Fällt Grunderwerbssteuer auf unausgebauten Dachboden an?
Hallo Zusammen,
folgende Idee gibt es bei uns in der Familie:
- Momentan wohnen in einem Einfamilienhaus meine Schwiegereltern (1. Stock) und Schwiegergroßeltern (EG) in der jeweils eigenen Eigentumswohnung
- Meine Schwiegergroßeltern werden nun ihre Eigentumswohnung an meine Schwiegereltern überschreiben
- Meine Frau und ich planen in einem ersten Schritt den noch unausgebauten Dachboden zu erwerben (kaufen) und um- bzw. auszubauen
- In einem zweiten Schritt ist angebdacht, dass meine Schwiegereltern in die Wohnung der Schwiegergroßeltern umziehen, wenn sie nicht mehr dort wohnen können, und meine Frau und ich werden einen Durchbruch in das 1.OG machen und somit diese Wohnung und das ausgebaute Dachgeschoss bewohnen. Dazu bekommt meine Frau auch die Wohung im 1. OG überschrieben...
So ich hoffe, ich habe das verständlich beschrieben...Meine Frage wäre nun, ob durch den Kauf des unausgebauten Dachboden Grunderwerbssteuer anfällt?
Vielen Dank für eure Antworten bzw. Links zum nachlesen, oder ihr sagt mir vielleicht, wo ich es selbst zum nachlesen finden könnte...!!!???
4 Antworten
Es handelt sich hier um ein Mehrfamilienhaus und NICHT um ein Einfamilienhaus, da ihrer Beschreibung nach alle Wohnungen in sich abgeschlossen sind. Hier ist für sie nun einiges zu beachten und auch evtl. neu zu regeln. Vorab, es gibt Häuser, die wurden nie notariell getrennt/aufgeteilt, da sie ständig in einer Hand waren und nie daran gedacht wurde einzelne Wohnungen daraus zu verkaufen. Das ist mittlerweile aber immer seltener. Sollte es bei ihnen anders sein, dann müsste es auch eine Teilungserklärung geben, in der genau beschrieben ist wem was zu wievielen Teilen gehört und wer was wie nutzen/mitbenutzen darf. Wird das Haus als Einheit "geführt", dann kann man den Dachboden einfach ausbauen...vorausgesetzt es ist bautechnisch machbar, erlaubt und genehmigt. Diese wichtige Information bekommt man vorab auf dem Baurechtsamt und zur entgültigen Genehmigung braucht man einen Architekten. Der Verkauf von m² innerhalb des Gebäudes ohne Teilung ist möglich, aber auch auf die Zukunft gesehen nicht ratsam. Ist es aber schon geteilt, dann muss die Teilungserklärung neu erstellt werden/berechnet werden, da ja dann noch der Dachboden als nutzbare Wohnfläche hinzukommt und zu jedem m² Wohnfläche auch automatisch ein Teil des Grundstückes dazugehört....es schwebt ja nicht. Erst wenn das alles geklärt ist, kann man sagen wie hoch die Grunderwerbssteuer wäre. Sinnvoll wäre aber hier wohl ein überschreiben der Wohnung als Erbe, evtl. abgesichert durch ein lebenslanges Wohnrecht zugunsten der Großeltern. Bei Nachfragen, einfach melden.
Die Grunderwerbssteuer richtet sich nach dem Kaufpreis. Die Größe des Grundstückes, der Wohn- und anderer Flächen hat damit nichts zu tun.
Meinst Du aber die Grundsteuer, dafür ausschließlich die Wohnfläche gamäß Grundsteuermeßbescheid oder wie das heißt relevant.
Grunderwerbsteuer fällt für Grund an, sagt schon das Wort. Für die erdebene Fläche des Grundstückes.
Für die Grunderwerbssteuer ist die Größe von irgendwelchen Flächen, egal ob erdeben oder im 3. Stock, völlig irrelevant. Hier zählt allein der Kaufpreis.
Die Grundsteuer die man jährlich zahlt richtet sich nach der Wohnfläche.
Wir haben ein Eigenheim und diese Steuer nur für den Grund bezahlt.Obwohl das Haus zweistöckig ist. Bei Deinem Bsp ist der Grund wohl der Fußboden der Wohnung?! Grunderwerbssteuer und Eigentumswohnung klingt sowieso irgendwie schräg, oder?
ja, würde anfallen, es ist eine immobilie
aber verkäufe unter verwandten in direkter linie(eltern-kinder-großeltern-kinder) sind davon befreit
also keine steuer
wenn der dachboden nicht den schwieger(groß)eltern gehört, sondern einem 3. würden steuern anfallen, beim kauf durch euch
es ist ja praktisch ein vorgezogenes erbe, irgendwie
desshalb hat der gesetzgeber da etwas nachsicht
http://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_%28Deutschland%29
steht da auch, aber musst bissel suchen
Bei Eigentumswohnungen z.B. im 3. Stock fällt auch Grunderwerbsteuer an, oder?