1x 10m breites Grundstück abkaufen, welche Nebenkosten entstehen?
Hallo,
ich möchte meinem Nachbarn ein 1 x 10m breiten Teil seines Grundstücks abkaufen. Dieser Teil liegt direkt an meiner Garage und soll dazu genutzt werden eine Garage für heutige Autos zu errichten. Meine derzeitige Garage stammt aus dem Jahr 1970 und der Familienwagen passt da nicht rein.
Abgesehen vom eigentlichen Kaufpreis, mit welchen Kosten muss ich rechnen. Das Grundstück des Nachbarn müsste vermutlich geteilt werden. Gehen wir bei dem 1x10m breiten Grundstück von einem Kaufpreis von 3.000 Euro aus.
8 Antworten
Die Vermessungskosten sind mit ca. 3.000 € der dickste Brocken. Der Bodenrichtwert spielt da auch eine Rolle.
Stimmt, die Vermessung hatte ich glatt vergessen.
Zu dem Kaufpreis kommt einmal die Grunderwerbssteuer dazu und die jährlichen Grundbesitzabgaben.
Beim Grundverkauf brauchst du auf noch einen Notar. Und dann wirst du von Katasteramt auch eine Rechnung bekommen und womöglich musst du den Streifen noch offiziell vermessen lassen. Auch das kostet wieder extra.
Und als letztes wäre der Eintrag bzw die Änderung im Grundbuch zu bezahlen.
Ob es da spezielle Regeln für so kleine Grundstücke bzw Änderungen gibt weiß ich allerdings nicht. Da wäre der Notar die bessere Anlaufstelle.
Sie werden erträglich sein, ich würde eher nachprüfen ob die Vergrößerung der Garage genehmigt wird im Verbauungsplan.
für 10qm 3000€ sind 300€ je qm. ein stolzer preis. das ist schon kleinstadtmitte. die kosten für vermessung, notar, steuer, grundbuchamt werden trotzdem über dem kaufpreis liegen. es wäre doch besser einen pachtvertrag zu machen.
Bei unseren Bodenpreisen wäre das ein Schnäppchen.... wenn Du sonst 600-700 EUR/m² zahlst...
doch kann er. es muß mit dem verpächter geregelt werden, falls es bauland ist.
Das reicht aber nicht. Da dann ein Gebäude auf mehreren Grundstücken steht, müssen diese durch Baulast (je nach Bundesland auch mit Grundbucheintrag) öffentlich-rechtlich vereinigt werden, was neben zusätzlichem Geld auch die Unabhängigkeit kostet. Diese Alternative halte ich nicht für empfehlenswert.
ok, dann baue keine garage sondern ein carport an. das bedarf keiner genehmigung
- er will seine Garage erweitern
- auf einem 1m breiten Grundstück kann man keinen Carport errichten
- in NRW braucht man (noch) eine Genehmigung
- Auch ein genehmigungsfreies Bauvorhaben muss den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen
dann eine überdachung. die ist frei wenn sie nicht tiefer 1meter, länger 10meter und max 30qm ist. bleibt immer noch grenzbebauung und bauhöhe nachbargrundstück ev. abstand zum nachbargrundstück. geht alles wenn sich die nachbarn einig sind. kompliziert wird es wenn grundstücke verkauft werden und notariell nichts geregelt wurde. bei pacht gibt es die erbaupacht über 99 jahre. das wäre auch eine option.
erkundige dich erst einmal, ob dein nachbar mit einer grösseren garage an der dann neuen grundstücksgrenze einverstanden wäre und ob du dazu eine baugenehmigung bekommen würdest...
Beides kein Problem
Dann darf er aber nicht darauf die Garage erweitern.