Es handelt sich um einen Privatverkauf, somit keine Rücknahme, keine Garantie, keine Gewährleistung, kein Umtausch!?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Yo,

Jurist hier.

Ich tu mal so, als hättest du die Frage ordentlich formuliert und möchtest wissen, ob bei einem Privatverkauf weder Rücknahme, noch Garantie, noch Gewährleistung oder Umtausch gelten.

Das stimmt so nicht.

Es ist pupsegal, ob das ein Privatverkauf ist oder nicht. Wenn du was verkaufst, hat der Käufer bei Mängeln die nach § 437 BGB aufgeführten Rechte.

Was von deiner Aussage oben stimmt, ist, dass du all das wirksam ausschließen kannst, wenn du das vor dem Verkauf vereinbarst und es sich um einen Vertrag zwischen "Privatpersonen" handelt. Um das mal zusammenzufassen:

1. Möglichkeit:

Du verkaufst was an deinen Kumpel. Beides Verbraucher. Kumpel gibt dir Geld, du ihm die Ware. Dein Kumpel hat ALLE oben aufgeführten Rechte dir gegenüber.

2. Möglichkeit:

Du verkaufst deinem Kumpel was und sagst, dass du keine Rücknahme, kein Garantie, keine Gewährleistung und keinen Umtausch anbietest, weil das zwischen euch ein Privatkauf ist. Dein Kumpel sagt: ok, gibt dir Geld und du ihm die Ware. BÄM, alle seine Rechte sind futsch.

Keine Ahnung, warum keiner den Unterschied kennt, aber wer hier nix ausschließt, der ist selber schuld. Wenn du nicht durch was schriftliches beweisen kannst, dass du das ausgeschlossen hast (Angebotstext bei ebay, Kaufvertrag, etc.) siehts für dich als Verkäufer schlecht aus.

*drops mic and leaves the stage*

Carrymetzler  05.11.2019, 12:08

Und was wenn die ware mit der post verschickt wird und dreckig oder kaputt ankommt? Hat der "kumpel" dann trotzdem kekne rechte? Bzw darf keine anzeige erstatten?

Und deine Frage?

Das steht unter fast jedem Privatverkauf !

Und ja es ist zulässig!

6r4t1ssch3ll3 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:25

Danke

6r4t1ssch3ll3 
Beitragsersteller
 18.01.2017, 14:25

Ok