welche Kosten entstehen bei einer Grundstücksteilung und wie ist die Vorgehensweise?
Hallo, bestimmt kann mir jemand hier kompetente Auskunft geben. Wir haben vor 10 Jahren auf das Grundstück meiner Mutter gebaut. Nun soll das Grundstück entsprechend geteilt werden und das hintere Grundstück auf mich überschrieben werden. Dies erfolgt im Rahmen einer Schenkung bzw. vorgezogener Erbschaft. Zusätzlich muss, da unser Haus auf dem hinteren Teil des Gesamt-Grundstücks steht und der Zugang nur über den gemeinsamen Hof erfolgen kann, für uns ein lebenslanges Wegerecht festgesetzt werden. Wie sind die weiteren Schritte bzw. das gesamte Vorgehen und welche Kosten (Notar, Grundbucheintrag, etc.) fallen an.
5 Antworten
Die wesentlichen Kosten hast Du genannt. Die Höhe hängt von der Gebührenordnung und der Bewertung der Grundstücke ab.
Du solltest aber damit rechnen, dass auch noch Grunderwerbssteuer fällig wird!
Du solltest aber damit rechnen, dass auch noch Grunderwerbssteuer fällig wird!
Leider völlig falsch.
Schenkungen unterliegen ggf. der Schenkungssteuer und sind gem. § 3 Nr. 2 Grunderwerbsteuergesetz von der Grunderwerbsteuer befreit.
Sie beauftragen einen öffentliche bestellten Vermesser, der die Genehmigung einholt und das Grundstück ausparze4lliert. Nach der katastermäßigen Fortschreibung wird gemäß notariellem Schenkungsvertrag eigenes Grundbuch für die ausparzellierte Fläche erteilt. Zu Gunsten des ausparzellierten herrschenden Grundstücks wird auf dem dienenden Grundstück eine Geh- und Fahrrecht vereinbart. Dazu fügt man dem Schenkungsvertag eine Skizze bei, die den verlauf des Wegrechts verdeutlicht.
Den Gedanken "lebenslänglich" können Sie dabei getrost vergessen. Sie können höchstens hinsichtlich der Pflege- und Unterhaltungskosten der Wegerechtsfläche eine knackige Vereinbarung treffen, die Ihre Nachfolger im Eigentum in klaren Absprachen leben läßt.
Es muss auf alle Fälle ein Vermesser bestellt werden, der die beiden neuen Grundstücke einmisst. Aufgrund seiner Unterlagen wird der Antrag auf Teilung beim Grundbuchamt eingereicht. Die Kosten für den Vermesser sollte man nicht unterschätzen. Das Wegerecht muss über den Notar im Grundbuchamt eingetragen werden (meine ich zumindest).
Hallo,
wenn der hintere Teil bebaut werden soll, dann reicht meist ein Wegerecht im Grundbuch (privatrechtlich) nicht. Sondern es ist eine Baulast (öffentlichrechtlich) beim zuständigen Bauordnungsamt zu bestellen.
Bevor du etwas veranlasst, ist ein Gespräch über deine Pläne beim Bauordnungsamt und beim Katasteramt (oder Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) sinnvoll.
1. Natürlich muss vermessen werden und beim Katasteramt eingetragen werden.
2. Dafür wird dann auch ein extra Grundbuchblatt angelegt.
3. Wichtig, im Schenkungsvertrag angeben, dass nur das Grundstück von der Schenkung betroffen ist udn ihr das Haus selbst gebaut habt. Sonst wird Euch nämlich Euer eigenes Haus als Schenkung angerechnet. Entscheidend ist der Wert des Grund und Bodens.
4. Das Wegerecht wird dann auf dem Grundbuchblatt des Grundstücks eingetragen was ihr überquert. Übrigens nicht lebenslang, sondern auf Dauer, denn sonst würde es ja mit Deinem Ableben entfallen.
5. Den Wert des Grundstücks festhalten, denn das wird ja auf den 400.000,- Euro Schenkungssteuerfreibetrag angerechnet.
6. Ich nehme mal an "wir" bezieht sich auf Dich und Deine Gattin. Wenn ihr das Grundstück auch geschenkt wird, wäre es schlecht, sie hat nur 20.000,- Euro Schenkungssteuerfreibetrag. Dann erst Dir alles schenken, Du hast später für Deine Frau 500.000,- Freibetrag.