Teil-Grundstück der Großeltern wurde überschrieben und nun wird es zu teuer wegen dem Bauamt...
Hallo,
Ich bzw meine Eltern haben ein großes Problem... Meine Oma hat nachdem mein Opa vor ein paar Monaten starb, jetzt alles auf ihre Kinder überschrieben, somit auch ein Teil-Grundstück für meine Eltern. Dieses Grundstück ist eine einfache Wiese ohne großen Nutzwert und ein Teil davon ist sogar unbrauchbar da es dort sehr feucht ist, schon fast wie ein Moor. Es ist ein dreieckiges Grundstück mit ca. 650 m². Aber es liegt direkt neben unserem Grundstück und daher haben meine Eltern gesagt dass Sie es nehmen. Es wurde auch schon notariell beurkundet und alles war kein Problem.
Bis jetzt...
Nun muss das Grundstück neu vermessen werden vom Vermessungsamt, da statt Grenzsteinen nur Stahlrohre die Grundstücksgrenze festlegen ( Was aber damals vom Vermessungsamt so gemacht wurde als mein Opa dieses Grundstück erwarb ) und das kostet mindestens 500 € hat man uns gesagt, dazu kommen noch die ganzen Gebühren vom Notar in Höhe von 475 € (Lageplan erstellen, Dokumentenpauschale, Entgelte für Post und Telekommunikation, Registereinsichten, Abrufgebühren, Vollzug eines Geschäfts, ...), welche meine Eltern auch noch zahlen müssen obwohl meine Oma da auch schon was bezahlen musste wegen der Überschreibung. Was ich erst recht dreist finde, der m²-Preis des Grundstückes wird auf 30 € gerechnet. 30 €??? Für eine einfache Wiese die zum Teil noch wie ein Moor ist??? Da frag ich mich schon was die damit verdienen wollen, das kann doch nicht sein!
Gibt es da nicht irgendetwas um den Preis günstiger zu machen? Wir wohnen am Land in einem kleinen Dorf, da sind 30 € definitiv zuviel! Ist dies dann überhaupt rechtskräftig wenn man den Preis erst jetzt gesagt bekommt und nicht damals bei der Überschreibung?
Bitte helft mir (uns), freue mich über jeden Kommentar der mir hier irgendwie weiterhelfen kann!
Vielen Dank!
8 Antworten
Das sind Erwachsenenprobleme, um die Du Dich nicht zu kümmern hast.
Bei einem Grundstück von 650 m² sind 1000 Euro an Gesamtkosten für die beschriebenen Maßnahmen nicht übertrieben.
Der Wert des Grundstückes rechnet sich nach dem Verkehrswert.
Die Folgen hätten Deinen Eltern vorher klar sein müssen - sie hätten auch den beurkundenden Notar danach fragen können.
Darum nehm ich mich auch der Sache an da es "Erwachsenenprobleme" sind. Das Problem ist nur, dass beim Notar damals gesagt wurde das diese Wiese nichts Wert sei, man kann mit ca. 230 € rechnen und das Vermessungsamt brauche man auch nicht da das Teil-Grundstück aus dem Lageplan herausgemessen werden kann. Das sagten Sie uns auch nochmal telefonisch und heute riefen Sie nochmal an dass das Vermessungsamt doch kommen muss!
HM! Günstig! Wir zahlen bei unserem Grundstück weit über 10.000 nur an Grunderwerbssteuer! + Notar und Papierkram ca 15.000 Rechnungen kommen noch! Es sind aber 1200qm² Grundstück!
Grunderwerbssteuer nicht mit Grundsteuer verwechseln. Das ist ein himmelweiter Unterschied, vor allem, aber nicht nur, bezüglich der Höhe.
Das ist schon wahnsinn was das kostet. Aber wir haben auch eine sehr feuchte Moor ähnliche Wiese bei der man nicht einmal das Gras zur Tierfütterung nehmen kann weil kein normales Gras darauf wächst. Und dafür sind 30 € pro m² definitiv zuviel.
als was ist die "wiese" denn denn im grundbuch deklariert? bauland? dann koennte der preis schon hinkommen. ackerland? definitiv zu hoch. schaut nach den "bodenrichtwerten" fuer eure gegend, danach werden die gebuehren berechnet
Nein es ist ist definitiv kein Baugrund, Ich denke diese ist als Streuwiese eingetragen, aber da müsste ich nochmal genau schauen. Vielen Dank für den Hinweis, ich werde mal nach den Bodenrichtwerten schauen...
Ob das Grundstück Bauland ist steht nicht im Grundbuch, sondern Im Bebauungsplan oder § 34 BauGB.
Der Grundstückspreis richtet sich für das Finanzamt, den Notar und die Behörden nicht nach dem vereinbarten Preis oder einer kostenlosen Schenkung, sondern nach den Bodenrichtwerten, die vom Gutachterausschuss eures Kreises festgelegt werden.
Wird ein Teilgrundstück verschenkt oder verkauft muss es vom Katasteramt (Vermessungsamt) neu vermessen und in der Flurkarte und im Grundbuch eingetragen werden. Die Gebühren richten sich immer nach den entsprechenden Gebührensatzungen, die wiederum vom offiziellen Bodenwert abhängig sind und nicht nach dem im Kauf-Schenkungsvertrag eingetragenen Preisen.
Wegen des Quadratmeterpreises könnt ihr einen Gutachter bemühen. Der kostet natürlich auch.
Die Neuvermessung war klar. Deine Oma hat das Grundstück geteilt. Die einzelnen Teile müssen für das Grundbuch neu vermessen werden. Hätte sie es im Ganzen an ihre Kinder überschrieben, wäre das nicht passiert. Um diese Kosten werdet ihr nicht herum kommen.
Ich sag jetzt nicht, dass man sich so etwas vorher überlegt.