Handwerkerrechnung Finanzamt wird nicht anerkannt?
Hallo, wir haben in unserer Steuererklärung 2016 für das FA eine Handwerkerrechnung eingereicht, die nicht anerkannt wurde, da die Leistung (Malerarbeiten) in unserem Neubau-Haus im Januar 16 erfolgte. Wir aber "erst" im April 16 das Haus bezogen haben. Lohnt es sich hier Widerspruch einzulegen, ich kann u.a. auch im Netz nichts finden. Das Finanzamt "beißt" sich am Einzug fest.
Vielen Dank und Grüsse Jane
4 Antworten
ich kann u.a. auch im Netz nichts finden
Ich schon. Hat keine zwei Minuten gedauert.
"Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen."
Das könnte daran liegen, dass das so im Gesetz steht. §35a EStG Abs.3
"Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro."
... ist doch auch so, die haben da keinen Spielraum.
Wurde die kompl. Rechnung nicht anerkannt, oder wurde das material abgerechnet?
Denn bei Handwerkerrechnungen darf nur der Lohn anerkannt werden.
Und dann muss der Betrag per Überweisung erfolgt sein. Barzahlung wird nicht anerkannt.
umgehend Widerspruch einreichen.
Gegen einen gesetzeskonformen Bescheid? Warum das?
Reichst du keinen Widerspruch ein, so erkennst du den Steuerbescheid an.
Blöderweise ist er aber zumindest an dieser Stelle korrekt. Wozu also der Widerspruch?
Die Rechnung war/ist ordnungsgemäß aufgegliedert. Fahrtkosten, Materialkosten, Arbeitslohn..........alles aufgeschlüsselt. Die Leistung entstand auch im jahr 2016, und wurde per Überweisung bezahlt; der Kontoauszug wurde dem FA auch zugesandt.
Die Rechnung wurde komplett nicht anerkannt. Unabhängig der Aufschlüsselung etc.
Die Begründung im Steuerbescheid ist der, das die Leistung vor Einzug im Haus erfolgte. Sprich, wir hätten im Haus schon wohnen müssen.