Mit was für Konsequenzen muss man rechnen, wenn man die Garage 10,9 qm über den Erlaubten 50 qm gebaut hat?
Wir haben uns ein Haus gekauf, dass auf dem Grundstück eine Blechgarage hatte. Wir brauchten aber eine doppelgarage und da es günstig war haben wir eine genommen die mit Carport ist. Leider waren dann, obwohl wir die Nachbarn gefragt haben, doch einige damit nicht mehr einverstanden. Sie haben sich also wegen der Garage auf der Gemeinde beschwert Anonym und auch mit Name und Adresse. Die Gemeinde hat uns darum kontaktiert und uns beauftragt Fotos und Vermessungen vorzunehmen. Gesagt getan, nur ist es blöd das die Garage nun doch größer ist wie geplant um genau 10 qm.
7 Antworten
Wenn du, wie du schreibst, für die 50m²-Garage keine Baugenehmigung brauchst, bedeutet das nicht, das du für eine über 60m²-Garage auch keine gebraucht hättest. Und sobald du da eben eine Freigrenze überschritten hast, wird ein Schwarzbau daraus, mit allen üblen Konsequenzen,. inklusive Abriss und eventuell noch Geldstrafe für die Ordnungswidrigkeit.
.... Schwarzbauten werden wieder abgerissen.
Hier bei uns neulich ein Rohbau mit 15 Wohnungen. Die waren zwei Meter aus dem Kurs durch ein Versehen des Vermessers.
Letztes Jahr ein Dachgeschoß, welches 25 cm zu hoch gebaut wurde.
im Notfall müßt ihr die Garage abreißen.
sorry rückbau nur in den seltensten fällen mir ist so etwas noch nicht vorgekommen
Ich hoffe nicht.
Vorher Denken, dann Baugenehmigung einholen.
Damit erlischt die Baugenehmigung und somit steht ein Abriss an. Und das gilt eventuell sogar, wenn Du nachträgliche Rückbaumaßnahmen ergreifst, die die Fläche wieder korrigiert.
Beispiel: Du baust eine Hütte mit 50qm und hast dafür eine Genehmigung. Leider hast Du vergessen dass nicht die Grundfläche und die Höhe zählt, sondern der Dachüberstand. Die Baugenehmigung erlischt. Du sägst jetzt den Dachüberstand ab - dennoch kannst Du verpflichtet werden, die komplette Hütte abzureißen.
aber nein, da kann alles anstehen, das kann auch einfach genehmigt werden
Kann auch sein - zunächst erlischt jedoch die Baugenehmigung und wenn keine Nachgenehmigung stattfindet, dann sind genau das die Konsequenzen. Die Frage war, womit man rechnen muss. Und das ist eben das, womit man im worst case rechnen muss.
Alsodoch lieber Baugenehmigung
Jetzt schon, denn jetzt bist Du ja sogar über dem, was laut Deiner Gemeinde OK wäre.
Bei 50 qm brauchten wir noch keine Baugenehmigung. Aussage der Gemeinde.
Du brauchst eine Baugenehmigung normalerweise, sobald Du etwas baust, was mehr als 30m³ Luft umschließt (hier zählt der Dachüberstand, nicht die Gundfläche!).
rückbau und strafe