Grunderwerbssteuer, Finanzamt kürzt Inventarwert um -82%, was ist nun möglich?

2 Antworten

Das ganze Zeug das aufgeführt wird ist 10 Jahre alt, und die angegebenen Preise sind die damaligen Anschaffungswerte, der aktuelle Verkehrswert dürfte gegen 0 Euro gehen.

Ich denke mal, das Finanzamt hat Recht.

Was ist eine "hochwertige Küche" von 2008 heute noch wert?

Schau mal in die Möbelhäuser nach den aktuellen Neupreisen auch bei Maßküchen.

Und das gilt auch für alle anderen Gegenstände.

Ich kann das Lachen Deines Sachbearbeiters bei der Grunderwerbsteuerstelle bis hier her hören, wenn Du ernsthaft die Kürzung des Kaufpreises für ältere Anschaffungen zwischen 150,00 € und 500,00 € beantragst.

tonimarschal 
Beitragsersteller
 14.06.2016, 15:01

Kann jemand was zur nachträglichen Veränderung des Kaufvertrages sagen oder hat Erfahrung damit? Wird sowas anerkannt? Der Immobilienwert wurde ja im jetzigen Vertrag (auch für die Finanzierung) schon einzeln aufgeführt. 

Helmuthk  14.06.2016, 16:08
@tonimarschal

Was meinst Du mit "Nachträglicher Änderung des Kaufvertrages?

Meinst Du die Bewertung des Finanzamtes mit dem aktuellen Wert des Inventars?

Da wirst Du im Einspruchsverfahren nichts erreichen können.

Ab dem Rechtsmittel "Klage" vor den Finanzgerichten fallen Kosten an, wenn Du als Kläger verlierst.

Und ich denke mal, dass im Falle einer Niederlage die Revision nicht zugelassen wird.

Dagegen müsstest Du Nichtzulassungsbeschwerde einlegen und Dich zwingend durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt vertreten lassen.

Meine Meinung: Erfolgsaussichten = 0.

tonimarschal 
Beitragsersteller
 15.06.2016, 07:17
@Helmuthk

Mit ändern meine ich, Inventar hinzufügen oder es komplett rausnehmen.

Helmuthk  15.06.2016, 09:03
@tonimarschal

Der Kaufvertrag ist doch wohl schon notariell beurkundet, oder?

Meinst Du, mit einer neuen Urkunde einen höheren Anteil beim Inventar und einen geringeren Anteil für das Grundstück erreichen zu können?

Erstens wäre diese Handlung wohl einmalig und wäre gegenüber dem Finanzamt mindestens zweifelhaft, wenn nicht gar unglaubwürdig, , und dann denke an die neuen Kosten für die Notarurkunde.

Mein Tipp: halte die Füße still und akzeptiere die Entscheidung des Finanzamtes.

wurzlsepp668  11.06.2016, 11:39

Frage aus Interessensgründen:

wäre evtl. von seiten des Finanzamtes eine Weitergabe an die Bustra möglich?

Helmuthk  12.06.2016, 09:02
@wurzlsepp668

Für welche Partei?

Veräußerer? Der hat möglicherweise den Käufer übers Ohr gehauen.

Käufer? Wenn die angegeben Werte tatsächlich vom Veräußerer stammen, kann man dem Käufer höchstens Leichtgläubigkeit vorwerfen.

Wenn er natürlich im Einspruchsverfahren auf den Werten trotz besserer Erkenntnis besteht...