Wie bekomme ich raus, wem ein Grundstück gehört?

10 Antworten

Das Grundbuchamt kennt nur Namen, keine Adressen. Die Namen können von Leuten sein, die schon 30 Jahre tot sind. Das Grundbuchamt darf die Daten nur nach Nachweis eines "berechtigtewn Interesses" herausgeben, d.h. in der Regel nur Behörden und Notaren und Rechtsanwälten.

Die Katster- und Vermessungsämter erhalten die Daten "nachrichtlich" vom Grundbuchamt, sihe oben.

Die Adressen haben in der Regel nur die Gemeinden (wegen Erschließungsbeiträgen und Verkehrssicherungspflicht) und die Finanzämter (wegen Steuern). Die dürfen die Adressen in der Regel aber auch nicht rausgeben.

Am besten spricht man mit Nachbarn!

blumosus  19.03.2012, 11:28

was habt ihr für ein seltsames Grundbuch???? bei uns funktioniert das einwandfrei, online (über Rechtsanwälte, Gebäudeverwaltungen und sonstige Institutionen, die ein begründetes Interesse daran haben, mit dem Grundbuch vernetzt zu sein), und auch vor Ort in der Einlaufstelle zu Parteienverkehrszeiten. Man kann nach Grundstücksnummer, Adresse, Einlagezahl usw... suchen und bekommt dann die jeweils letzte bereits verbücherte Information. Bei Kaufinteresse empfiehlt sich jedoch eine Suche in den Tageseintragungen bzw. vor dem Notartermin lässt man vom Verkäufer eine Plombe für geplanten Verkauf eintragen.

Seehausen  19.03.2012, 12:37
@blumosus

Wenn das so locker läuft wird der Rechtspfleger bald Probleme mit dem Datenschutz bekommen. Ich würde zumindestr als Eigentümer mich deutlich dagegen wehren, wenn Hinz und Kunz meine Adresse bekäme! Und die Berechtigten RA'e etc. nbehmen immer Gebühren, auch wenn die Auskünfte hoffnungslos veraltet sind.

Und Adressen und Namen müssen keinesfalls auf dem neuesten Stand sein; Erben sind z.B. nicht verpflichtet, den Eigentumswechsel im Grundbuch eintragen zu lassen.

Es ist ja schön, wenn treue Bürger so behördenglaubig sind; nur bringen tut es auf Dauer nichts.

Wenn du ein "berechtigtes Interesse" hast: Beim Grundbuchamt oder Steureramt der Stadt

am einfachsten geht es, wenn du einen Notar, Rechtsanwalt oder eine Hausverwaltung kennst, die dir online nachsehen können. Berufsstände oder sonstige Institutionen, die ein begründetes Interesse daran haben, mit dem Grundbuch vernetzt zu sein, haben die Möglichkeit, online eine Abfrage zu machen (geringfügig kostenpflichtig). Bei uns geht das auch vor Ort "am Grundbuch" (meist im Bezirksamt) in der Einlaufstelle zu Parteienverkehrszeiten.

Du gehst zum Liegenschafts- oder Katasteramt und fragst nach, weil Du für die Firma arbeitest, die auf dem Nachbargrundstück etwas bauen sollst.

Über die Namen kannst Du mit einfachen Mitteln recherchieren, in 8 von 10 Fällen findest Du etwas. Der zweite Schritt wäre sich das Grundbuch zu besorgen und gleichzeitig die Nachbarn befragen. Wenn es dann immer noch nicht klappt, dann Tiefenrecherche mit Hin- und Herfahren und durchfragen.

ja danke aber ist das öffentlich zugänglich, bzw. kann dort jeder einfach so nachfragen?

Rudigems  18.03.2012, 11:28

Nein, Du musst "ein berechtigtes Interesse nachweisen". Such Dir was aus? "Du möchtest das Grundstück kaufen." "Du möchtest eine Grunddienstbarkeit erwerben" "Du hättest dort Eigentumsschädigende Beobachtungen gemacht." "Von diesem Grundstück kämen ständig strafrechtliche Belästigungen.".

Grüße, Rudi Gems