Grundstücksgrenze vermessen lassen!

7 Antworten

der der klagt zahlt erstmal, würde aber versuchen mich außergerichtlich zu einigen, vielleicht gibt es auch noch alte pläne wo das ersichtlich ist

Kehrwisch 
Beitragsersteller
 24.11.2010, 22:36

Natürlich habe ich alte Pläne - mein Haus hat ja schließlich mal meiner Urgroßmutter gehört. Somit könnte ich selber sofort ausmessen - aber die gilt ja gesetzlich nicht. Da muß ja das Vermessungsamt tätig werden und das Vermessen einschließlich 2 Grenzsteine kostet ca. 3000 Euro. Deshalb mache ich mir Gedanken - denn ich weiß ja genau wo die Grenze läuft, deshalb brauche ICH ja eigentlich keinen Vermesser. Und wenn der neue Nachbar dies nicht glauben mag, muß doch wohl er die Vermessung zahlen. Wobei ich nicht hoffe, daß es soweit kommt. Ich hoffe auf ein weiterhin friedliches Miteinander wie wir es in der ganzen Nachbarschaft schon seit vielen Jahren haben. Wie gesagt, es war bei der alten Nachbarin auch nie ein Problem: Ich habe auf einen Teil meines Grundstückes verzichtet und durfte dafür ihren Überweg benutzen und gut war. Aber wer weiß, wie die neuen Käufer ticken?

Bei Grundstückserwerb wird die Vermessung durch den Käufer bezahlt. In den Katasterunterlagen muss der Grenzverlauf ja vermerkt sein, der wird dann nur neu eingemessen.

Ich würde mich an Deiner Stelle erst mal zurück halten und sehen was wird. Deine Wünsche kannst Du dann ja immer noch vortragen und aufpassen, dass die Vereinbarung entsprechend dokumentiert wird (am besten im Grundbuch - Wegerecht).

Du könntest Dich über Wegenutzungsrechte informieren, damit Dir klar ist, ob Du den Weg weiter nutzen darfst, wenn es zum Steit kommt.

Du hast ja alte Pläne und wenn diese mit den Grenzen der Pläne vom Katasteramtes übereinstimmen hast Du eine gute Vorstelllung davon, wo in etwa die Grundstücksgrenzen liegen.

Für eine geringe Gebühr kannst Du auch die Grundstückspläne vom Katasteramt besorgen, dort bekomst Du auch die Angaben zu den Eigentumsverhältnissen.

Falls Dein Nachbar sich für diese Unterlagen interessierst biete ihn an Kopien davon anzufertigen.

Verstehe Deine Bedenken, würde aber erstmal abwarten, wer der neue Nachbar ist.

Ansonsten hilft Dir sicherlich Deine Gemeindeverwaltung. Die Grundbucheintragungen sind ausschlaggebend.

Kehrwisch 
Beitragsersteller
 24.11.2010, 22:52

Ja genau das weiß ich auch. Im Grundbuch ist ja auch alles eingetragen. Aber um neue Grenzsteine zu setzen müssen Mitarbeiter des Vermessungsamtes kommen und alles ausmessen. Da habe ich mich bereits erkundigt. Das Ausmessen und 2 neue Grenzsteine (am Anfang und Ende des Grundstückes) würden ca. 3000 Euro kosten. Ich habe aber nicht vor, diese Kosten zu tragen da ich ja ganz genau weiß, wie diese Grenze verläuft. Nur falls die neuen Nachbarn Probleme machen wollen, muß ja ausgemessen werden. Aber daß ICh diese Kosten dann mittragen soll sehe ich nicht ein. Meine Familie wohnt seit 4 Generationen hier und weiß genau Bescheid wo die Grenze liegt. Deshalb bin ich der Meinung wenn "Neue" kommen und doof tun wollen,dann müssen sie die Ausmessung bezahlen. Oder liege ich mit dieser Ansicht falsch?

veraeva12  25.11.2010, 23:20
@Kehrwisch

du weisst doch selbst, dass du nicht im recht bist, oder?

das höre ich aus jeder geschriebenen zeile heraus.

warte ab, dann kannst du um dein geld kämpfen, vlt. kommt es nicht so weit. good luck!

Hallo Kehrwisch,

die Kosten für eine eventuell notwendige Vermessung zahlt ersteinmal der, der den Vermessungsantrag stellt. Er hat aber aus dem BGB §919 den Anspruch, dass der Nachbar mitwirkt:


(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann von dem Eigentümer eines Nachbargrundstücks verlangen, dass dieser zur Errichtung fester Grenzzeichen und, wenn ein Grenzzeichen verrückt oder unkenntlich geworden ist, zur Wiederherstellung mitwirkt.

(3) Die Kosten der Abmarkung sind von den Beteiligten zu gleichen Teilen zu tragen, sofern nicht aus einem zwischen ihnen bestehenden Rechtsverhältnis sich ein anderes ergibt.


Der Nachbar MUSS keinen Übergang gewähren, wenn euer Grundstück anderweitig öffentlich erschlossen ist.