Weihnachtsbaum verkauf? Wann muss ich beim Finanzamt bescheid geben?
Hallo, möchte Weihnachtsbäume anpflanzen und in einigen Jahren verkaufen.
Dann rechne ich mit ca 4000 bis 6000 € Umsatz pro Jahr.
Ausgaben ca 1000€ pro Jahr.
Wird dann der Gewinn von 3000 bis 5000 € zu meinem Einkommen dazugerechnet oder braucht man garnichts angeben.??
Zu welchem Satz wird dann versteuert? (33% Schätzung Lohnsteuer )
2 Antworten
- Existenzgründerkurs bei der IHK
- Steuerberater suchen
- Gewerbe anmelden - der Verkauf von Christbäumen ist nämlich gewerblich!
- Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt schicken
Und beachten, dass der Umsatz, den man - von sagen wir mal Ende November - bis 24.12. erzielt, auf das Jahr hochgerechnet wird. Wenn es also 4000 € Umsatz sind, wird das auf das Kalenderjahr hochgerechnet. Dann kommt man locker über die Grenze des § 19 UStG und ist im Gründungsjahr kein Kleinunternehmer!
Doch, der Verkauf ist gewerblich, das läuft nicht unter LuF. LuF wäre es nur, wenn der Weihnachtsbaumverkauf quasi ein "Nebenprodukt" eines land- und forstwirtschafltichen Betriebes ist, der auch andere LuFProdukte erzeugt und vermarktet
Du solltest dem Finanzamt gleich zu Beginn der Tätigkeit mitteilen, dass Du diese ausübst.
Ich gehe davon aus, dass der Verkauf von selbst gezogenen Weihnachtsbäumen nicht gewerblich ist.