Erbpachtgrundstück zum Haus dazu kaufen?
Ich kann ein Haus kaufen. Die Erbpachtgeberin (andere "Person" als Hausverkäufer) würde das Grundstück verkaufen, so dass ich nicht mehr die Erbpacht bezahlen müsste. Wie ist da die konkrete Vorgehensweise? Erst Grundstück, dann Haus kaufen? Oder alles zusammen? Was macht am meisten Sinn?
5 Antworten
Der Kauf von Haus und Grundstück von unterschiedlichen Eigentümern ist in einer Urkunde nicht möglich. Vom Ablauf würde ich das Grundstück zuerst kaufen, jedoch die Bedingung in die Urkunde aufnehmen, dass auch der Kauf des darauf stehenden Hauses beurkundet wird. Die genaue Formulierung macht der Notar. Dann hast Du nicht die Problematik unter Umständen ein Grundstück erworben zu haben und dann das Haus nicht zu bekommen. Umgekehrt würde ich es auch so machen. Also - erst das Haus kaufen, dann aber auch mit dem Zusatz in der Urkunde, dass das Grundstück erworben werden kann. Bei dieser Reihenfolge solltest Du nur auf den Zusatz verzichten, wenn Du das Grundstück auch als Erbpachtgrundstück übernehmen würdest.
Ahja. Und jetzt erläuter mal bitte, wieso das in einer Urkunde nicht möglich sein soll. Das ist Gang und Gäbe. Mal abgesehen davon, dass hier nicht das Haus, sondern das Erbbaurecht erworben werden soll.
wenn du das haus erst kaufst und du dann das gs nicht mehr bekommst, musst du die erbpacht zahlen
wenn du das gs erst kaufst und dann das haus nicht mehr bekommst, bekommst du erbpacht, hast aber sehr viel kapital gebunden
musst du wissen, womit du eher leben kannst^^
Frag am besten einen Notar. Die kennen sich am besten aus.
Ich würde beide Kaufverträge am gleichen Tag beurkunden lassen und danach das Erbbaurecht löschen lassen. Im neuen Grundbuch wären dann die Belastungen einzutragen.
Normalerweise lässt man das den Notar in einem Vorgang beurkunden. Dann kann das Grundbuchamt auch beide Übergänge gleichzeitig vollziehen und ggf. das Erbbaurecht löschen.
Auch wenn die Frage schon älter ist, Erbpacht gibt es bereits seit 1947 nicht mehr. Hier werden Informationen zu dem Erbbaurecht nachgefragt.
Schriftliche Verkaufszusage der Stadt (Erbpachtgeber) habe ich bereits. Es geht mir mehr um den Vorgang. Wann, wie, welche Grundschulden eintragen etc...