Grundstück als Schenkung von Eltern vor Hochzeit

7 Antworten

Wieso sollte das Grundstück im Falle der Scheidung nicht beim Kind bleiben? Eine Scheidung ändert an den Eigentumsverhältnissen genau so wenig, wie eine Hochzeit. Wenn die Eltern auf Nummer sicher gehen wollen, können sie sich eine Rückauflassungsvormerkung mit entsprechendem Anspruch eintragen lassen.

schelm1  17.12.2014, 11:12

Schützt die Rückauflassungsvormerkung denn tatsächlich vor dem Zugewinnausgleichsanspruch, der aus dem Wertzuwachs, den das Grundstück während der Ehezeit erfahren hat, oder wäre die Tochter bei der Ausübung des Rückübertragungsanspruches das Grundstück los und muß dann den Zugenwinnausgleichsanspruch des Ehepartners, der während der Insbesitzzeit des Gundstücks in der ehe entstanden ist, trotzdem zahlen!?!

Insoweit wäre vielleicht doch besser, einfach den Verzicht auf Zugenwinnausgleich bei der Eheschießung gegenseitig zu erklären, wenn man keinen Gürtertrennungsvertrag wünscht, der im späteren Erbfall die Ehepartner im Hinblick auf die Ansprüche von eigenen Kindern benachteiligen könnte!?!

Hallo, ich kann Ihnen nur zu einem entsprechenden Ehevertrag raten. Das sollten Sie notariell beglaubigen lassen. Dort werden Sie auch beraten. Die Notarkosten richten sich nach dem derzeitigen Grundstückswert. Sprechen Sie VORHER mit ihrem Mann alles sauber ab. Andernfalls spiele Sie gegen das Leben und haben später das nachsehen. Gruß, Peter....Übrigens wenn ihr Mann nicht mitspielt ist er icht der Richtige..

Ihre Eltern können Ihnen ein Grundstück vor der Ehe bis zu einem Wert von € 400.000 steuerfrei schenken, welches Sie dann auch während der Ehe als Ihr alleiniges Eigentum behalten. Sollte die Ehe einmal geschieden werden, wäre nur der während der Ehe entstandene Wertzuwachs, den das Grundstück in dieser Phase erfahren hat, hälftig gegenüber dem Partner auszugleichen. Das Grundstück selber, dessen Wert und die Hälfte des Wertzuwachses bleiben Ihnen in jedem Falle erhalten; gleiches gilt für den Fall, dass dieses Grundstück während der Ehe bebaut werden sollte.

Den Zugewinnausgleich können Sie durch eine entsprechende gegenseitige Verzichtserklärung Erklärung zur Eheschließung ausschließen oder bereits im Vorfeld der Eheschließung eine entsprechende Gütertrennungsvereinbarung treffen.

Wenn du einen Ehevertrag machst kann nichts passieren. Das ist natürlich ein zweischneidiges Schwert.

schelm1  17.12.2014, 11:04

Zweischneidig nur insoweit, dass zwei betroffene Vertragspartner die Zustimmung erklären müssen.

Letztlich heiraten zwei Personen sich aus Liebe und Zuneigung gegenseitig und nicht das vorhandene oder zu erwartende Vermögen des jeweils anderen!?!

Insbesondere bei außerordentlichen Werten auf einer Seite, wäre jede andere Form der Ehevereinbarung schlicht töricht!

almmichel  17.12.2014, 11:06
@schelm1

Rischtisch du Schelm.

Du kannst einfach heiraten.
Dein Eigentum bleibt weiterhin Deine Eigentum.

Nur den evtl. anfallenden Zugewinn müßtest du an deinen Ehepartner im Fall einer Scheidung abtreten.

D.h. ist das Grundstück bei Ehebeginn 100 000€ Wert und bei Eheende dann 105 000€ dann müßtest Du dem Expartner 2500€ zahlen.

schelm1  17.12.2014, 11:17
Du kannst einfach heiraten.

Wenn dann das Grundstück später statt nur € 5000 Wertzuwachs, einen Zuwachs von € 50.000 - so nach evtl. 15 bis Jahren, wenn niemand mehr an was Böses denkt und "was netteres ins Leben schwenkt", erfahren haben sollte, dann wären das schon € 25.000, vorausgesetzt, da wurde nicht noch drauf gebaut!?!

Na dann viel Freude bei "einfach heiraten"!?!