Falsche Mahnung vom Finanzamt

6 Antworten

Sofort schriftlichen Widerspruch einreichen - natürlich ist das Amt auch über den Jahreswechsel besetzt.

Kann es möglicherweise sein, dass Du Grunderwerbsteuer und Grundsteuer verwechselst bzw. das es sich hier um beide Steuerschulden handelt und Du dabei durcheinander geraten bist? (Allerdings trägt die Grundsteuer für das Jahr der Erwerbung der Verkäufer und nicht der Käufer.)

smue1983 
Beitragsersteller
 20.12.2014, 17:03

Nein, ich verwechseln da nichts. Habe den Bescheid und dieMahnung ja hier nebeneinander liegen. Gleicher Betrag, gleiche Steuernummer, etc.. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.

So schnell geht da mit der Pfändung nicht. Wenn du keine erreichst, wer sollte den dann die Pfändung in Auftrag geben?

Wurde wahrscheinlich zur Fälligkeit im Programm 150114 statt 150115 eingegeben, und die Maschine berechnet (da es schon lange fällig gewesen ist), korrekterweise Säumniszuschläge.

Sprich mit der Grunderwerbsteuerstelle, dass die Fälligkeit richtig gestellt wird. Kannst Montag ja mal anrufen dort.

Die Erhebungsstelle wird so schnell nicht pfänden, erst geht maschinell eine Ankündigung der Vollstreckung raus, bevor was passiert.

Gruß

Das scheint tatsächlich ein Fehler zu sein. Schau mal im Internet nach, wann und ob sie in diesem Jahr noch Sprechstunde haben. Dann kannst Du noch anrufen oder hingehen. Wenn nicht, dann gleich im nächsten Jahr. Wenn sie nicht mehr arbeiten, können sie auch keine Pfändung einleiten. Bleib erst mal ruhig.

Anrufen und abklären, da hat sicher wieder jemand geschlafen, der das gemacht hat.

Bei mir ist letztes Jahr ein Brief vom FA gekommen, ich sollte meine Zahlen sprich Jahresabschluß für 2015 abgeben... Ging aber schlecht...