Bafög und Gemeinschafskonto
Hallo,
ich bin grad dabei die letzten Nachweise, die ich meinem Bafög-Antrag nachreichen soll, zusammenzusammeln.
Ich wohne in einer 2er WG und wir haben ein Gemeinschaftskonto, das auf unser beider Namen läuft. Dieses Konto ist nur ein Durchlaufkonto, damit Miete, Nebenkosten und Strom nur von einem Konto abgebucht werden müssen. Wir zahlen jeder unseren Anteil pro Monat per Dauerauftrag darauf ein. Da ich aber schon den Mietvertrag und die Stromrechnung als Nachweise für die entsprechenden Kosten habe und auch den Nachweis über mein Girokonto (von dem auf das GK überwiesen wird) wäre meine Frage die folgende:
Muss ich meinem Bafög-Antrag einen Kontoauszug des Gemeinschaftskontos beifügen?
Es läuft auf meinen Namen, aber das Geld läuft nur durch. Außerdem gehört nur die Hälfte der Geldes auf dem Konto mir. Mein Problem ist jetzt: Wenn ich das Konto angebe, könnte ich weniger Bafög bekommen. Wenn ich es nicht angebe und das Amt es im Nachhinein prüft, könnte mir die Zusage komplett entzogen werden.
Was tu ich??
Liebe Grüße
1 Antwort
Wenn das Konto auf deinen Namen läuft, musst du es angeben. Unvollständige Angaben, die zu einem höheren BAföG-Anspruch führen als man tatsächlich hätte, können z.B. als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und ein Bußgeld nach sich ziehen (neben Rückforderungen). Es spricht also einiges dafür, dass du es angeben solltest.
Solange das Gemeinschaftskonto auf euch beide läuft, sollte eine einfache Erläuterung zu diesem Konto ausreichen. Das könntest du z.B. in einem Anschreiben zu deinem Antrag machen ("Das Girokonto X ist ein Gemeinschaftskonto mit meinem Mitbewohner Y usw.").
Etwas komplizierter wäre es, wenn das Gemeinschaftskonto nur auf deinen Namen laufen würde. Dann müsstest du dem BAföG-Amt nachweisen, dass es sich trotz des einzelnen Kontoinhabers tatsächlich um ein gesondertes Gemeinschaftskonto handelt, dass nur einen einzigen Zweck verfolgt, nämlich die einfachere Abwicklung der Zahlungen für eure WG. Dabei könnte dir z.B. eine schriftliche Bestätigung deines Mitbewohners helfen.
"Komplizierte" Miet- und Kontensituationen im WGs sind an sich kein Grund, dass einer der Mitbewohner weniger Geld bekommt. Die Mitarbeiter des BAföG-Amtes lassen sich auch von "merkwürdigen" Situationen überzeugen, damit sie den Sachverhalt richtig einschätzen können. Man muss nur die notwendigen Nachweise einreichen. Welche Nachweise du für deinen Fall erbringen musst, kannst du u.a. beim BAföG-Amt selbst erfragen.
Ansonsten bietet es sich an, dass du dich an die Studierendenvertretung (AStA bzw. StuRa) an deiner Hochschule wendest. Meistens gibt es da eine Sozialberatung, bei der du dich über solche und andere Fragen zum BAföG informieren kannst.