Betreuter schenkt Haus an Betreuerin?
Hallo,
ich bin seit Anfang 2013 die vom Amtsgericht bestellte Betreuerin meines Vaters, 63. Die Betreuung ist von mir angeregt worden und ist vollumfassend. Er war Alkoholiker und zeitweise nicht mehr Zurechnungsfähig. Mein Vater wohnt in einem Einfamilienhaus. Mein Vater und ich möchten beide gerne zusammen in diesem Haus wohnen. Was für beide Parteien nur Vorteile hätte. Allerdings ist das Haus stark renovierungsbedürftig, was ich gerne übernehmen würde. Allerdings weiß ich auch, dass das Sozialamt das Haus wenn es weiter auf meinen Vater läuft für seine Pflege einsetzten kann (im Pflegefall), da sonst kein Vermögen mehr da ist. So würde ich zwar in das Haus investieren, wäre aber nur Mieter und mit eintreten des Pflegefalls wären dann auch meine Investitionen weg.
Daher möchten wir das gerne so Regel, dass mir schon ein Teil des Hauses gehört. Kann mein Vater an mich als seine Betreuerin eine Schenkung machen? Z.B. mit Lebenslangem Wohnrecht? Oder Pflegeverpflichtung Die andere Idee wäre das Haus sozusagen aufzuteilen und ich kaufe ihm den 1. Stock als Eigentumswohnung ab und die Investitionen werden von beiden Parteien jeweils zur Hälfte getragen. Kann mir jemand helfen? Oder hatt ähnliche Erfahrungen gemacht? Bzw. Wo kann ich mich hinwenden für solche Fälle?
9 Antworten
wir hatten in der familie zwar kein haus, aber eine grosstante wollte neffe und nichte, die auch offiziell die betreuung hatten, als erben einsetzen.
da war auch die überlegung, ob es rechtlich in ordnung ist und es wurde ein termin mit dem anwalt und notar der familie gemacht, den die tante auch kannte und zusammen mit ihr besprochen und er setzte es entsprechend auf, so das sie unterschreiben konnte und es wurde beim amtsgericht hinterlegt.
man verstand sich zwar gut in der familie, aber man hatte zu oft mitbekommen, das im bekanntenkreis erbstreitigkeiten aufkamen und wollte sich einfach absichern, das nicht doch ein verwandter dann theater macht, weil er nichts bekommt.
vorher udn anher waren sich alle einig und der gemeinsame feind ist das finanzamt, und andere ausgaben bei ämtern, notaren und so, die geld kosten, um das erbe möglichst lange zu erhalten.
ich würde nicht das haus in eigentumswohnungen aufteilen, wenn es möglich ist. da hat man in zukunft kosten für grundbucheintragungen und ähnliches oder der teil von deinem vater wird verkauft oder so.
von daher alsst euch da mal beraten, was für euch am besten ist
wir hatten in der familie zwar kein haus, aber eine grosstante wollte
neffe und nichte, die auch offiziell die betreuung hatten, als erben
einsetzen.
Das geht nur, soweit der Betreute noch testierfähig ist. Testierfähigkeit ist getrennt von der Geschäftsfähigkeit zu betrachten. Ändern oder errichten kann das Testament der Erblasser nur persönlich.
Eine solche Entscheidumng trifft das Gericht. Dort herrscht stes die Frage vor, was nützt eine Entscheidung dem Mündel/Betretuen und nicht, was hat die Betreuerin davon. - Also denkbar "schlechte Karten" für Sie!
Das geht so nicht. Wenn du die Vermögenssorge hast, müsstest du dir das Haus ja quasi als Vertreter selbst schenken. Das ist aber nicht zulässig. Du musst das Vermögen deines Vaters bewahren und nicht auf dich übertragen. Wenn müsste das Vormundschaftsgericht zustimmen, das wird der Rechtspfleger aber nicht machen.
Ja, aber das nützt dir auch nichts, wenn ein neuer Betreuer eingesetzt wird.
du könntest zwar eigenverantwortlich handeln, aber auf jeden Fall solltest du die Genehmigung des Amtsgerichts einholen.
Auch als Tochter bist du zur Zahlung des nötigen Unterhalts verpflichtet.
Hallo,
die Freigrenze ist so hoch, dass ich mit meinem Einkommen nicht belangt werden kann.
Ich bin kein Jurist, aber einerseits wird er entmündigt, indem du vollumfänglich sein Vormund bist und andererseits soll er "mündig" genug sein, dir sein Haus zu schenken? Da passt etwas nicht, oder?
Hallo,
doch das passt ganz gut. Er ist nicht mehr in der Lage Dinge zu Regeln, bzw. sich um sich selbst zu kümmern. Kann aber wohl noch seine Wünsche äußern. Und dieser ist, dass ich ihn Pflege, er solange wie möglich im Haus bleiben kann und ich dieses Haus auch sicher mal bekomme bzw. bewohnen kann.
Hallo,
ja das war mir klar. Daher auch der Gedanke mit der Eigentumswohnung. Ich müsste also die Betreuung aufgeben oder?