Versicherung vhv kürzt Gutachten?
Hallo Leute ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich hatte einen Verkehrsunfall mit einem Kunden von vhv.
Nichtsdestotrotz hab ich ein Gutachten machen lassen bei Dekra.
Dekra gab an, dass ich 7250 Euro bekomme. Sprich wenn ich mir die Summe auszahlen lasse.
Dies tat ich auch. Überreichte das Gutachten an vhv. Vhv überwies mir 6000 Euro mit der Begründung: Dekra hat zu viele Arbeitsstunden aufgeschrieben. Lackfarbe sei zu viel etc.
Nun zu meiner Frage: dürfen die so viel abziehen??? 1250 Euro sind schon ne ordentliche Summe.
Auf befragen, gab vhv an, dass sie das Gutachten auch prüfen und diverse Sachen kürzen können.
Brauche ich einen Anwalt ??
Danke für die Antworten
8 Antworten
Also ist 7250 der Nettoschaden, den Du bei fiktiver abrechnung bekommen sollst.
Dann fordere den Rest nach, setze eine Frist und gehe danach zum Anwalt.
Das mit angeblich falschen Stundenverrechnungssätzen versuchen viele Versicherungen, bei Androhung des Rechtsweges lenken die i.d.R. ein und zahlen nach.
Ja genau, so hat es mir auch Dekra bestätigt. Also ich verstehe vhv nicht. Dekra kennt man ja und die machen bestimmt alles professionell. Aber gut werde mal mein Glück versuchen.
- Vhv hat mir 6000 Euro geschickt.
- Aber im Gutachten steht 7250 Euro.
- Und Dekra meinte das ich die Summe bekomme. Außer ich lasse es reparieren dann wären es 5000 Euro
Wenn du den Schaden nicht reparieren lässt -> Mehrwertsteuer wird abgezogen (weil sie ja nicht anfällt).
Mit MwSt: 7'250,00 Euro.
Die darin enthaltene MwSt beträgt: 1'157,56 Euro
Daher bekommst du: 6'092,44 Euro
Alles in Ordnung aus meiner Sicht?
Hallo,
das ist derzeit ein Hobby der Versicherer.
Wenn schon Gutachten gekürzt werden, dann benötigst du einen Sachverständigen.
Kosten selber tragen oder über Anwalt.
Beste Grüße
Dickie59
Ein Anwalt kann da zum jetzigen Zeitpunkt nicht viel erwirken. Hast Du das Gutachten? Nimm es mit zu einem anderen vereidigten Sachverständigen und sprach den Sachverhalt mit ihm durch, er wird Dir entweder ein Gegengutachten vorschlagen oder den Abzug bestätigen.
Es gilt der Grundsatz der Schadensersatzpflicht.... Wenn das Fahrzeug für 5.000 Euro zu reparieren ist, dann besteht auch nur Anspruch auf die Reparaturkosten zzgl der Nebenkosten wie Verbringung und Nutzungsausfall. Daher ist 6.000 Euro mehr als gut.
Anspruch hast Du grundsätzlich nur auf die Reparaturkosten bis höchstens dem Wiederbeschaffungswert. Bei Totalschaden, Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert, bei Reparatur höchstens 130% des Wiederbeschaffungswert.... Immer zzgl tatsächlich anfallender Nebenkosten und Nutzungsausfall
"Aber im Gutachten steht 7250 Euro. Und Dekra meinte das ich die Summe bekomme. Außer ich lasse es reparieren dann wären es 5000 Euro aber die würde dann die Werkstatt bekommen logischerweise. " - Das (!) macht nun gar kein Sinn ! Da stimmt doch irgendwas nicht.
... aber wie kann denn bitte ein Gutachten gekürzt werden, das bleibt doch so wie es geschrieben wurde.
Allenfalls der Anspruch wird gekürzt, und da nicht repariert wurde, passt doch alles.
Ich möchte auch nicht, dass meine Beiträge so unters Volk geworfen werden.
Und warum Märchensteuer erstatten, wenn diese gar nicht bezahlt wird!
Was meinst du mit gegen Gutachten. Vhv hat mir 6000 Euro geschickt. Aber im Gutachten steht 7250 Euro. Und Dekra meinte das ich die Summe bekomme. Außer ich lasse es reparieren dann wären es 5000 Euro aber die würde dann die Werkstatt bekommen logischerweise.