Handwerkerrechnung Finanzamt wird nicht anerkannt?

4 Antworten

ich kann u.a. auch im Netz nichts finden

Ich schon. Hat keine zwei Minuten gedauert.

"Absetzen dürfen Sie nur Arbeiten, die dem Erhalt oder der Renovierung dienen – nicht aber solche, die etwas Neues schaffen."

http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/

Das könnte daran liegen, dass das so im Gesetz steht. §35a EStG Abs.3

"Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen ermäßigt sich die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, höchstens jedoch um 1 200 Euro."

... ist doch auch so, die haben da keinen Spielraum.

Wurde die kompl. Rechnung nicht anerkannt, oder wurde das material abgerechnet?

Denn bei Handwerkerrechnungen darf nur der Lohn anerkannt werden.

Und dann muss der Betrag per Überweisung erfolgt sein. Barzahlung wird nicht anerkannt.

http://www.finanztip.de/handwerkerkosten/

jane0708 
Beitragsersteller
 27.11.2017, 11:19

Die Rechnung war/ist ordnungsgemäß aufgegliedert. Fahrtkosten, Materialkosten, Arbeitslohn..........alles aufgeschlüsselt. Die Leistung entstand auch im jahr 2016, und wurde per Überweisung bezahlt; der Kontoauszug wurde dem FA auch zugesandt.

Die Rechnung wurde komplett nicht anerkannt. Unabhängig der Aufschlüsselung etc.

Die Begründung im Steuerbescheid ist der, das die Leistung vor Einzug im Haus erfolgte. Sprich, wir hätten im Haus schon wohnen müssen.





Griesuh  27.11.2017, 13:09
@jane0708

umgehend Widerspruch einreichen.

AalFred2  27.11.2017, 14:51
@Griesuh

Gegen einen gesetzeskonformen Bescheid? Warum das?

Griesuh  27.11.2017, 16:07
@AalFred2

Reichst du keinen Widerspruch ein, so erkennst du den Steuerbescheid an.

AalFred2  27.11.2017, 16:50
@Griesuh

Blöderweise ist er aber zumindest an dieser Stelle korrekt. Wozu also der Widerspruch?