Baurecht , Anbau , Überbau , Gartenhaus darf das sein?
Folgendes Szenario :
Unsere Doppelhaushälfte war die letzten Zehn Jahre vermietet , nun wohnen wir selbst darin. In dieser Zeit hat unsere Nachbarin zwei bauten errichtet, wo ich nicht ganz mit einverstanden bin und sie sich keinerlei erlaubnis von uns eingeholt hat.
zu einen hat sie einen Terassenüberdachung von 6x3x2,5m ( länge x tiefe x höhe) errichtet , welche genau an unserem Grundstück endet. Dadurch sind die Lichtverhältnisse in unserem Wohnzimmer eingeschänkt und zugleich fühlen wir uns zugebaut.
zum anderen :
vorweg : wir haben ein grundstück welches am hang liegt. am Ende des Grundstückes steht ein zweites Häuschen welches man über eine andere Strasse erreichen kann , oben auf strassen niveau ist eine garage und darunter befindet sich ein raum den wir als Bar nutzen. Ich hoffe Ihr könnt folgen.
so. An eine Außenwand von der Garage7Bar hat sie eine Art Gartenhaus oder Schuppen errichtet , wo die Pfette und die darunter befindlichen Stützen in meine Außenwand gedübelt worden sind - gleichzeitig hat sie keinerlei Wandanschluss hergestellt.
Meine sorge ist, dass früher oder später Näße ins Mauerwerk eindringt.
Und sie häte sich mit sicherheit eine erlaubnis dafür bei uns holen müssen , damit sie dort was befestigen darf ?
Kann Ich prüfen lassen, ob die Dinger da legal stehen ?
Kann ich drauf bestehen, dass sie einen Wandanschluss herrstellt oder gar komplett Rückbauen muss ?
Über jede antwort wäre ich dankbar !
3 Antworten
Ja, beides hätte zumindest deiner Schilderung nach nicht errichtet werden dürfen. Verstößt gegen das Baurecht. Fotos wären ehrlich gesagt hilfreich gewesen um das zu beurteilen.
Du könntest somit den Rückbau auf dem Klageweg erreichen.
Habe die Fotos gesehen und nein das darf sie natürlich nicht. Mein Mann arbeitet als Leiter einer Stadt im Hoch- und Tiefbau. Klares nein.
fotos kommen, muss sie verkleinern. kann hier max. 2mb/datei hochladen
Ohne Deine Einwilligung darf die Nachbarin nicht so dicht an Dich heranbauen.
Erkundige Dich am besten auf der Stadtverwaltung (Bauamt).
Du solltest einen Fachanwalt für Baurecht konsultieren.