Grundbuchänderung - gefälscht?

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Also bitte kurz unterscheiden: Nicht der Grundbucheintrag ist gefälscht.

Bei der Beantragung zum Grundbucheintrag wurde betrogen oder gefälscht. Also musst Einsicht in die Grundakte nehmen, mittels Notar, oder die Strafbehörden auf den Plan sdhicken. So was passierte nach der Wende öfters, alleine aus meiner Zeit in Potsdam kenn ich das von mind. 3 Fällen. Leider dauert es immer etwas länger die Leute aus dem Grundbuch zu kriegen.

Da mein Großvater keinen Kontakt mehr zu diesem hatte und es auch sonst starke zweifel daran gibt das er einer solchen Änderung zugestimmt hätte, gehen wir davon aus das dieses nur mit Hilfe von Fälschung möglich war.

Eine Fälschung ist beim Grundbuch recht schwierig, da dies durch einen Notar geschieht. Man kann da nicht einfach mit einer gefälschten Urkunde kommen. Insoweit wird der Großvater ihm das Grundstück übertragen haben.

Nun meine Frage, welchen weg kann man gehen um am einfachsten heraus zu finden ob es sich um eine legale Grundbuchänderung handelt oder, was ich annehme, um Betrug?

Zunächstmal bei dem Notar nachfragen, der die Änderung veranlasst hat.

Ferner sollten sie die Bruder auffordern, Auskunft über die Übertragung zu erteilen. Sofern es sich hier um einen Schenkung handel, d.h. kein gleichwetiger Gegenwert geflossen ist, haben die übrigen Geschwister u.U. Anspruch auf einen Ergänzungspflichtteil.

Einen Grundbucheintrag kann man nicht fälschen. Wer Eigentümer eines Grundstückes oder einer Immobilie ist, ist im Grundbuch eingetragen. diesen Eintrag kann man beim zuständigen Grundbuchamt einsehen.

Ein Eigentumswechsel ist außerdem ohne einen Beurkundungsjuristen (Notar) nicht möglich.

Sollten die Voraussetzungen für den Eigentumsübergang allerdings vorgetäuscht worden sein (gefälschtes Testament etc.) liegt eine Straftat vor.

Vielen Dank für die raschen Antworten , ich werde zum Grundbuchamt fahren und versuchen dort Einsicht in die Dokumente zu bekommen.

Mich würde noch interessieren ob es selbst in den Zeiten der DDR,so einfach möglich gewesen wäre mit Hilfe eines gefälschten Erbscheins so etwas zu veranlassen?

Die Änderung im Grundbuch ist sicherlich ordentlich abgelaufen. Fraglich ist, ob dem Grundbuchamt eine gefälschte Schenkungsurkunde oder Testament vorgelegt wurde, auf deren Basis dan die Änderung im Grundbuch erfolgte!