Bleibt ein Vorauszahlungsbescheid des Finanzamtes bestehen, wenn kein neuer Bescheid ergeht?
Bei der Steuererklärung 14 hatte ich vom Finanzamt 2 Bescheide. Einkommensteuer-Bescheid und Vorauszahlungsbescheid für die Einkommensteuer. Obwohl die Zahlen sich sehr verändert haben, habe ich nun neben dem Einkommensteuerbescheid 2015 ( ohne Hinweis auf Vorauszahlungen) keinen separaten Vorauszahlungsbescheid erhalten. Der bestehende Vorauszahlungsbescheid bezieht sich auf 2016 und "weitere Jahre". Behält dieser Bescheid also trotz neuen Einkommensteuerbescheids seine Gültigkeit?
3 Antworten
wenn im Einkommensteuerbescheid 2015 zu den Vorauszahlungen keine Aussage getroffen wurde (wenn also NICHT ausdrücklich darin steht, dass die Vorauszahlungen für das Jahr xxxx auf xxxxx herabgesetzt werden), dann gilt der Vorauszahlungsbescheid natürlich weiterhin.
Es besteht allerdings jederzeit die Möglichkeit, einen Herabsetzungsantrag beim Finanzamt zu stellen.
Top, so ist es.
Richtig, Vorauszahlungsbescheide bleiben bestehen, bis ein neuer ergeht.
Vorauszahlungbescheide sind jederzeit änderbar.
Also wenn Deine Einkünfte sich ändern, kannst Du auch jederzeit eine Änderung beantragen.
Vorauszahlungen sind immer fällig, wenn du Gewinn erwirtschaftest. Vielleicht kannst du aus dieser Logik feststellen, ob mit deiner neuen Zahl an Jahresgewinn eine Vorauszahlung nötig ist. Notfalls beim FA nachfragen
komisch, ich habe jede Menge Bescheide vorliegen, wo trotz Gewinn keine Vorauszahlungen festgesetzt werden .....