Grunderwerbssteuer -Zahlungsziel

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Hallo,

mir ist nicht ganz klar, wieso du die Grunderwerbsteuer ans Finanzamt zahlen willst. Wenn du das mit dem Käufer so abgemacht hast, ist das deine Sache - aber das Finanzamt wendet sich an den Käufer, denn dieser ist der Zahlungspflichtige und nicht du.

Du kannst dem Käufer natürlich das Geld dafür geben - aber das Finanzamt wird und kann sich nicht an dich wenden - daher wirst du auch weder eine Mahnung erhalten noch Verzugszinsen zahlen müssen.

Gibt es da natürlich eine "geheinmisvolle" Regelung oder Absprache mit dem Finanzamt, dann würde ich dort auf jeden Fall anrufen und versuchen, die Problematik mit denen zu klären. Das ist immer besser, als einfach nicht zu zahlen.

Warum wendest Du Dich mit Deiner Frage nicht direkt an das zuständige Finanzamt und erklärst dort Deine Situation? Von ihnen erfährst Du, ob sie Dir einen Zahlungsaufschub gewähren.