Hausverkauf 2 Kreditnehmer jedoch nur einer im Grundbuch
Hallo liebe Mitmenschen, eventuell ist es ja möglich ,vorab ( ohne RA) eine Info auf diesem Weg zu bekommen. Eheleute haben einen gemeinsamen Kreditvertrag zur Abzahlung auf ein Haus mit Grundstück. Nur einer der beiden ist im Grundbuch eingetragen. Kann nun derjenige das Haus ohne Einverständnis und ohne Unterschrift des Ehepartners der nicht im Grundbuch steht verkaufen? Meiner Meinung nach, ja, er zahlt nur bis der Kredit getilgt ist.Jedoch sind noch Ca.70% abzuzahlen und aus Gründer der Mittellosigkeit soll es nun verkauft werden um Herr der Verschuldung zu werden. Hilfreich wären eindeutige Antworten mit Belegen.Vielen Dank im voraus!
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"Kann nun derjenige das Haus ohne Einverständnis und ohne Unterschrift des Ehepartners der nicht im Grundbuch steht verkaufen?"
Ja. Wenn das Eigentum jemand mit der Grundschuld auf der Immobilie kaufen will (oder die Bank segnet es ab und stimmt den Verkauf zu sowie der späteren Löschung wenn der Verkaufsbetrag zur Tilgung verwendet wird) Der Eigentümer kann machen was er will, wer den Kredit dabei aufgenommen hat ist irrelevant. Nur der Auszug aus dem Grundbuch regelt das Eigentumsverhältnis.(dazu brauchts keinen Beleg. Das ist so ;) Es gibt diesen Abschnitt nicht umsonst da drinnen)
Danke! auch Ihnen Kirschkerze, sehr klare Antwort. Der Rest mit der Bank bleibt zu klären, denke aber das dies regelbar ist
Das Eigentumsrecht und die Schuldenbelastung sind zwei verschiedene Bereiche des Grundbuchs.
Wenn die beiden Kreditnehmer gesamtschuldnerisch bürgen, nützt es nichts die Immobilie zu verkaufen. Die Schulden blieben in gleicher Höhe bestehen.
Genau aus diesem Grund würde die Bank einem Verkauf gar nicht zustimmen.
Bei einer Verkaufsabsicht MUSS die Bank sogar zustimmen sofern geregelt ist dass aus dem Erlös eine Sondertilgung vorgenommen wird.
Verkaufen kann der Grundeigentümer. Der Ehepartner hat dabei nichts zu sagen.
Allerdings wird so ein Verkauf ohne Zustimmung der finanzierenden Bank nicht gehen. Schließlich will der Käufer ein lastenfreies Haus/Grundstück und ich nehme mal an, für die Bank bzw. Kredit ist eine Grundschuld eingetragen.
Allerdings haften beide Ehepartner für den Kredit.
Ich, jedenfalls, unterschreibe keinen Kreditvertrag wenn ich nicht gleichzeitig Eigentumsrechte habe!
Vielen Dank ellaluise, sehr hilfreich Ihre Aussage,die Sache mit der Bank ist mir klar, das es dort Probleme geben kann, entscheidend ist jedoch der Aspekt sich von etwas zu lösen , was einem über den Kopf wächst um Herr der lage zu werden, und nicht so wie der Ehepartner an etwas festhält was man nicht mehr halten kann und der Schuldenberg wird immer grösser.