Braucht es zum Aufstellen einer Motorradgarage hinter einer bestehenden Garage auf einem Grundstück eine Genehmigung?
Alter nativ wäre ein Fahrradhaus, oder Gartenhaus angedacht.
Wir denken darüber nach, hinter der Garage so etwas aufzustellen, um die Mülltonnen und diverse Gartengeräte dort trocken unterzustellen. Der Abstand zur Grenze wird wie bei der Garage auch eingehalten. Einsehbar wäre das zudem auch noch nicht einmal, es würde sich quasi hinter die Garage "ducken".
Ist so was genehmigungspflichtig seitens des Bauamtes?
4 Antworten
Ob Du eine Baugenehmigung benötigst, legt die jeweilige Landesbauordnung fest. Hierzu müsstest Du also in die Bauordnung des betreffenden Bundeslandes schauen.
Die meisten Bauordnungen gehen zum Beispiel von einer maximalen Größe umbauten Raums aus. Zudem dürfen diese Bauten nicht für einen ständigen Aufenthalt und nur von geringer Bauhöhe vorgesehen sein.
Schaust Du dazu auch mal hier: https://www.immobilienscout24.de/bauen/baulexikon/baugenehmigung-genehmigungsfreiheit.html
Danke für den wertvollen Tip! Gemäß Landesbauordnung geht das in Ordnung :-)
Vielleicht ist es Genehmigungspflichtig wie 00tomklar00 beschrieben hat, aber mal im ernst....wer achtet darauf?Soll auf einmal zufällig irgendein Beamter hinter deine Garage gehen und gucken ob da eine weiter kleine Garage ist, die nicht genehmigt wurde?
mhm ok, weil bei uns in der Region kontrolliert niemand sowas bzw. hab noch keine Erfahrung damit gemacht. Rein theoretisch könnte ich bei mir im Garten einen Pool in den Boden bauen und keiner würde es merken.
Vielleicht hätte ich noch dazu schreiben sollen, daß unser Grundstück dienstlich stark frequentiert ist und jeder, der zu uns will, das Ding sehen kann.
Ich hab so was lieber offiziell und genehmigt stehen, dann kann mir auch keiner was.
Mir reicht die Erfahrung aus dem Elternhaus, bei dem mein Vater sein Carport hinter der Garage zur Holzlagerung halb abbauen musste.
Rat mal, was teurer ist?
Das Problem hatte ich auch. Ich musse ganz viel Papierkram erledigen und dann kamen noch leute vom Bauamt die sich den Boden angeguckt haben. Ja, dass ist genehmigungspflichtig!
Hallo,
wenn du auf der sicheren Seite sein willst, frage beim zuständigen Bauordnungsamt nach.