Grunderwerbssteuer, Finanzamt kürzt Inventarwert um -82%, was ist nun möglich?
Haben bei einem Hauskauf Inventar von 40000€ ( <15% des Gesamtkaufpreises) angegeben. Weil zu Anfang nicht alle Rechnungen auffindbar waren haben wir Sicherheitshalber nur die ersten 4 Gegenstände der folgenden Liste im Kaufvertrag eintragen lassen. Dann wurde vom Finanzamt ein Nachweis gefordert. Zwischenzeitlich wurde der fehlende Rechnungs-Ordner von dem Besitzer gefunden und ich habe denen die Gesamte Liste incl. aller Rechnungen zugeschickt.
Jetzt kommt der Haken, es wurden nur die ersten 4 Gegenstände anerkannt (da Rest nicht im Kaufvertrag) von denen auch noch 2 gestrichen wurden. Also nur Küche+Sauna wurde anerkannt für zusammen lächerliche 7500€. (Selbst die Granitplatte in der Küche hat einzeln mehr gekostet). Was kann man in diesem Fall noch tun? (Ich weiß jetzt, einfach 2 einzelne Verträge hätten das Problem gelöst, aber hinterher ist man immer schlauer)
Inventar - Kaufdatum - Preis
Hochwertige Küche 2008 25,000 €
Kamin incl. Spartherm Heizeinsatz 2000 5,500 €
Sauna 2006 6,150 €
Elektrische Markisen (auf Wintergarten) 2010 5,516 €
Gartenhütte 2008 1,000 €
Arbeitszimmer incl. Schreibtisch, Ordnerschränke, Regale 2005 624 €
Hauswasserwerk 2005 200 €
Küchenzeile Waschraum 2000 1,000 €
Badezimmereinrichtung 2005 2,750 €
Gäste-WC Möbel 200 €
Eck-Sofa 400 €
Glastisch 150 €
Drehtürenschrank 2,000 €
Werkbank incl. diverse Regale 150 €
Garderobe Flur 400 €
Diverse Wand und Deckenlampen 321 €
Vorhänge Wohnzimmer 300 €
Saunathermometer Fischer 2014 55 €
Wlan Außenkameras 2012 574 €
Modulare Filteranlage und Zubehör für professionelle Koi-haltung (Technik befindet sich ausserhalb des Teiches, mit Stecker angeschlossen) incl: Velda I-Tronic 2011 162 €
Oase Aquarius 3000 2011 190 €
Aquamax 8000 2009 475 €
Pumpenkammer 2009 416 €
2x Filtermodule 2009 1,474 €
Biotron UVC 72C 2009 559 €
Skimmer 2009 118 €
3x Lunaqua 10 2009 568 €
Lunaqua 3 2009 202 €
Oase Pumpe 6000 2009 333 €
Oase Proficlear Screendrive 2012 309 €
Trafo UST 150 2010 150 €
Gesamt: 57,246 €
2 Antworten
Das ganze Zeug das aufgeführt wird ist 10 Jahre alt, und die angegebenen Preise sind die damaligen Anschaffungswerte, der aktuelle Verkehrswert dürfte gegen 0 Euro gehen.
Ich denke mal, das Finanzamt hat Recht.
Was ist eine "hochwertige Küche" von 2008 heute noch wert?
Schau mal in die Möbelhäuser nach den aktuellen Neupreisen auch bei Maßküchen.
Und das gilt auch für alle anderen Gegenstände.
Ich kann das Lachen Deines Sachbearbeiters bei der Grunderwerbsteuerstelle bis hier her hören, wenn Du ernsthaft die Kürzung des Kaufpreises für ältere Anschaffungen zwischen 150,00 € und 500,00 € beantragst.
Was meinst Du mit "Nachträglicher Änderung des Kaufvertrages?
Meinst Du die Bewertung des Finanzamtes mit dem aktuellen Wert des Inventars?
Da wirst Du im Einspruchsverfahren nichts erreichen können.
Ab dem Rechtsmittel "Klage" vor den Finanzgerichten fallen Kosten an, wenn Du als Kläger verlierst.
Und ich denke mal, dass im Falle einer Niederlage die Revision nicht zugelassen wird.
Dagegen müsstest Du Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und Dich zwingend durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen.
Meine Meinung: Erfolgsaussichten = 0.
Mit ändern meine ich, Inventar hinzufügen oder es komplett rausnehmen.
Der Kaufvertrag ist doch wohl schon notariell beurkundet, oder?
Meinst Du, mit einer neuen Urkunde einen höheren Anteil beim Inventar und einen geringeren Anteil für das Grundstück erreichen zu können?
Erstens wäre diese Handlung wohl einmalig und wäre gegenüber dem Finanzamt mindestens zweifelhaft, wenn nicht gar unglaubwürdig, , und dann denke an die neuen Kosten für die Notarurkunde.
Mein Tipp: halte die Füße still und akzeptiere die Entscheidung des Finanzamtes.
Frage aus Interessensgründen:
wäre evtl. von seiten des Finanzamtes eine Weitergabe an die Bustra möglich?
Für welche Partei?
Veräußerer? Der hat möglicherweise den Käufer übers Ohr gehauen.
Käufer? Wenn die angegeben Werte tatsächlich vom Veräußerer stammen, kann man dem Käufer höchstens Leichtgläubigkeit vorwerfen.
Wenn er natürlich im Einspruchsverfahren auf den Werten trotz besserer Erkenntnis besteht...
Kann jemand was zur nachträglichen Veränderung des Kaufvertrages sagen oder hat Erfahrung damit? Wird sowas anerkannt? Der Immobilienwert wurde ja im jetzigen Vertrag (auch für die Finanzierung) schon einzeln aufgeführt.