Vollmachtnehmer hat 5000 EUR von meinem Erbkonto abgehoben
Ich habe als einzige Verwandte meinen Onkel beerbt. Jetzt, nach Erteilung des Erbscheins, konnte ich erstmalig die Kontoauszüge sehen. Dabei stellte ich fest, das eine Bekannte von ihm, die durch seine schwere Krankheit Kontovollmacht hatte, am Tag nach seinem Tod 5000,- EUR abgehoben hat. Gesagt hat sie kein Wort darüber, obwohl sie wusste das ich die Erbin bin. Was kann ich jetzt tun? Das muss ich doch nicht so hinnehmen, oder?
11 Antworten
eine Bekannte [...] am Tag nach seinem Tod 5000,- EUR abgehoben hat.[...] Was kann ich jetzt tun?
Zunächst widerruft man mit notariell beglaubigtem Testament oder Erbschein als Rechtsnachfolgerin des Kontoinhabers die erteilte Vollmacht bei der Bank.
Danach weist du die Bekannte erst einmal darauf hin und lässt sie sich hier erklären.
Denn als Kontobevollmächtigte war sie auch über den Tod des Kontoinhabers hinaus grds. zur Verfügung über das Konto berechtigt und für den Fall, daß sie es für den Verstorbenen verwendete, um Auslagen, Rechnungen, Trauerfeier, erbetenen Grabstein, Grabpflegevertrag oder Pflegekostenabrechnung zu bezahlen, wären die 5000 EUR rechtlich völlig einwandfrei entnommen.
Dies gälte ebenso, wenn die Entnahme, etwa in Anerkennung ihrer Dienste, vom Verstorbenen selbst genehmigt war.
In diesen Fällen muss sie dies allerdings durch Belege oder Zeugen nachweisen können.
Das muss ich doch nicht so hinnehmen, oder?
Nein, andernfalls gibt man ihr Gelegenheit, dies zurückzuzahlen und packt erst dann die Rechtskeule aus.
G imager761
Selbstverständlich wäre die Mittelverwendung für den Verstorbenen - die aber grds. auch neben den Beerdigungskosten anderweitig veranlasst sein konnte - beleghaft (Rechnungen, Quittungen) darzulegen.
Ebenso eine Schenkung (Schriftstück, Zeugen), die aber ebenso von dem Verstorbenen dir gegenüber unerwähnt gebleiben sein konnte - glaubhaft zu machen.
Kommt sie nach deiner Aufferung nicht nach oder ist diese zweifelhaft, darfst du deutlicher werden :-O
Dann wäre sie nunmehr erneut unter Fristsetzung von 14 Tagen, per Einwurfeinschreiben nachweislich, zur Rückzahlung aufzufordern und in dem Schreiben gleichzeitig darauf hinzuweisen, dass du nach fruchtlosem Fristablauf deine Forderung rechsverfolgen lassen wirst und dir ausdrücklich vorbehälst, auch Strafanzeige wegen Unterschlagung n. § 246 StGB zu stellen.
So wird das was :-)
G imager761
Zunächstmal ist festzustellen ob die Vollmach über den Tod hinaus erteilt wurde. Und ob der Bevollmächstigte von § 181 BGB befreit war.
Was kann ich jetzt tun?
Der Vollmachnehmer wäre zur Rechnungslegung aufzufordern. D.h. er ist aufzufordern darzulegen was mit dem Geld passiert ist, bzw. passieren soll. Mit einer Vollmacht über den Tod hinaus kann der Bevollmächtige durchaus zulässig handeln, z.B. die Beerdigung bezahlen, offene Rechnungen begleichen usw.
Barabhebungen sind aber hier immer suspekt.
zeig sie an, wegen irgendwas
unterschlagung oder so
oder sag ihr das besser erst und gib ihr die chance dir die kohle einfach zu geben oder so
Die Vollmacht ist just mit dem Tag des Todes abgelaufen. Es lässt sich ja stets feststellen, wann der Tag des Todes war und wann das Geld abgehoben wurde. Hat sie trotz Wissen über den Tod über das Konto verfügt, ist das eine Straftat.
Sprich sie an und unterstelle ihr zunächst, dass sie von dem Tod nichts wusste oder sich einfach vertan hat (damit sie ihr Gesicht nicht verliert). Du würdest aber von rechtlichen Schritten absehen, wenn sie das Geld schnellsten zurückgibt.
Liebe(r) kosy 3! Ja, sie hat vom Tod gewusst. Am nächsten Tag hat sie dann die EC.Karte zurück zur Bank gebracht. Und dabei sich noch die besagten 5000.- EUR auszahlen lassen. Ich werde es so machen wie Du es mir vorgeschlagen hast. Vielen Dank für Deinen Rat!
Die Vollmacht ist just mit dem Tag des Todes abgelaufen.
Nein, Kontovollmachten der Geldinstitute gelten allermeist über den Tod hinaus, solange sie nicht widerrufen sind. Sie sollen ja gerade finanzielle Handlungsfähigkeit sicherstellen, wenn der Inhaber eigene Verfügungen nicht (mehr) treffen kann.
G imager761
Wenn diese Bekannte das Geld nicht für die Bestattung verwendet hat, solltest Du sie anzeigen!Eine solche Aktion wäre selbst zu Lebzeiten Deines Onkels, grober Vertrauensmissbrauch - Diebstahl, eine Straftat.
Du hast recht, das sie über den Tod hinaus die Kontovollmacht hatte. Das Geld hat sie aber definitiv nicht für Auslagen für meinen verstorbenen Onkel genommen, denn diese Kosten haben wir nachweislich übernommen. Auch von einer Anerkennung ihrer Dienste kann keine Rede sein, sonst hätte sie doch etwas gesagt, oder auch mein Onkel, den wir kurz vor seinem Tod im Krankenhaus besuchten. Da im Vorfeld schon mehrere unschöne Dinge abliefen, bin ich nicht gewillt diese Sache so hinzunehmen. Das ist doch verständlich? Sie wusste ja das ich nach dem Willen meines Onkels die Erbin bin. Aber ich werde versuchen mich mit ihr gütlich zu einigen. Aber was mache wenn sie sich weigert? Ich habe ihr jetzt ein Einschreiben geschickt, indem ich sie auffordere das Geld zurück zu geben, denn telefonisch ist sie nicht zu erreichen.