Was sagt Finanzamt wenn z.B 100.000€ auf meinem Bankkonto überwiesen wird?
Ein beispiel ich kaufe ein auto für 100.000 Euro in Bar aber das GELD war noch nie im BANK (ALSO NICHT ANGEMELDETES GELD) etc... und dann verkaufe ich es irgendwann aber der Käufer zahlt per BANKÜBERWEISUNG auf meinem BANKKONTO. und weil 100.000 EURO zu viel sind würde Finanzamt überhaubt das INTERESSIEREN bzw würde die Bank das Finanzamt bescheide geben. Weil das Geld kommt ja auch von einem BANKKONTO also es ist kein Schwarzgeld oder Geldwäsche Hehlerei etc.. würde es dene also FINANZAMT trotzdem Interessieren und würden die dann vor mein Haustür kommen mfg danke
6 Antworten
Die Bank fragt schon, ob es sich um Geldwäsche handelt. Denn wenn es außerhalb von deinen sonstigen Umsätzen ist, dann interessiert das die Bank und die melden es auch.
Dann wird die Bank das Geld sofort einziehen und es gerecht unter allen denen verteilen, die gezwungen waren, deine Fragen zu lesen.
Gruß Michael
byeee
Banken sind zu Meldungen aufgrund des Geldwäschegesetz verpflichtet. Diese gehen aber nicht an die Finanzämter, somdern an die BAFin.
https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesanstalt_f%C3%BCr_Finanzdienstleistungsaufsicht
Tatsächlich hat das FA schon beim Autokauf eine Akte über Dich ... die Zulassungsstellen melden auch, wer teure Autos gekauft hat ... das finden die mit Typ und Baujahr auch raus ohne den genauen Kaufpreis zu kennen. Die Abfrage nach Deinem versteuerten Einkommen kann der Computer auch automatisch machen ... dann kommt erst mal nur ein Brief .. bitte erläutern sie die Finanzierung !
Ich hoffe dass niemand diesem Beitrag glaubt.. oder will patrickL nur Steuervermeider in die Falle locken ... natürlich tauschen Behörden Daten aus bzw. haben Zugriff auf KfZ Register, Katasterämter, Sozialbehörden, auch Zinszahlungen von Banken werden erfasst.
Da muss man ziemlich naiv sein was anderes zu glauben ...
Kurz und knackig: Ja.
Kurz und knackig: Falsch.
Zulassungsstellen geben keinerlei Daten an die Finanzämter weiter.
Seit der Übernahme der Kfz-Steuer-Erhebung durch den Zoll gehen Mitteilungen nur an die Zollverwaltung, und es werden auch nur Daten übermittelt, die für die Festsetzung der Kfz-Steuer erforderlich sind.
Ein derartiges Schreiben kommt höchstens dann, wenn ein Freiberufler oder Gewerbetreibender ei Fahrzueg im Betriebsvermögen hat.