Bafög-Antrag wusste nichts von meinem Kindersparbuch

4 Antworten

Läuft es auf deinen Namen? Also ist es dein Geld?

Wenn ja, dann wird es angerechnet und du erhältst vermutlich kein Bafög, bis du so viel davon für deinen Lebensunterhalt verbraucht hast, dass du wieder ein Anrecht auf Bafög hast. Wenn es dein Geld ist und du meldest es nicht, dann wird zum einen das ausgezahlte Geld komplett zurückverlangt und zum anderen wird es eine Anzeige geben, dazu mit Sicherheit eine Strafe eines Gerichts.

Die Frage ist zunächst vielleicht einmal, wem gehört das Geld offiziell.

FranzPS  02.02.2015, 00:54

Ja, dann könnte der Paragraph 27 auf dich zutreffen. Eine genaue Antwort kann ich leider nicht geben, da ich die exakten Verhältnisse über das Konto nicht kenne und meine rechtlichen Kenntnisse dafür nicht ausreichen.

Sportflitzer 
Beitragsersteller
 02.02.2015, 00:52

Das Geld ist auf meinen Namen zumindestens steht im Sparbuch mein Name. Ich habe allerdings noch nie irgendetwas darüber unterschrieben und hatte nie Zugriff auf das Sparbuch. Mein Vater meint er geht immer zu Bank und sagt das die das Kindergeld drauf buchen sollen. Das tuen die dann immer auch. Es ist so ein klassisches Sparbuch wo immer der aktuelle Stand drauf gedruckt wird.

FranzPS  02.02.2015, 00:52

Die andere Antwort mit dem Paragraphen 27 ergänzt diese hier, falls das Geld wie im dort beschriebenen Paragraphen angelegt wurde

Nein ! also melden solltest du es . angerechnet wird es auf jeden Fall. wenn du Glück hast dann kommt man damit vielleicht um eine Strafe herum. ja nach dem wie glaubwürdig du das rüber bringen kannst. LG Alex

Metalhand  02.02.2015, 00:49

Von einer Strafe seitens des Amtes würde ich absehen, schlimmsten falls, meiner Meinung nach, würde er weniger BAföG bekommen. Aber da das Geld nicht von ihm angelegt wurde, siehe Paragraph 27, wird es nichts schlimmes geben. :)

Alexuwe  02.02.2015, 00:50
@Metalhand

Nein , schlimm wird es nur wenn er es jetzt nicht meldet.

Am besten liest du mal §§ 27 ff. BAföG und die zugehörigen Verwaltungsvorschriften durch.

27.1.3c Ein Sparbuchguthaben gehört nicht zum Vermögen, wenn das Sparbuch von einer anderen Person auf den Namen der auszubildenden Person angelegt wurde, diese aber nicht verfügungsberechtigt wart, weil sich die andere Person die Verfügung über das Sparbuch vorbehalten hatte.http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/paragraph/27.php

Bist Du sicher, daß das Ding auf Deinen Namen läuft? Ich glaube das nicht, denn die Post von der Bank für das Finanzamt kommt dann ja auch zu Dir und da die nicht kommt, habe ich heftigste Zweifel. Viel Glück.