Falsche Mahnung vom Finanzamt
Guten Tag zusammen,
ich hoffe, dass mir jemand bei folgendem Sachverhalt helfen kann: Ich habe am 13.11.2014 ein Grundstück notariell erworben und am 10.12.2014 die Grundschuld bestellt. Am 12.12.2014 bekam ich den Bescheid über die Grunderwerbsteuer mit Zahlungsfrist bis zum 15.01.2015(!) Diese wollte ich auch gleich am 02.01.2015 begleichen. Nun kam heute (20.12.2014) eine Mahnung über die zum 15.01.2014(!) fällige Grundschuld, Säumniszuschlag bis zum 15.01.2015 12% (1% pro Monat). Offensichtlich hat sich da jemand beim Jahr vertippt. Ich habe nun die Befürchtung dieses Jahr niemanden mehr zu erreichen und in eine Pfändung zu geraten. Hat da jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht oder andersweitig gute Tipps, wie man nun am besten vorgeht?
Vielen Dank für die Hilfe!
6 Antworten
Sofort schriftlichen Widerspruch einreichen - natürlich ist das Amt auch über den Jahreswechsel besetzt.
Kann es möglicherweise sein, dass Du Grunderwerbsteuer und Grundsteuer verwechselst bzw. das es sich hier um beide Steuerschulden handelt und Du dabei durcheinander geraten bist? (Allerdings trägt die Grundsteuer für das Jahr der Erwerbung der Verkäufer und nicht der Käufer.)
Nein, ich verwechseln da nichts. Habe den Bescheid und dieMahnung ja hier nebeneinander liegen. Gleicher Betrag, gleiche Steuernummer, etc.. Trotzdem vielen Dank für die Antwort.
So schnell geht da mit der Pfändung nicht. Wenn du keine erreichst, wer sollte den dann die Pfändung in Auftrag geben?
Wurde wahrscheinlich zur Fälligkeit im Programm 150114 statt 150115 eingegeben, und die Maschine berechnet (da es schon lange fällig gewesen ist), korrekterweise Säumniszuschläge.
Sprich mit der Grunderwerbsteuerstelle, dass die Fälligkeit richtig gestellt wird. Kannst Montag ja mal anrufen dort.
Die Erhebungsstelle wird so schnell nicht pfänden, erst geht maschinell eine Ankündigung der Vollstreckung raus, bevor was passiert.
Gruß
Das scheint tatsächlich ein Fehler zu sein. Schau mal im Internet nach, wann und ob sie in diesem Jahr noch Sprechstunde haben. Dann kannst Du noch anrufen oder hingehen. Wenn nicht, dann gleich im nächsten Jahr. Wenn sie nicht mehr arbeiten, können sie auch keine Pfändung einleiten. Bleib erst mal ruhig.
Anrufen und abklären, da hat sicher wieder jemand geschlafen, der das gemacht hat.
Bei mir ist letztes Jahr ein Brief vom FA gekommen, ich sollte meine Zahlen sprich Jahresabschluß für 2015 abgeben... Ging aber schlecht...