Versicherung will nicht den kompletten Kostenvoranschlag zahlen

7 Antworten

Lass den Schaden da reparieren, wo der Kostenvoranschlag gemacht wurde. Dann geb das Ganze einem Anwalt zur Regulierung - den muss die gegnerische Verisherung auch noch zahlen. Zudem muss sie die Mehrwertsteuer bezahlen, die sie nicht bezahlen muss, wenn Du nur über Kostenvoranschlag abrechnest - das ist ja sowieso schon der Löwenanteil des Differenzbetrages.

Fürs nächste Mal: Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen machen lassen. Gutachten direkt zum Anwalt schicken, der das abrechnet und bei Kürzungen Klage einreicht. Keine persönlichen Kontakte mit der Versicherung - keine Auskünfte am Telefon - keine "Nachbesichtigungen" etc. Mit dem Gutachten bist Du Deiner Beweissicherungspflicht bereits in vollem Umfang nachgekommen. Auch in diesem Fall wirst Du allerdings keine Mehrwertsteuer bekommen - die gibt's nur, wenn Du sie auch nachweisbar im Zusammenhang mit der Reparatur bezahlst.

Grundsätzlich: Ein Leben ohne Rechtsschutzversicherung - das geht eigentlich gar nicht. Man muss ständig vor Gericht ziehen, wenn man von Versicherungen (auch von der eigenen) vollen Schadenersatz haben will. Sie versuchen einen beinahe grundsätzlich übern Tisch zu ziehen.

Moin, also zuerst bist du zur Schadenminderung verpflichtet.

Das bedeutet jedoch nicht, daß du kein Gutachten erstellen lassen darfst. Du mußt dich auf garnichts einlassen, kannst alles selbst entscheiden. Du kannst auch komplett auf eine Reperatur verzichten und dir das Geld laut Gutachten auszahlen lassen. Allerdings wird dann die MWSteuer abgezogen. Die bekommst du nur, wenn das KFZ auch wirklich repariert ist und du die Rechnung einreichst. Die Werkstatt kannst du dir auch selbst aussuchen, da darf die Versicherung nichts abziehen, wenn alles ordnungsgemäß abgerechnet wurde. Du bekommst auch einen Leihwagen, für die Zeit in der Werkstatt, oder das entsprechende Geld, wenn du darauf verzichtest. Die Versicherer gehen echt manchmal auf Dummenfang!

Wie kommt die Versicherung eigentlich zu einem Gutachten von deinem Auto? Das mußt du doch gemmerkt haben, wenn die ein Gutachten erstellen.

FaSa58 
Beitragsersteller
 27.08.2012, 15:20

Danke für die schnelle Antwort :)

Also die haben keinen Gutachter vorbeigeschickt. Ich denke die haben eine Datenbank, wo die dann alles nachschauen....

eine verworrene geschichte

Schreibe der VERSICHERUNG das u Dich wenns nicht bald was passiert an einen Anwalt wenden wirst und dem die Reglung übergeben wirst. Wer hat das Versicherungsgutachten denn wann erstellt , eine Abrechnung über kostenvoranschlag ist zwar möglich aber nicht bindend. Bedeutet weder der Versicherer noch Du sind daran gebunden weils keine verbindliche Aussage darstellt. ich würde das einem Gutachter übergeben den das Muß die gegenerische Versicherung anerkennen und einfach so können die ohne Vorlage ihrer Berechnungen den kostenvoranschlag nicht reduzieren. sowas Blind zu machen ist nicht nur Dumm sondern auch gefährlich den die Versicherer stellen ohne das auszusprechen häuffig gewisse Verdächtigungen in den Raum das dieses gefakte sein könnte und so drücken die wie es auch geht die preise.. Wenn du natürlich einen Gammelhobel hast wird der Wert des Fahrzeuges auch entsprechen angesetzt . Hast du aber einen gepfegten Wagen dann wird auch das Grundlage eines Gutachtens sein. Für jemanden der Dein fahrzeug nieh gesehen hat ist es sehr schwer sowas zu beurteilen. Du kannst nur den Anwalt einschalten wenns überhaupt nicht funktioniert. Du darfst Dich aber auch nicht bereichern und hast als geschädigter eine schadensminderungspflicht .heist das du alles zu tun hast um den schaden so gering wie möglich zu halten.. ahast Du ja auch aber wenn seitens der versicherung ein Depp am Schreibtisch sitzt dann malzeit dann wird eben der Holzhammer rausgeholt. Joachim Ich würde das einem Anwalt übergeben den die Versicherung muß den auch Zahlen

Wenn du die nötigen Reaparaturen von einer Fachwerkstatt zu angemessenen Preisen ausführen lässt, müssen sie die Rechnungssumme erstatten. Ohne Rechnung ist alles verhandelbar.

Schadensminderungspflicht hast du aber trotzdem. Und du darfst dich auch nicht bereichern ... ergo: Neu gegen Alt-Abzug ist ab einem bestimmten Alter erlaubt und von vielen "Billig"Versicherungen gern betrieben.