Müllkosten. Um 130 % mehr wie im Vorjahr zulässig ?
Hallo . Wir haben für unser bei der Baugenossenschaft gemietete 76.10 qm Wohnung die Jahresabrechnung erhalten. Wie im Vorjahr mit einer Nachzahlung. Letztes Jahr 210 Euro und dieses Jahr 340 Euro. Mich hat das stutzig gemacht und habe die jetzige mit dem Vorjahr verglichen. Die Müllkosten für die gesamte Wohneinheit belief in 2016 auf 2700 Euro und 2017 auf 5003 Euro. Eine Erhöhung von über 100% . Ist das zulässig?
Allein ich für meine 76 qm Wohnung zahle 280 Euro an Grundsteuer.
Mein Vater für sein 3 stöckiges Haus mit einem Grundstück von 600 qm zahlt 670 Euro für Müll und Grundsteuer.
Daher die Frage könnte meine Jahresabrechnung falsch sein?
Vielen Dank
Raffy
7 Antworten
Lass dir die Details geben und geh damit zu einem Anwalt, einer Beratungsstelle, der Verbraucherzentrale oder frag deine Nachbarn, die sich mit der Thematik besser auskennen.
KP, wo deine Wohnung liegt oder das Haus deines Vaters, aber die Grundsteuer ist extrem "ungleich", und auch die Müllgebühren hängen vom Versorger und vom Volumen ab.
Dein Vater hat vermutlich einen Garten mit Komposthaufen, und wohnt wahrscheinlich alleine/ mit wenigen Mitbewohnern in einem Einfamilienhaus... Da fällt weniger Müll je m² an als in einer Wohnanlage, noch dazu, wenn dort ganz unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Gewohnheiten wohnen.
Ganz einfach: Termin beim Vermieter vereinbaren zwecks Belegeinsicht und dann dort die Unterlagen prüfen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.
Liegt das Grundstück Deines Vaters in derselben Gemeinde? Wenn nein, kann dies an unterschiedlichen Hebesätzen liegen.
Wegen des Mülls würde ich mal nachfragen. Evtl. musste wegen eines gestiegenen Müllaufkommens ein weiteres Entsorgungsgefäß angeschafft werden, dessen Leerung nun auch noch zu bezahlen ist. Gerade in großen Wohneinheiten nehmen es die Bewohner mit der Mülltrennung leider oft nicht so genau.
Vielen Dank für deine Antwort. Ja das Grundstück meines Vaters liegt in der selben Gemeinde.
Mülltonnen wurden nicht ausgetauscht. Sind noch die selben wie beim Einzug.
Belegeinsicht werde ich beantragen. Wollte mich nur vorher nochmal erkundigen.
Vielen Dank nochmal
Grundsteuern und Abgaben für Müll etc. sind abhängig von der Gemeinde. Hast du das berücksichtigt?
Was die Erhöhung der Müllgebühen angeht, da solltest du die Verwaltung ansprechen. Vielleicht ist das Müllaufkommen deutlich höher geworden.
Prozentrechnung ist offenbar nicht deine Stärke.
Die abgerechneten Kosten müssen belegt werden. Vielleicht schaffst du es ja wenigstens, die Zahlen auf den Belegen mit denen in der Abrechnung zu vergleichen.