Grunderwerbsteuer wurde vom vollen Kaufpreis berechnet, wieso das?
Hallo ihr, mein Partner und ich haben ein Kauf gekauft. Nun haben wir den Bescheid für die Grunderwerbsteuer erhalten. Jedoch wurden die 3,5 % vom vollen Kaufpreis errechnet. Obwohl wir div. bewergliche Zusätze herausgenommen haben, wie die 2 Jahre alte Einbauküche mit sämtlichen Lukus-Funktionen (NP 23.000,-), der nagelneue Schwedenofen mit Wassertasche, sowie die Waschunterschränke in allen 3 Bädern, welche ebenfalls dazugehören. Hier wurde ein Preis von 25.000,- angesetzt. Der Notar meinte schon, dass sie hier evtl. Rechnungen oder sonstiges sehen möchten, da der Betrag sehr hoch ist. Jedoch handelt es sich hier um ein Kaufpreis von 400.000,-. Also die Bertrag der beweglichen Gegenstände ist ok, denken wir.
Warum wurde nun überhaupt nichts abgezogen vom Kaufpreis? Gibt es hierfür einen einfache Erklärung?
4 Antworten
Eigentlich sollte das im Steuerbescheid erläutert sein. Frag beim Finanzamt nach und leg ggfs. Einspruch gegen den Bescheid ein.
Das mit dem provozierten Einspruch war der Sinn der Übung. Kommen dem Steuerpflichtigen nun selber Zweifel an seinen "goldenen Löffeln", wird er keinen Einspruch erheben und der Fall verläuft für das Finanzamt im Sande.
Die Erklärung wird sein, dass sie Rechnungen sehen wollen.
Der Schwedenofen wird vermutlich auch nicht als beweglicher Gegenstand beurteilt, nehme ich an. Außerdem findest Du die bei ebay Kleinanzeigen für unter 500 Euro.
Ich hätte vermutlich die Einbauküche und die anderen Teile nicht in den notariellen Kaufvertrag mit reingenommen. Wenn Ihr da für alles zusammen 25000 Euro angesetzt habt, hättet Ihr das eben in einem eigenen Vertrag geregelt. Dann hättet Ihr für diesen Preis nicht nur die Grunderwerbsteuer, sondern auch noch die Notarkosten gespart...
Du kannst ja gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und dann mal sehen, was draus wird.
Das Finanzamt hat Ihre trickreiche Gestaltung durchschaut und zunächst den vollen Kaufpreis zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer erhoben. Damit sind Sie nun gezwungen, über einen Einspruch Ihre Auffassung von den "goldenen" Inventarwerten zu begründen, indem sie dort die ursprünglichen Rechnungen vorlegen, die dann evtl. Ihre üppigen Wertvorstellungen untermauern könnten; geben die Belege das nicht her, dann bleibt es beim Steuerbetrag.
Frage: "In welchem gelobten Teil dieser Republik leben Sie, in dem man noch von 3,5 % Grunderwerbsteuer träumen darf?"
in dem gelobten Teil Bayern :-)
Vielen Dank für diese super Antwort
Steht im Kaufvertrag, dass im Kaufpreis von 400.00,00 € die Preise für die Möblierung enthalten sind, einzeln aufgezählt mit dem jeweiligen anteiligen Preis?
Wenn ja, müsste die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer entsprechend gemindert werden.
Ausnahme: Der anteilige Kaufpreis ist nach Auffassung der Grunderwerbsteuerstelle zu hoch.
Dann müsste aber eine Erläuterung im Grunderwerbsteuerbescheid enthalten sein.
Meine Frage ist aber immer noch nicht beantwortet: Waren im Kaufvertrag Wertangaben über das Mobiliar angegeben oder nicht?
Davon sollte man der Schilderung des Fragestellers zu folgen, ausgehen!?! Die Beantwortung ist müßig, Da das Finanzamt darauf nicht erkannt hat! Bleibt nur der Einspruch!
ich wollte aber eine Antwort von der Fragestellerin und nicht von Dir.
Oder kennst Du den Wortlaut des Kaufvertrags?
Die Erläuterung wäre dann fällig, wenn eine Splittung vom Finanzamt willkürlich erfolgt wäre. Hier macht es sich der Amtsschimmel einfach, indem er die Beweislast durch Nichtstun umkehrt und den Vertragswert zur Bemessungsgrundlage erhebt! Jetzt ist der bedauernswerte Steuerpflichtige zum Handeln gezwungen.