Grundstück befahren?
Hallo, wir haben ein Haus in erster Reihe auf einem Grundstück wo insgesamt 4 Häuser hintereinander stehen. Es gibt natürlich eine Einfahrt und eine Straße mit Geh- Fahr- und Leitungsrecht die zu den Häusern hinter uns führt wobei auf dem letzten Grundstück auch ein Wendehammer errichtet wurde da die Gemeinde dies als Auflage hatte. Dürfen wir und unsere Gäste sowie Fahrzeuge von Dienstleistern wie Möbellieferant etc. diese Straße mit nach hinten und somit über die Grundstücksstraßen der hinter uns liegenden Nachbarn befahren um auf dem Wendehammer zu wenden und anschließend das Grundstück vorwärts wieder zu verlassen? Während diese die Straße befahren wird keine Einfahrt, kein Stellplatz oder Garten etc. beeinträchtigt oder genutzt sondern nur die Straße mit dem Geh- Fahr- und Leitungsrecht welche für die Eigentümer im Grundbuch jeweils von den betroffenen Eigentümern gewährt wurde. Das heist wir haben allen drei dieses Recht eingeräumt, der hinter uns den anderen beiden und die 3. Partei dem letzten. Die Frage kommt daher zustande weil die 3.Partei dies nicht mehr dulden möchte obwohl die 4. Partei auf dessen Grundstück der Wendehammer besteht uns dies erlaubt hat aber die 3.Partei möchte nicht das wir und unser Gäste sowie Dienstleister deren Straße befahren um auf den Wendehammer zu gelangen um zu wenden. Müssen wir uns nun daran richten und dies unterlassen oder muss die 3.Partei dies weiter dulden, wenn die 4.Partei uns erlaubt auf dem Wendehammer welches auf seinem Grundstück errichtet werden musste, zu wenden. Es gibt keine andere Möglichkeit für alle betroffenen über die Straße der 3.Partei zu fahren um auf den Wendehammer zu gelangen. Wie gesagt die 3.Partei hat keine Beeinträchtigung dadurch da ihr Garten und das Haus zu der betroffenen Straße durch einen Zaun getrennt ist und ein anliegender separater Stellplatz der nicht beeinträchtigt wird besteht. Ich hoffe das war verständlich und bitte hier um hilfreiche Informationen. Danke an alle.
3 Antworten
Das sagt das Grundbuch und die Nutzungsrechte. Ist es eure gemeinsame oder eine öffentliche Strasse, könnt ihr sie benutzen.
Eine seltsame Konstruktion. Du schreibst doch selbst, ihr habt den 3 Hinterlliegenden eine Dienstbarkeit oder eine Baulast bewilligt. Nr.3 hat nur noch Nr. 4 etwas bewilligt.
Bedeutet im Umkehrschluss, euch hat niemand etwas bewilligt und auch wenn Nr. 4 duldet, kann Nr. 3 verbieten.
Wie Nr. 3 dies gegenüber Postzusteller, Dienstleistern, Spediteuren, durchsetzen will? Habe ich im Moment keine Idee.
Wobei ich dann aber auch die Kosten in Verkehrssicherung und Unterhaltung anders regulieren würde: Warum sollen Nr.3, Nr. 4 die Mehrkosten des Wendehammer alleine tragen, wenn von allen genutzt?
Warum wurde aus der Straße, kein Gemeinschaftseigentum der Anlieger nach BGB?.
Wozu soll der Wendehammer denn sein, wenn den keiner befahren darf? Vielleicht kann das die Gemeinde beantworten.
Wie war denn die Kostenumlegung auf die Parteien?
Und was will er denn dagegen machen?
Ich könnte mir vorstellen, dass sie in den Wendehammer eingewilligt haben - und in die Kostenübernahme- damit niemand in ihren Einfahrten/Stellplätzen wendet oder vielleicht aus baurechtlichen Gründen für die eigenen Vorteile. Wäre interessant für die Argumentation.
Die Leute sind komisch heutzutage. Manche haben ständig Anforderungen an ihre Mitmenschen und suchen Streit, besonders im nachbarschaftlichen Bereich. Meiner Erfahrung nach hilft nur, ordentlich Zähne zu zeigen. Erst mal die Fronten klar machen. Einen Kompromiss kann man später immer noch finden, wenn klar ist, dass man sich nichts gefallen lässt -dann aber beide Seiten. Wenn man sich einmal verdrängen lässt wollen die bald was anderes. Meist wird man besser respektiert und es entstehen so die besten Freundschaften.
Laut hinteren Eigentümern ist dies nur wegen der Feuerwehr- Kranken- und Polizeifahrzeuge errichtet worden damit diese im Einsatzfall auf dem Grundstück eine Wendemöglichkeit haben. Die Straße bis zum Wendehammer hat eine breite von ca. 3,10m und kann laut der Partei 3 daher ohne bedenken rückwärts rausgefahren werden oder über die eigenen Stellplätze gewendet werden, ist nur schlecht da zu wenden wenn die eigenen Fahrzeuge da stehen kann der Dienstleister oder Besuch da nicht wenden. Die Kosten zur Errichtung des Wendehammers haben die letzten beiden Parteien, also 3 und 4 getragen aber die Kosten zur Errichtung der Straße bis zum Wendehammer, haben wir alle gemeinsam zu gleichen Anteilen getragen.