Eckgrundstück Straßenbaubeitrag für 2 Straßen?
Wir wohnen in einem Neubaugebiet. Und die Straße ins benachbarte Neubaugebiet wird gerade gebaut. Jetzt sollen wir für diese Straße einen Straßenbaubeitrag bezahlen obwohl wir unser Grundstück von einer anderen Straße aus befahren.
Ist das so richtig? Gibt es da eine gesetzliche Regelung wie z.B.: Eckgrundstücke haben grundsätzlich 2 Straßen zu bezahlen oder man muss nur im Falle einer Erneuerung die Straße bezahlen von der man auch auf sein Grundstück gelangt (was mir eigentlich normalerweise recht plausibel erscheint)? Immerhin gibt es ja noch wie auf der Skizze zu sehen ist Nachbar A. Der bezahlt ja auch schon für diesen Straßenabschnitt.
Freundliche Grüße
Ps.: Ich werde mir so oder so noch eine rechtsverbindlichere Beratung einholen. Das interessiert mich nun einfach mal auf die schnelle. Also spart Euch bitte diese Kommentare. :-)
3 Antworten
Existiert die Straße bereits und wird ausgebaut oder erschlossen? (als neu gebaut) Straßenausbau zahlen Eckgrundstück ganz klar mit, bekommen aber in der Regel nach der Satzung eine Eckgrundstücksvergünstigung. Zahlen also nur 2/3.
Erschließungskosten dürfen eigentlich nur einmal kassiert werden, da ihr ja schon erschlossen seid. Bei Straßenausbau geht es um die rein "Möglichkeit der Nutzung" der neuen Straße.
Die Regelungen für Erschließungsbeiträge für Eckgrundstrücke müssen in der örtlichewn Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde enthalten sein. Die Gemeinden haben bei Ihren Festsetzungen einen großen Ermessensspielraum (so nennt man kommunalplitische Entscheidungen!).
Gegen die Satzung vorzugehen dürfte sinnlos sein. Ihr müsst aber prüfen, ob die Höhe der Erschließungskosten insgesamt richtig festgesetzt wurde, ob richtig gerechnet wurde und ob die Aufteilung nach den Satzungsvorschriften richtig ist.
Schönes Grundstück! Sie sind ein Genußmensch! Dieser Genuß nur einen direkten Nachbarn zu haben kann nicht hoch genug geschätzt werden! Von daher schon alleine und nicht nur aus Gründen der Gemeindesatzung fallen auch für die andere Straße Gebühren auf Ihrer Seite an. Für die andere Seite zahlt der dortige Anlieger seinen Anteil ebenfalls. Auf teuren Rechtsrat sollten Sie verezichten und sich statt dessen meine Version nochmals auf der Abgabenstelle Ihrer Kommune bestätigen lassen!