Unfall / Dekra Gegenüberstellung bzw. Gutachten ?

6 Antworten

Hallo

die "Gegenüberstellung" macht nur innerhalb der ersten Tage nach dem Unfall Sinn bevor der Schaden verwittert oder gar schon repariert ist. Und die Gegenüberstellung macht normalerweise bei einem Unfallfluchtschaden schon der Gutachter und es gibt eine Datenbank der Versicherungen wo man Unfallschäden vergleichen kann ob das "Plausibel" ist. Falls nein gibt es zb Unfallrekonstruktionen mit Schrottautos vom Selben Typ. Der Unfallverursacher hat wohl bisher keinerlei Mitwirkung gezeigt und wurde evtl. deswegen von seiner Versicherung auf Regress verklagt sprich seine Versicherung hat denn Schaden vorgestreckt und will jetzt vermutlich die gesamte Kohle zurück.

Also ich rate dazu sich bei einem Anwalt in der Verbraucherzenrale oder bei einem der Automobilclubs beraten zu lassen oder man geht gleich zu einem richtig teueren Top Anwalt (die Erstberatung kostet bei jedem Anwalt das Selbe) der dann auch gleich seine Kostennote an die gegnerische Partei sendet. Aus meiner Einschätzung ist die Sache "gelaufen" aber wenn der Gegner einen Anwalt engagiert rechnet dieser damit das man sich Einschüchtern lässt. Der Unfallverursacher kann gerne eine Gegenüberstellung und ein Nachgutachten machen aber auf sein Risiko und seine Kosten und du bekommst so lange natürlich einen gleichwertigen Mietwagen auf seine Kosten. Das kostet den schon mal einen 1000er. Der Punkt ist der gegnerische Anwalt sieht da primär eine Verdienstmöglichkeit und lässt mal die Muskeln spielen heisst der macht viel Lärm um Nix und Druck bis er eben mit einem Kollegen zu tun hat dann ist Waffengleichheit bzw wenn man Glück hat bekommt man die Chance dem Unfallgegner nochmal finanziel bluten zu lassen. 

Ein Knackpunkt ist das die Polizei in divesen Bundesländern bei "Bagatellschäden" mit Fahrerflucht oft keine ausführlichen Unfallaufnahmen mit Ausmessen und Lichtbildern mehr macht und man ohne eigenes "Eingangsgutachten" erst mal eine schwache Position hat. Es gibt zu wenig Polizei so das im Prinzip Personenschäden prioisiert werden. Andererseits kostet so ein Gutachten mit Gegenüberstellung um 500-1000€ und dein Unfallgegner hätte da "mitwirken" müssen. Die meisten Werkstätten machen aber auch ein Eingangsgutachten durch einen unabhängigen Gutachter. Der Punkt ist sieh in deinen Rechnungen nach ob jemand ein Gutachten abgerechnet hat und wer das gemacht hat. Hast du kein Eingangsgutachten ist das aber auch kein Problem du hast deinem Unfallgegner ja diese Kosten "erspart". Und noch ein Punkt ist es gibt einige Versicherungen die Gutachtenkosten grundsätzlich erst zahlen wenn man diese dazu verklagt. Die Versicherungen sind seit bald 20 Jahren selber Schuld ab dem Problem und wollen die freien Gutachter erpressen oder vom Markt verdrängen und durch "eigene" Gutachter ersetzen.

Hast du die Schadensregulierung an die Werkstatt abgetretten ist das ganze im Prinzip eh nicht dein Problem dein Unfallgegner versucht evtl gegen die Werkstatt zu klagen. Und dass die Kosten Korrekt sind dürfte bei der Abrechnung des Unfallschaden durch die Versicherung schon klar gewesen sein sonst hätte diese Versicherung selber eine Nachberechnung des Schaden veranlasst bzw ein Gegengutachten gemacht. Gerade bei Fahrerflucht machen die meisten Versicherungen hausinterne Gutachtenabgleiche mit ähnlichen Schäden aus denn letzten Jahren das ist ja auch die Basis der Kaskoeinstufungsberechnungen

Ach ja ich hatte mal in denn späten 90ern einige Monate einen Job bei einer Zweigfirma der Schwabengarage Datenservices die Unfallschäden für die Schwabengaragen, Folksam, Allianz Unfallforschung, DEKRA, TÜV und diverse Versicherungen nachkalkuliert hat.

Da gab es zb ein grosses Projekt mit Selbsttätiger Rückformung von PU/PUR RIM Bauteilen (Stosstangen) in Relation zu deren Alterung anhand von Lackrissen und Lackabplatzeren demontagefrei durch einscannen bzw 3D Fotografie zu erfassen. Damit wollte man anhand von Gutachtenbildern einschätzen ob der Unfallschaden die Prallelmente dahinter erreicht hat bzw Blech verformt hat. Ich habe damals gleich angemerkt das sich keine Werkstatt gegen die Reperaturvorschriften der Hersteller stellt und diese Umsatzmöglichkeit nicht "mitnimmt" aber bei dem Projekt ginges um Referenzwerte für automatisierte Nachgutachten auf Fotografiebasis. Zu der Zeit gab es gerade Pentium III Rechner da war das noch Utopisch. Heute haben schon Mittelklasse Smartphones mehr Rechenleistung.

Du kannst die als Geschädigter selbt Deinen Gutachter aussichen, der Deinen Schaden kalkuliert.

Hier geht es um eine Plausibilitätsprüfung, Dein Unfallgegner wird vermutlich abstreiten der Verursacher gewesen zu sein, dann wird so eine Begutachtung beauftragt und beide fahrzeuge werden gegenübergstellt und vermessen.

Es wird dabei festgestellt, ob das andere Fahrzeug den Schaden an Deinen verursacht hat, oder nicht.

Auch wenn die Polizei den ganzen Unfall aufgenommen hat, darf eine Gegenüberstellung durchgeführt werden. Ich sehe da kein Problem zumal bei mir das Ganze innerhalb von paar Wochen ablaufen müsste und nicht ein halbes Jahr.

DerHans  06.02.2019, 12:51

Durch die Unfallflucht ist das gut möglich, dass sich das auch länger hingezogen hat. Das ändert natürlich nichts an der Haftung.

Die "Gegenüberstellung" wird ein reiner Vorwand sein den Schaden an deinem Auto niedriger zu kalkulieren.

Duhast leider von Anfang an einiges falsch gemacht. Besser hättest du direkt nach dem Unfall

  1. einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Erstattung des Gutachtens beauftragt
  2. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht mit der Einforderung deiner Ansprüche beauftragt.

Das du ein halbes Jahr einfach gewartet hast, zeigte der gegnerischen Versicherung das Kürzungen des Schadens bei dir Erfolg haben könnten.

Durch deinen Zeugen ist eigentlich klar das der Schaden von dem besagten Fahrzeug verursacht wurde und somit ist eine Gegenüberstellung gar nicht erforderlich.

Jetzt solltest du umgehend zu einem guten Fachanwalt für Verkehrsrecht gehen und ihm die weitere Abwicklung übergeben.

Es geht ja nun offensichtlich nicht um die Schadenhöhe, sondern um den Nachweis, dass es tatsächlich dieses Fahrzeug war. Sollte doch kein Problem darstellen, oder?

Heyho23 
Beitragsersteller
 06.02.2019, 09:44

Das Problem ist das an meinen Fahrzeug das komplette Heck hinten rechts eingedrückt ist und und an dem Fahrzeug des Verursachers nur ein paar Kratzer..Nur hat die Polizei ja schon alles vermessen etc und mir damals schon versichert das es eindeutig er war weil man sogar noch gesehen hat wie versucht wurde die Kratzer zu beseitigen , ist die Aussage der Polizei nicht mehr rechtskräftig genug oder was ich verstehe nicht warum sich hier die Dekra mit einmischt

GanMar  06.02.2019, 09:56
@Heyho23
was ich verstehe nicht warum sich hier die Dekra mit einmischt

Die Polizei kann zwar Kratzer feststellen, allerdings sind Polizisten keine Wissenschaftler und/oder Ingenieure. Fachleute von der Dekra können Unfälle rekonstruieren und aus verformten Metallteilen sogar exakt die damals aufgetretenen Kräfte sowie ihre Richtung herleiten (siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Finite-Elemente-Methode). Der Unfallgegner wird vermutlich behaupten, er könne einen so schweren Schaden überhaupt nicht verursacht haben. Und das kann eben nur durch ein entsprechendes Gutachten festgestellt werden.

donald1967  06.02.2019, 12:25
@Heyho23

Leider immer wieder der gleiche Fehler. Die Polizei stellt Ermittlungen an und sichert Beweise. Die rechtliche Bewertung eines Polizisten ist nicht relevant. Es ist praktisch sein Privatmeinung.

Grundsätzlich macht es Sinn einen eigenen Anwalt einzuschalten um hier nichts falsch zu machen.

DerHans  06.02.2019, 12:53
@Heyho23

Wo ist das Problem.?Mach einen Termin und stelle den Tag in Rechnung