Grenzwand bei Abriss?
Wir haben 2015 eine Doppelhaushälfte in Rheinland-Pfalz gekauft, die von uns abgerissen wurde. Es ist nur eine Grenzwand vorhanden, diese steht komplett auf unserem Grundstück. Jetzt geht der Streit los, der Nachbar wollte eine Herstellung der Wand auf unsere Kosten. Anderseits ist es ja unsere Wand und er kann froh sein, dass wir sie nicht mit abgerissen haben. Wie sieht hier die Rechtssprechung aus?
6 Antworten
Es ist egal, ob die Wand auf Deinem Grundstück steht oder nicht. Solange sie zu Brandschutz oder zu statischen Gründen (auch) dem Nachbarn dient kannst Du sie nicht einfach demontieren oder beschädigen. Es ist also nicht DEINE Wand, sondern EURE Wand. Man spricht dann von einer geduldeten Überbauung der Grenze. Wahrscheinlich war es das ursprüngliche Konzept der Reihenhäuser nur 1 Trennwand zwischen den Parteien zu haben. (Kosten- und Platzersparnis, aber ausreichend Brand- und Schallschutz für die gültigen Anforderungen im Errichtungsjahr.)
Am Besten geht man nachbarschaftlich nett miteinander um, was ist nun für die Wand erforderlich und wer trägt die Kosten, wer hat den Vorteil? Dämmung/Putz, neuer Anbau? Du hast das Recht abzureissen, wie sehen Deine Pläne für einen Neubau aus?
Viel Erfolg und Gelassenheit miteinander :o)
Ich habe dir Informationen zu diesem Fall ergoogelt:
Es kommt also darauf an wo genau die Wand steht. Eine rechtsverbindliche Auskunft wirst du hier nur von einem Fachanwalt erhalten können, nicht im Internet.
Diese Grenzwand erfüllt wohl auch u. a. Brandschutzaufgaben und muss wohl deshalb stehen bleiben, bzw. wieder hergerichtet werden.
Er hat den Anspruch auf Widerherstellung. Die Wand ist die Trennwand zwischen den Gebäuden. was auch immer sie jetzt vorhaben.
sie dürfen an diese Wand anbauen, wollen sie das nicht, muss sie von ihnen entsprechend hergerichtet werden.
Am besten einen Anwalt fragen.
Aber soweit ich das sagen kann könnt ihr auch nicht einfach die wand abreisen die beide hälften von einander trennen und somit ein loch in seine hälft reisen.