
Solltest dich mal etwas informieren. Auch als privater Verkäufer, egal wo kann man nicht die Gewährleistung ausschließen, wenn ein Sachmangel vorliegt.
Und nein, das kann man auch nicht einfach durch deinen Satz ausschließen, wenn man dieses in die Auktion oder Anzeige schreibt.