Aigner USA Tasche als Privatverkäufer bei Ebay eingestellt - Plagiatsvorwürfe
Ich habe vor Monaten oder gar Jahren eine Aigner Tasche bei Ebay erworben. Die Ware stammte wohl aus den USA. Ich habe diese Tasche nie benutzt und so lang sie Jahre in meinem Schrank bis ich diesen Aufräumte und besagte Tasche als Privatverkäufer bei Ebay einstellte. Die Dame die sie nun erworben hat, hat sogleich einen Anwalt eingeschaltet und dieser unterstellt mir, dass sie ein Plagiat wäre. Die Tasche ist wohl ein Original aber nicht von Aigner Deutschland, sondern von Aigner INC New York. Diese Handtaschen unterscheiden sich erheblich in der Qualität von den Taschen der Firma Aigner Deutschland was weder der Anwalt noch die Käuferin wissen (ich vor kurzem auch nicht). Ich möchte mir nicht unterstellen lassen, dass ich Plagiate verkaufe. Was kann ich tun um einer Strafanzeige (gedroht vom Anwalt) aus dem Weg zu gehen und zu meinem Recht (sehe es nicht ein seine Gebühren zu bezahlen) zu kommen?
4 Antworten
... was weder der Anwalt noch die Käuferin wissen...
Beide kennen WIKI nicht?
http://de.wikipedia.org/wiki/Etienne_Aigner
Das Problem, was sich hier entwickeln könnte. Beide Unternehmen arbeiten auf streng abgegrenzten Märkten. Mit dem Verkauf der Tasche bei Ebay bringst Du Ware in Verkehr, die nicht für den hiesigen Markt bestimmt ist. Stichwort Parallelimport (s.u.). Und das bringt dann mitunter dieselben Probleme mit sich, wie z.B. das Angebot einer Markenfälschung. Die Käuferin mußte bei Deinem Angebot, so wie sich die Sachlage darstellt, davon ausgehen, das die Tasche von der Etienne Aigner AG stammt, da nur deren Waren in Europa vertrieben werden dürfen.
Lies Dir mal dazu den Artikel eines Fachanwaltes durch. Siehe Kommentar
http://www.internetrecht-rostock.de/abmahnung-parallelimport.htm
Ich würde Dir da raten ebenfalls einen Fachanwalt zur Beratung hinzuzuziehen.
Hast du noch die email Deines damaligen Kaufs?
Ich speichere diese immer sehr lange auf, da das die Kaufverträge sind.
Du solltest noch Zollunterlagen von dem Import haben.
Am einfachsten ist es wohl, wenn du Nachweisen kannst, wie du zur Tasche gekommen bist. Kaufbelege etc. ansonsten selbst mal an einen Anwalt wenden, dieser kann dich Juristisch besser beraten als unser ein,
Gerade auf Ebay gefunden - Plagiatsvorwurf.
http://www.ebay.de/gds/Faelschungen-Plagiat-bei-eBay-gekauft-oder-verkauft/10000000009264892/g.html
Auch ein interessanter Artikel: http://blog-it-recht.de/2012/05/03/bgh-verkauf-eines-plagiats-bei-ebay-kann-fur-den-verkaufer-teuer-werden/
Vielleicht kannst du ja mal den Rechtsanwalt am Ende des Beitrages kontaktieren.
Weis doch einfach nach, eo du die gekauft hast. Zur not auch einen Anwalt holen.
Wie hat der Anwalt geschrieben? Per email? Per Brief?
Hast Du den Namen mal ergoogelt, ob es den überhaupt gibt?