KFZ-Werkstatt: Keine Rechnung?
Hallo,
habe vor 4 Wochen mein Auto reparieren lassen, und direkt bezahlt. Werkstatt meinte, dass die Rechnung noch überarbeitet werden muss, und sie nachgereicht wird.
Haben mir vorläufig eine Quittung aus dem EC-Kartengerät gegeben OHNE MWST.
Was schon mal komisch ist.
Habe mittlerweile 2mal nachgefragt, wann denn die Rechnung kommt, und wurde wieder vertröstet.
Ich brauche die Rechnung weil sicherheitsrelevante Schweiß-Arbeiten durchgeführt wurden, weil evtl. auch der TÜV wissen will, wer da was gemacht hat.
Wie würde ihr vorgehen um an die Rechnung zu kommen.
Soll ich das Finanzamt und die Handwerkskammer informieren?
7 Antworten
Wenn es hart auf hart kommt könnte es sein, dass du die Rechnung einklagen musst, speichere die Chatverläufe usw. sicher ab (z.B. ausdrucken, und zusammen mit der Quittung verwahren), falls du Beweismaterial brauchen solltest.
Aber eigentlich sollte es reichen dem Unternehmer klar zu machen, entweder persönlich mit Zeugen, per Einschreiben oder Fax, dass du eine Rechnung brauchst und dich sonst gezwungen siehst, Anzeige zu erstatten, du kannst eine realistische Frist setzen, eine Woche vielleicht, das ist mehr als ausreichend um dir zu schicken bzw. auszuhändigen, was er sowieso haben müsste. Anzeige kannst du u.a. bei jeder Polizeidienststelle erstatten, verantwortlich für Schwarzarbeit ist der Zoll, sollte die Werkstatt Innungsmitglied sein, kannst du dich auch an die wenden.
Es kann sinnvoll sein, die ordnungsgemäße Durchführung der Reparaturen zu überprüfen, wer weiß.
Dein Vertragspartner muss dir eine Rechnung für die durchgeführten Arbeiten ausstellen, das er die für die Durchführung einen Subunternehmer beauftragt, ist nicht dein Problem.
Das klingt alles ziemlich dubios, mit einer Anzeige zu drohen sollte sehr wirkungsvoll sein, denn einer Betriebsprüfung nach Hinweis dürfte das so nicht standhalten. Und Steuerschulden unterliegen nicht der Restschuldbefreiung, also selbst wenn er damit rechnet in nächster Zeit pleite zu gehen, wäre das trotzdem übel.
Sein Betrieb läuft sehr gut. Pleite wird er nicht gehen. Diese Woche frag ich nochmal nach, und dann ist meine Geduld auch am Ende.
Geh noch mal hin und setze eine Frist, bzw. verlange die Herausgabe der Rechnung. Nimm Dir dazu deinen Bruder (falls vorhanden) oder einen Freund mit.
Ist die Werkstatt Innungsmitglied? Wenn ja, dann kannst Du Dich auch kostenfrei an die dortige Schiedsstelle wenden.
Als Zeugen sollte man keinen Verwandten oder Ehepartner mitnehmen.
Dann eben der Freund oder einen Arbeitskollegen.
Warum macht Deine Karte so etwas, einfach der Werkstatt Geld unterschlagen?
Sie sollte sofort getauscht werden.
Darf denn die Werkstatt derzeit überhaupt Rechnungen bearbeiten lassen/verschicken?
Bei uns sind sogar die Verkäufe untersagt!
War vor 4 Wochen.
Das EC-Kartengerät zahlt immer den Bruttobetrag an den er eingegeben hat. Darauf wird keine MWST ausgewiesen.
Um diese Reparatur komplett abrechnen zu können, benötigt er wahrscheinlich noch die Daten der beteiligten Werkstatt. Solange er diese nicht hat, kann er dir auch keine Abschlussrechnung geben.
Für die HU brauchst du keine Rechnung wer was gemacht hat. Ist es gut gemacht, bestehst du, wenn nicht, fällst du durch. dem Prüfer ist es egal wo es gemacht wurde.
Ok, geht hauptsächlich um den Versicherungsschutz. Wenn ein Unfall wegen dem passieren sollte, muss nachgewiesen wer da was gemacht hat.
Versicherungsschutz hat das Auto mit Rechnung aber auch ohne Rechnung. Und auch da muss nichts nachgewiesen werden.
Nein. Geh hin und erläutere ihm was dein Anliegen ist. Kommunikation ist immer sehr wichtig! Falls dann nichts läuft kannst du immernoch was dagegen tuhen
Hab ich ihm schon erklärt, warum eine Rechnung wichtig ist. Fühl mich langsam verarscht. Er hat sich am Zahltag auch so komisch verhalten, am Kopf gekratzt, Nase gerieben usw...Irgendwas stimmt da nicht.
Ja dann würde ich gehen. Du bist als Mensch gekommen und danach fühlst dich verarscht...... Verstehe ich. Geh mach dein ding
Dann setze Ihm eine Frist. 14 Tage, per Fax, oder selbst eingeworfen, mit einem Zeugen. Den Zeugen vorher kurz den Inhalt zeigen, dass es kein leeres Blatt Papier ist.
Mach besser noch ein Video wie du es vorm Briefkasten in den cover machst und schmeißt 😅sry konnts mir nicht vergleichen
Alternative ist ein Brief per Einschreiben.
Man könnte ein leeres Blatt per Einschreiben versendet haben und müsste dann beweisen, dass es nicht leer war. Ja, es geht grundsätzlich, das wäre aber meine letzte Wahl.
Das Problem an der Sache ist vielleicht, dass es sich um einen Auto-Kosmetik-Betrieb handelt, und die den Auftrag zusammen mit einer anderen KFZ-Werkstatt durchgeführt haben. Wobei die Beratung und Abrechnung über den Auto-Kosmetik-Betrieb lief.