Müllkosten. Um 130 % mehr wie im Vorjahr zulässig ?

7 Antworten

Lass dir die Details geben und geh damit zu einem Anwalt, einer Beratungsstelle, der Verbraucherzentrale oder frag deine Nachbarn, die sich mit der Thematik besser auskennen.

KP, wo deine Wohnung liegt oder das Haus deines Vaters, aber die Grundsteuer ist extrem "ungleich", und auch die Müllgebühren hängen vom Versorger und vom Volumen ab.

Dein Vater hat vermutlich einen Garten mit Komposthaufen, und wohnt wahrscheinlich alleine/ mit wenigen Mitbewohnern in einem Einfamilienhaus... Da fällt weniger Müll je m² an als in einer Wohnanlage, noch dazu, wenn dort ganz unterschiedliche Menschen mit unterschiedlichen Gewohnheiten wohnen.

Ganz einfach: Termin beim Vermieter vereinbaren zwecks Belegeinsicht und dann dort die Unterlagen prüfen. Alles andere ist Kaffeesatzleserei.

Liegt das Grundstück Deines Vaters in derselben Gemeinde? Wenn nein, kann dies an unterschiedlichen Hebesätzen liegen.

Wegen des Mülls würde ich mal nachfragen. Evtl. musste wegen eines gestiegenen Müllaufkommens ein weiteres Entsorgungsgefäß angeschafft werden, dessen Leerung nun auch noch zu bezahlen ist. Gerade in großen Wohneinheiten nehmen es die Bewohner mit der Mülltrennung leider oft nicht so genau.

Elisa2710 
Beitragsersteller
 26.08.2018, 09:30

Vielen Dank für deine Antwort. Ja das Grundstück meines Vaters liegt in der selben Gemeinde.

Mülltonnen wurden nicht ausgetauscht. Sind noch die selben wie beim Einzug.

Belegeinsicht werde ich beantragen. Wollte mich nur vorher nochmal erkundigen.

Vielen Dank nochmal

Grundsteuern und Abgaben für Müll etc. sind abhängig von der Gemeinde. Hast du das berücksichtigt?

Was die Erhöhung der Müllgebühen angeht, da solltest du die Verwaltung ansprechen. Vielleicht ist das Müllaufkommen deutlich höher geworden.

Prozentrechnung ist offenbar nicht deine Stärke.
Die abgerechneten Kosten müssen belegt werden. Vielleicht schaffst du es ja wenigstens, die Zahlen auf den Belegen mit denen in der Abrechnung zu vergleichen.