Gibt es unkündbare Verträge?
Hallo,
ich habe an Grundstücken von Immobilien gesehen, dass Zigarettenautomaten aufgestellt ist. Sind unkündbare Verträge oder eine Pachtung möglich, so dass auch bei Immobilienkauf der neue Besitzer nicht daran rütteln kann?
4 Antworten
Verträge sind schuldrechtliche Vereinbarungen die im Regelfall von einer Partei ggf. unter Einhaltung von Fristen aufgekündigt werden können.
Zudem gelten Verträge nur zwischen zwei Parteien. Wenn das Haus einen neuen Eigentümer erhält, muss dieser solche Verträge nicht automatisch übernehmen.
Sicherste Möglichkeit. Das Recht einen Zigarettenautomaten auf dem Grundstück anzubringen und zu betreiben ins Grundbuch eintragen lassen. Zustimmen muss dann nur der zu dem Zeitpunkt aktuelle Eigentümer; aber eine neuer Grundstückseigentümer muss die Last übernehmen und kann sie nur mit Zustimmung des Automatenaufstellers wieder löschen lassen.
Du kannst eine Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen.
Geh zum Bäcker. Kaufe ein Brötchen. Nun versuch mal diesen Vertrag zu kündigen, nachdem das Brötchen gegessen hast.
Das Objekt des Hungers geht auch von ganz alleine unter, wenn das Brötchen längerfristig ausgeliehen wird. ;-)
Durch den Kauf des Brötchens entsteht ein Kaufvertrag. Den kannst du nach dem essen nicht mehr kündigen. (Meistens bei Brötchen auch vorher nicht)
Meinte ich doch. Der Kauf des Brötchens ist keine Leihe oder Pacht. Mit Übergabe der Bezahlung und Annahme des Brötchens ist der Vertrag erledigt.
Achso dann habe ich dich falsch verstanden sry
Das schmälert einerseits den Verkaufserfolg, andererseits zahlen die Tabakwarenhändler eine Provision dafür. Da Automaten auch umgehängt oder entfernt werden, sind das meist einfache Pachtverträge.
Würde man das Grundbuch bemühen, bedeutet das Aufwand und Kosten für ein einfacher zu erreichendes Ziel.
Aber die Grunddienstbarkeit wurde schon genannt, die bei Versorgung mit Fernwärme gerne eingesetzt wird.
Du kaufst das Brötchen und schließt mit dem Bäcker keinen Leih- oder Pachtvertrag über das Brötchen.
Wenn Du das Brötchen nur leihst und dann isst, dann hast Du das Objekt der Leihe untergehen lassen und musst Schadenersatz leisten.