sparbuch auf meinen namen gefunden. erbe oder nicht?
nach dem tod meines onkels ist ein sparbuch aufgetaucht, dass er auf meinen namen angelegt hat.
fließt das ins erbe?
meine schwester und ein weiteres familienmitglied sind dagegen, dass ich das ausgehändigt bekomme, muss ich damit rechnen, dass die etwas davon abbekommen?
wie soll ich mich jetzt verhalten? rechtsanwalt beauftragen oder abwarten?
bitte helft mir!
10 Antworten
fließt das ins erbe?
Nein. Grund: Das Sparbuch wurde auf Deinen Namen ausgestellt. Damit ist das dort befindliche Vermögen rechtlich bereits Dein Eigentum, und zu Lebzeiten als Schenkung überlassen worden. Die Zinsen sind auch durch Dich zu versteuern gewesen. Damit aber kann es nicht Teil der Erbmasse sein, sondern steht Dir unbeschadet aller anderen evtl. Erbansprüche sofort zu.
Geanu deswegen hat es ja dein Onkel auf deinen Namen angelegt: Damit du das Geld bekommst. Das Sparbuch geht nicht ins Erbe ein, denn es lautet a nicht auf den Namen des Erblassers. Deine Schwester und der Rest der Familie hätte keinen Zugriff auf das Sparbuch, denn es lautet ja auch nicht auf ihren Namen. Sollten sie sich am Sparbuch bedienen, wäre das genau genommen Diebstahl. Aber innerhalb der Familie wird man sich ja ohne Gericht und Polizei einigen können. Wenn du noch jung bist, könnten deine Eltern bestimmen, dass du es vor dem 18. Geburtstag nicht anrührst. Aber danach kannst du frei darüber verfügen.
Das Geld gehört alleine DIR. Alles andere wäre Diebstahl und/oder Unterschlagung. Rechtlich gesehen ist es DEIN Sparbuch. Wer es eröffnet hat spielt dabei keine Rolle. Ich denke mal dein onkel wusste das und hat vorgesorgt damit dir das, was dir "zusteht" (seiner Meinung nach) auch bekommst
Da das Sparbuch auf deinen Namen läuft ist es auch dein,nur wie halt immer bei so Erbsachen werden die anderen da auch was abhaben wollen.Aber auf nichts einlassen ,das Sparbuch gehört dir und sonst niemanden.
Hallo,
ich denke, das Sparbuch/Sparkonto gehört Dir. Die anderen bekommen wohl nix davon ab.
Ausserdem ist ein Fachanwalt für Erbrecht teuer. Ich musste 350€ pro Stunde bezahlen fürs beraten. Falls Du zu einem gehst, unbedingt Honorar vor Beginn des Gesprächs vereinbahren. Die 350€ bei mir sind fürs Land zu teuer. Für Großstadt vielleicht üblich.
Event. solltest Du schriftlich darauf drängen, daß Sparbuch ausgehändigt zu bekommen, weil ja Du Kontoinhaber bist. Die Anderen können ohne Vollmacht jedenfalls nix abheben.
lg, Dirk001