Gutachten / Kostenvoranschlag für KFZ-Reparatur? Auch bei Dekra möglich?
Ich möchte wegen eines nicht reparierten KFZ-Schadens an meinem Cabrioverdeck (3 Reparaturversuche und kein zufriedenstellendes Ergebnis) eine Schadensersatzklage anstreben. Mein Anwalt meinte nun er braucht einen Kostenvoranschlag eines alternativen Autohauses. Habe nun dort angefragt und wollen für den KV 10% des Auftragswertes (bei mir 180 € vom Auftragswert ca. 1.800 €).
Lohnt es sich da alternativ ein Gutachten der Dekra einzufordern, das evtl. günstiger ist oder können die mir keinen KV machen und damit ist das Thema gegessen? Werden die 180 € im Falle eines negativen Gerichtsverfahrens an mir hängen bleiben?
Anwalt meinte: "Was Ihre Frage anbelangt, so ist die Geltendmachung von Kosten, die zur Bezifferung von Ansprüchen führen, grds. denkbar. Wir raten Ihnen gleichwohl an, hier einen günstigen Weg zu wählen. Bitte kommen Sie dann auf uns zu, sobald Ihnen der Kostenvoranschlag vorliegt."
Kennt sich jemand mit der Thematik ein wenig aus? Aus dem Anwaltsschreiben lese ich es so, dass er die 180 € mit geltend machen kann, aber was meint er mit günstigen Weg wählen?
4 Antworten
Ein Gutachter wird wohl begutachten können, wie hoch die Kosten einer Reparatur sind. Ob dieses Gutachten günstiger ist als der KV der Werkstatt, ist allerdings fraglich.
Bei der Kreishandwerkerschaft gibt es eine Schlichtungsstelle für solche Fälle. Das ist erst einmal kostenlos.
In der Regel ist das Gutachten eins Sachverständigen/Gutachters teurer als ein Kostenvoranschlag
wenn du verlierst, bekommst du sie natürlich nicht zurück