Teil-Grundstück der Großeltern wurde überschrieben und nun wird es zu teuer wegen dem Bauamt...

8 Antworten

Das sind Erwachsenenprobleme, um die Du Dich nicht zu kümmern hast.

Bei einem Grundstück von 650 m² sind 1000 Euro an Gesamtkosten für die beschriebenen Maßnahmen nicht übertrieben.

Der Wert des Grundstückes rechnet sich nach dem Verkehrswert.

Die Folgen hätten Deinen Eltern vorher klar sein müssen - sie hätten auch den beurkundenden Notar danach fragen können.

ChriWe 
Beitragsersteller
 14.08.2014, 15:36

Darum nehm ich mich auch der Sache an da es "Erwachsenenprobleme" sind. Das Problem ist nur, dass beim Notar damals gesagt wurde das diese Wiese nichts Wert sei, man kann mit ca. 230 € rechnen und das Vermessungsamt brauche man auch nicht da das Teil-Grundstück aus dem Lageplan herausgemessen werden kann. Das sagten Sie uns auch nochmal telefonisch und heute riefen Sie nochmal an dass das Vermessungsamt doch kommen muss!

HM! Günstig! Wir zahlen bei unserem Grundstück weit über 10.000 nur an Grunderwerbssteuer! + Notar und Papierkram ca 15.000 Rechnungen kommen noch! Es sind aber 1200qm² Grundstück!

colocolo  10.12.2015, 09:34

Grunderwerbssteuer nicht mit Grundsteuer verwechseln. Das ist ein himmelweiter Unterschied, vor allem, aber nicht nur, bezüglich der Höhe.

ChriWe 
Beitragsersteller
 14.08.2014, 15:41

Das ist schon wahnsinn was das kostet. Aber wir haben auch eine sehr feuchte Moor ähnliche Wiese bei der man nicht einmal das Gras zur Tierfütterung nehmen kann weil kein normales Gras darauf wächst. Und dafür sind 30 € pro m² definitiv zuviel.

als was ist die "wiese" denn denn im grundbuch deklariert? bauland? dann koennte der preis schon hinkommen. ackerland? definitiv zu hoch. schaut nach den "bodenrichtwerten" fuer eure gegend, danach werden die gebuehren berechnet

ChriWe 
Beitragsersteller
 14.08.2014, 15:31

Nein es ist ist definitiv kein Baugrund, Ich denke diese ist als Streuwiese eingetragen, aber da müsste ich nochmal genau schauen. Vielen Dank für den Hinweis, ich werde mal nach den Bodenrichtwerten schauen...

Ob das Grundstück Bauland ist steht nicht im Grundbuch, sondern Im Bebauungsplan oder § 34 BauGB.

Der Grundstückspreis richtet sich für das Finanzamt, den Notar und die Behörden nicht nach dem vereinbarten Preis oder einer kostenlosen Schenkung, sondern nach den Bodenrichtwerten, die vom Gutachterausschuss eures Kreises festgelegt werden.

Wird ein Teilgrundstück verschenkt oder verkauft muss es vom Katasteramt (Vermessungsamt) neu vermessen und in der Flurkarte und im Grundbuch eingetragen werden. Die Gebühren richten sich immer nach den entsprechenden Gebührensatzungen, die wiederum vom offiziellen Bodenwert abhängig sind und nicht nach dem im Kauf-Schenkungsvertrag eingetragenen Preisen.

Wegen des Quadratmeterpreises könnt ihr einen Gutachter bemühen. Der kostet natürlich auch.

Die Neuvermessung war klar. Deine Oma hat das Grundstück geteilt. Die einzelnen Teile müssen für das Grundbuch neu vermessen werden. Hätte sie es im Ganzen an ihre Kinder überschrieben, wäre das nicht passiert. Um diese Kosten werdet ihr nicht herum kommen.

Ich sag jetzt nicht, dass man sich so etwas vorher überlegt.