Unverschuldeter kfz unfall wie geht es weiter?
Hallo ich hatte am 29.12 einen unverschuldeten kfz unfall ..
Habe direkt beide Versicherungen angerufen und den unfall gemeldet
War am 30.12 bei gutachter und habe den Schaden aufnehmen lassen
Jetzt warte ich auf das Gutachten
Was mache ich wenn das Gutachten da ist ? Muss ich auf reperaturfreigabe warten ? Habe auch kein Geld um in Vorkasse zu gehen .. das auto ist nicht Verkehrssicher .. würde es in einer günstigeren Werkstatt gerne reparieren lassen .. wielange habe ich Anrecht auf ausfallendschädigung .. wann kann ich mit geld rechnen damit ich reparieren lassen kann .. wenn die Versicherung 3 Wochen braucht um Geld vorzustrecken bekomme ich dann auch die ausfallendschädigung für die Zeit .. wie ist da der genaue ablauf..
5 Antworten
Muss ich auf reperaturfreigabe warten ?
JA, ist sinnvoll falls Du nicht genug Geld im Background hast um schlimmstenfalls alles selbst zu zahlen.
würde es in einer günstigeren Werkstatt gerne reparieren lassen
Das kannst Du tun, allerdings werden auch nur die tatsächlich anfallenden Kosten bezahlt, daher ist es egal, ob du zur Werkstatt* Deines Vertrauens gehst, oder zum Hinterhofschrauber.... Die Versicherung freut sich natürlich, aber Du hast Anspruch auf fachgerechte Reparatur.
*der Anspruch auf Reparatur in einer Markengebundenen Vertragswerkstatt steht Dir nur zu, wenn Du auch in der Vergangenheit stets alle Reparaturen und Wartungen in der Vertragswerkstatt hast ausführen lassen. Falls nicht, musst Du die Reparatur in einer freien Werkstatt Deiner Wahl ausfürhren lassen.
wielange habe ich Anrecht auf ausfallendschädigung
Steht im Gutachten
wenn die Versicherung 3 Wochen braucht um Geld vorzustrecken bekomme ich dann auch die ausfallendschädigung für die Zeit ..
Nein, dafür keine Ausfallentschädigung...
So lange muss es auch nicht dauern. Das Gutachten wird i.d. R.. direkt an die gegnerische Versicherung gesendet. Sobald es vorliegt und die Schadensfrage eindeutig geklärt ist, kann der Schaden innerhalb weniger Stunden auf Deine Anfrage hin, freigegeben werden. Die telefonische Freigabe und alles was man Dir sagt und zugesteht, ist rechtsverbindlich, deshalb bei jedem Telefonat Namen und Uhrzeit, sowíe Telefonnummer notieren, sowie das was gesagt wurde.
wie ist da der genaue ablauf..
Versicherung anrufen und fragen ob das Gutachten vorliegt, falls ja, die Reparatrfreigabe erbitten. Sachbearbeiter und Uhrzeit/datum notieren und was zugesagt wurde.
Nach erteilter Reparaturfreigabe mit Deiner Werkstatt sprechen, ggf. den Schaden abtreten, dann rechnet die Werkstatt direkt mit der gegnerischen Versicherung ab und Du hast Dein Auto schnellstens wieder.
Oder Du rechnest fiktiv mit der Versicherung ab, sie zahlt dann Reparaturkosten und Nutzungsausfall lt. Gutachten aber abzüglich der MwSt. Mit dem Geld kannst Du die Reparatur innerhalb 6 Monaten eigenverantworlich durchführen lassen und ggf etwas über behalten, oder Nachfordern, falls Reparaturkosten inkl. MwSt dann doch teurer waren als die bereits gezahlten Reparaturkosten aus der Regulierungssumme.
Alternativ wird Dir heute grundsätzlich auch die Abrechnung auf Totalschadenbasis angeboten. Dazu holt bereits der Gutachter verbindliche Kaufangebote für das Wrack ein, die von der Versicherung aber auch grundsätzlich überboten werden.
Anspruch auf erstattung der Reparaturkosten besteht bis 130% des taxierten Wiederbeschaffungswert, wenn Du das Auto noch mindestens 6 Monate behälst. Sonst Höchstens 100%. Bei Abrechnung auf Totalschadenbasis erhälst Du den aktuellen Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert des Wracks ausbezahlt.
Um Deine Rechte in voller Höhe durchzusetzen, darfst Du auch einen Rechtsanwalt in Anspruch nehmen, die Kosten dafür sind Bestandteil der Dir zustehenden Nebenkosten gegenüber dem Verursacher.
War am 30.12. bei Gutachter und habe den Schaden aufnehmen lassen...
Je nach Gutachten kannst du ca. mit 10 bis 14 Tagen rechnen zur Wiederherstellung bzw. zur Fahrzeugreparatur.
...würde es in einer günstigeren Werkstatt gerne reparieren lassen...
Wieso willst du auf eine Fachwerkstatt verzichten, wo der Schaden doch von der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übernommen wird???
Beide Versicherungen war der erste Fehler, somit wirst Du ab 01.01. zurückgestuft, obwohl es gar keine Ansprüche gegen Dich gibt.
Kein Geld, dafür kann die Versicherung nichts. Geld hat man zu haben, so die Gerichte.
Nach dem Gutachten kann doch mit der Reparatur begonnen werden, wenn denn die Sachlage wirklich klar ist.
Viel Glück, alles Gute für 2022, und schade, dass Dein Makler keinen Plan hat bzw. nicht ans Telefon geht.
Dir ist vielleicht aufgefallen dass es den Jahreswechsel gab. der Gutachter wird das wohl heute irgendwann erstellen.
Im Gutachten wird dann stehen wie lange die Reparatur dauern darf.
Bei der Werkstatt deines Vertrauens unterschreibst du eine Abtretungserklärung und gibst den Reparaturauftrag.
Bei der Werkstatt deines Vertrauens unterschreibst du eine Abtretungserklärung und gibst den Reparaturauftrag.
.....sobald der Schaden freigegeben wurde.
Nimm dir einen Anwalt, der fordert alle dir zustehenden Auslagen ein. von denen Du keine Kenntnis hast.
Die Kosten des Anwalts trägt die gegnerische Versicherung und Du wirst rechtlich auf Augenhöhe gegenüber der Versicherung vertreten.