Grenzbebauung bei bereits vorhandener Bebauung
Hallo,
Ich möchte eine Werkstatt in meinen Garten bauen, jeweils nach hinten, rechts und links auf der grenze zu den Nachbarn. Keine von den Grenzen ist mit Wohnraum bebaut, sondern hinten 9m Lagerhalle/Produktionshalle, links 6m Scheune und rechts 6m Gartenhaus.
Alles aus massiven Kalksandstein oder Ziegeln gebaut. Von den seitlichen Nachbarn würde ich die Zustimmung bekommen nur der hintere Nachbar möchte mir diese verweigern aus angst vor Gefahrenquellen von den Autos (ausrede) obwohl ich eine Brandschutzmauer mauern würde.
Nun steht die Produktionshalle von Ihm auch auf unserer Grenze und er hat vor einigen Jahren bevor ich das Grundstück gekauft habe zusätzlich noch eine 10cm starke Styropordämmung aufgebaut die nun in mein Grundstück ragt.
Ich habe gelesen das wenn bereits etwas auf die gemeinsame Grenze gebaut wurde, dass ich keine Zustimmung mehr benötige. Weiß jemand etwas genaueres? Wie gesagt, kein Wohnraum in der Nähe und es würde Ähnlich genutzt werden wie die Halle des Nachbarn. alles in NRW.
mfg Ulli Winkler
2 Antworten
HAllo,
um auf der sicheren Seite zu sein, solltest du das Gespräch mit der zuständigen Bauordnungsbehörde führen.
Wenn der Nachbar bereits rechtmäßig, d.h. mit Baugenehmigung an der Grenze steht darf man grundsätzlich an diese Grenzwand anbauen, wenn das Gebäude bauplanungsrechtlich und bauordnungsrechtlich zulässig ist. Aber eine Baugenehmigung einholen, ohne Befreiung/Abweichung und ohne Einvernehmen des Nachbarn.
Wenn der Nachbar über die Grenze hinweg an seine Grenzwand eine Wärmedämmung angebracht hat ist dies zwar öffentlich-rechtlich zulässig, verhindert jedoch deine Grundstücksausnutzung. Wenn Du dort anbauen willst kannst Du ihn auffordern, die Wärmedämmung wieder zu beseitigen, wenn nicht kannst Du für die Überbauung Miete oder Entschädigung verlangen.