Wie kann ich eine Vollmacht die in Ägypten getätigt wurde aus Deutschland widerrufen?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo, da es schon viele "Schlaue" Antwoten gibt, hier die richtige:

In Ägypten müsste man zum Notariatsamt ("Schahr AlAqari") gehen, wo man die Vollmacht ausgestellt hat, und dort die Vollmacht wiederrufen lassen. Dann würde das Amt den Besitzer einbestellen und die Vollmacht zurückverlangen. (Das Amt hat ja eine Kopie der Vollmacht, mit der Anschrift des Bevollmächtigten) Dafür verlangt das Amt eine recht kleine Gebühr. Man kann fragen, ob das ägyptische Konsulat das macht. Ansonsten müsste man im Konsulat eine Vollmacht für einen ägyptischen Anwalt ausstellen lassen, der das Einleitet. Dafür muss der Anwalt nicht anwesend sein, man braucht nur Name, Anschrift... Die Anwälte sind in Ägypten nicht teuer, aber es sind viele Abzocker dabei. Man sollte sich daher von wirklich vertrauenswürdigen Bekannten/Verwandten eine Anwalte empfehlen lassen.

Secmon00 
Beitragsersteller
 21.11.2018, 00:18

Vielen Dank für die detaillierte Antwort!

Das solltest du ein agyptischen Anwalt fragen. Bei uns würde es reichen den Bevollmächtigten eine EInschreiben zu schicken um den Vollmachtsenzug zu beweisen.

Als juristischer Laie würde ich meinen, du verfasst einen "Widerruf" dieser Vollmacht, lässt es beim Notar ebenfalls notariell beglaubigen und an den Bruder zustellen.

Secmon00 
Beitragsersteller
 16.11.2018, 18:49

Alles klar, daran hatte ich auch schon gedacht ich habe nur etwas sorge das ein widerruf der in Deutschland notariell begläubigt wurde nicht in Ägypten als gültig empfunden wird

fansh  16.11.2018, 18:57
@Secmon00

Bin mir da auch nicht sicher - lass es eben notfalls in Ägypten notariell beglaubigen.

in dem du auf ein deutsches notariat gehst

Wo befinden sich die Grundstücke, vermutlich in Ägypten?

Zumindest in Deutschland ist eine notarielle Urkunde solange gültig bis das Orginal vom Bevollmächtigen dem Vollmachtgeber zurück gegeben wurde.

Also muss die Vollmacht zunächst mal schriftlich widerrufen werden. Besteht Gefahr, dass das Orginal nicht zurück gegeben wird, sollte man die Unterschrift des Widerrufs hier notariell beglaubigen lassen und zumindest eine Kopie an den Bevollmächtigen, den ausstellenden Notar und evtl. an die Botschaft senden?

In Deutschland müsste die nicht herausgebene Vollmacht vom Gericht für kraftlos erklärt werden.

Hier wird man einen Anwalt benötigen, der sich im ägyptischen Recht auskennt.