Hat es Nachteile zwei Grundbücher zusammen zu fassen?
Guten Tag. Eine Immobilie steht über zwei Flurstücke hinweg und hat zwei Hausnummern. Es handelt sich um ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer daraus resultierenden großen Nutzfläche. Die Finanzierung über eine Bank kann aber laut Berater nur dann "günstig" erfolgen wenn die Nutzfläche unter 1/3 der Gesamtfläche liegt. Dieses wäre auf die gesamte Fläche mit 29% auch gegeben. Leider gibt es für das Haus zwei Grundbücher, was das Verhältnis von Wohn- und Nutzfläche wieder zu Nichte macht. Ist es möglich für den Erwerb die Grundbücher zusammenlegen zu lassen und wenn ja, welche Vor/Nachteile würde dieses mit sich bringen? Mit was für Kosten wäre eine solche Zusammenlegung in etwa verbunden? Wonach würden sich die Kosten richten?
P.s.: Eine Änderung der Nutz- in Wohnfläche kommt nicht in Frage.
mfG T.Berensen
9 Antworten
Hallo,
die Anzahl der Hausnummern sollte dabei völlig unerheblich sein.
Wichtiger sollte sein, dass beide Grundbuchblätter dem Darlehnsvertrag als gemeinsame Sicherheit dienen.
Der Nachteil ist, dass es Geld kostet.
Der Hintergrund für die Bank kann sein, dass Darlehen, die auf
wohnwirtschaftlichen Immobilien abgesichert sind im Zinssatz
günstiger – weil risikoärmer – sind, als Darlehen, die auf
Gewerbeimmobilien abgesichert sind. Da mußt du mit dem spitzen
Bleistift rechnen, ob sich die Zusammenlegung auszahlt.
Ich würde im Internet nach Notaren und Maklern suchen und da unverbindlich deine Fragen stellen oder beim Amtsgericht anrufen. Da wird schon irgendjemand dabei sein der dir eine professionelle Auskunft geben wird.
Die Grundbücher zu vereinigen, nützt dir zunächst mal nichts. Dann hast du ein Grundbuchblatt, mit 2 Flurstücken und immer noch 2 Hausnummern und hast noch nichts in deiner Flächengrösse geändert.
Um den Plan deines Beraters zu erfüllen, benötigst du vermutlich ein Flurstück (da ja nur dadurch die Verhältnisrechnung aufgeht, sonst könnte er ja die 2 Einzel-Größen zusammen addieren ) Diese Vereinigung darf nur das Katasteramt machen. Das geht schon mal nur, wenn die Flurstücke in Abteilung II und III des Grundbuches gleich belastet sind, vom gleichen Eigentümer gehe ich einfach mal aus.
Du kannst mal dort vorsprechen, aber viel Hoffnung wegen der 2 Hausnummern würde ich mir da nicht machen. Und als Gedankenstütze solltest du vorher prüfen, inwieweit sich der Bemessungssatz für die Berechnung der Grundsteuer evtl dadurch ändert.
Ich würde mir erst mal ein weiteres Finanzierungsangebot einholen.
Es verursacht nur Kosten!
Die Sicherstellung für Banken kann problemlos durch ein Gesamtrecht erfolgen, das dann auf beiden Grundstücken gleichermaßen als Gesamtgrundschuld lastet.
Sie sollten sich an einen Berater wenden, der etwas taugt!