Grundstück gekauft aber nicht im Grundbuch eingetragen...

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Für solche Fragen, weil da die sog. Übergangsregeln greifen, kann nach 21 Jahren nur noch ein sog. Alt-Jurist helfen. Da würde ich mich an die für das Gebiet zuständige Anwaltskammer wenden und um um Empfehlung eines Juristen nachsuchen.

raupe54 
Beitragsersteller
 20.06.2011, 13:55

Vielen Dank für alle Antworten,ich habe alte Zahlungsbelege die den Geldfluss an die Leute nachweisen. Leider dürften die Personen der damaligen Erbengemeinschaft auch schon verstorben oder zumindest uralt sein.Den damaligen Notar kann ich leider auch nicht mehr finden...vielen Dank dennoch...

Ich würde so schnell wie möglich alle Belege über die Auszahlung der damals anwesenden Erbengemeinschaft, sowie den betreffenden Schriftwechsel zusammensuchen und von allem Kopien anfertigen. Eine Rechtsschutzversicherung wäre auch sehr gut. Ich glaube der Fall kann leicht in mehrere Instanzen gehen und dürfte eine Menge Geld kosten. Beim Treffen mit dem Anspruchssteller immer einen Zeugen dabeihaben der Dir gewogen, aber nicht mit Dir verwandt ist. Es ist nur gültig was vor Zeugen bekannt wurde oder schriftlich belegt ist.

Es gibt- und/oder gab, je nach Gebiet der ehemaligen DDR in den jeweiligen Stadt/Kreisverwaltungen ein "Amt für offene Vermögensfragen". Diese wurden Vielerorts aufgehoben, aber di eevtl. noch offenen oder zukünftigen Fälle an eine andere Behörde weiter gegeben. Sie sollten sich diesbezüglich zunächst an die Stagtverwaltung wenden und klären, wer denn nun zuständig ist. ABER, ohne Altunterlagen wird das wohl sehr schwierig,Viel Erfolg

Puhh, die Frage ist mal interessant. ich habe schon von einigen fällen aus der DDR gehört, bei denen es allerdings ein wenig anders lief. Letztlich ist es ja das Verschulden deines Vaters, das er die Geschichte mit der Eintragung auf die leichte Schulter genommen hat. Kannst du denn irgendwie nachweisen, dass dein Vater den Kaufpreis gezahlt hat? Kaufvertrag oder Überweisungsschreiben (Kopie oder sowas in der Art). Ansonsten ist der jenige Weiterhin Eigentümer, der im Grundbuchblatt steht. Wenn es also total dumm läuft, dann steht der irgendwann vor der Tür und bittet um Herausgabe seines Eigentums..