Grunderwerbsteuer wurde vom vollen Kaufpreis berechnet, wieso das?

4 Antworten

Eigentlich sollte das im Steuerbescheid erläutert sein. Frag beim Finanzamt nach und leg ggfs. Einspruch gegen den Bescheid ein.

schelm1  12.12.2014, 10:30

Das mit dem provozierten Einspruch war der Sinn der Übung. Kommen dem Steuerpflichtigen nun selber Zweifel an seinen "goldenen Löffeln", wird er keinen Einspruch erheben und der Fall verläuft für das Finanzamt im Sande.

Die Erklärung wird sein, dass sie Rechnungen sehen wollen.

Der Schwedenofen wird vermutlich auch nicht als beweglicher Gegenstand beurteilt, nehme ich an. Außerdem findest Du die bei ebay Kleinanzeigen für unter 500 Euro.

Ich hätte vermutlich die Einbauküche und die anderen Teile nicht in den notariellen Kaufvertrag mit reingenommen. Wenn Ihr da für alles zusammen 25000 Euro angesetzt habt, hättet Ihr das eben in einem eigenen Vertrag geregelt. Dann hättet Ihr für diesen Preis nicht nur die Grunderwerbsteuer, sondern auch noch die Notarkosten gespart...

Du kannst ja gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und dann mal sehen, was draus wird.

Das Finanzamt hat Ihre trickreiche Gestaltung durchschaut und zunächst den vollen Kaufpreis zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhoben. Damit sind Sie nun gezwungen, über einen Einspruch Ihre Auffassung von den "goldenen" Inventarwerten zu begründen, indem sie dort die ursprünglichen Rechnungen vorlegen, die dann evtl. Ihre üppigen Wertvorstellungen untermauern könnten; geben die Belege das nicht her, dann bleibt es beim Steuerbetrag.

Frage: "In welchem gelobten Teil dieser Republik leben Sie, in dem man noch von 3,5 % Grunderwerbsteuer träumen darf?"

Mirjamka 
Beitragsersteller
 16.12.2014, 15:34

in dem gelobten Teil Bayern :-)

Vielen Dank für diese super Antwort

Steht im Kaufvertrag, dass im Kaufpreis von 400.00,00 € die Preise für die Möblierung enthalten sind, einzeln aufgezählt mit dem jeweiligen anteiligen Preis?

Wenn ja, müsste die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entsprechend gemindert werden.

Ausnahme: Der anteilige Kaufpreis ist nach Auffassung der Grunderwerbsteuerstelle zu hoch.

Dann müsste aber eine Erläuterung im Grunderwerbsteuerbescheid enthalten sein.

schelm1  12.12.2014, 10:27

Die Erläuterung wäre dann fällig, wenn eine Splittung vom Finanzamt willkürlich erfolgt wäre. Hier macht es sich der Amtsschimmel einfach, indem er die Beweislast durch Nichtstun umkehrt und den Vertragswert zur Bemessungsgrundlage erhebt! Jetzt ist der bedauernswerte Steuerpflichtige zum Handeln gezwungen.

Helmuthk  12.12.2014, 12:27
@schelm1

Meine Frage ist aber immer noch nicht beantwortet: Waren im Kaufvertrag Wertangaben über das Mobiliar angegeben oder nicht?

schelm1  12.12.2014, 16:53
@Helmuthk

Davon sollte man der Schilderung des Fragestellers zu folgen, ausgehen!?! Die Beantwortung ist müßig, Da das Finanzamt darauf nicht erkannt hat! Bleibt nur der Einspruch!

Helmuthk  12.12.2014, 18:19
@schelm1

ich wollte aber eine Antwort von der Fragestellerin und nicht von Dir.

Oder kennst Du den Wortlaut des Kaufvertrags?