Scheune ausbauen auch ohne Baugenehmigung ?
Hallo,Es geht darum das wir gerne in der Scheune neuen Wohnraum schaffen möchten. (Innenausbau der Scheune) Die Scheune ist direkt am Wohnhaus dran auf dem Eigenen Grundstück. Das Grundstück ist 3000 m² Haus und Scheune stehen nicht ganz mittig also keine Grenzbebauung . Die nächsten Nachbarn kommen erst nach 100 m Entfernung von der Scheune. Es wird nur innen Wohnraum geschaffen und meine Frage ist braucht man dafür eine Genehmigung. Statik wird nicht beeinflusst. Der neue Wohnraum beträgt circa 90 m².
6 Antworten
Selbstverständlich nicht ohne Baugenehmigung! Es müßte eine Nutzungsänderung gemacht werden. Befindet sich das Anwesen im Innenbereich sehe ich da keine Schwierigkeiten. Abstandsflächen sind wohl kein Problem und der Stellplatznachweis sollte auch gelingen.
Ist das Ganze aber im Aussenbereich, dann wird es extrem schwierig.
Wenn es laut Bauplan eine Scheune ist müsste man eine Nutzungsänderung beantragen.
Ich würde jedoch nicht so viel trara machen. Würde es einfach umbauen und fertig.
Also, ich als langjähriger Bauhandwerker und selbst Haus und Grundstücksbesitzer würde sagen, solange wie keine Außenwände oder Grundstücksgrenzen ( die ja genau auf den cm auf dem jeweiligen Eichamt protokolliert sind ) versetzt oder irgend wie verändert werden, kann man sein eigene Immobilie innen umbauen und gestalten wie man es gerne möchte.
Sehr dumme Antwort. Bei uns in Deutschland darf man nicht so einfach ein Nebengebäude zu einem Wohnraum umbauen. Dazu braucht es eine Genehmigung. Wer sich nicht auskennt sollte seinen Kommentar lieber nicht schreiben.
Da du kein Bundeland genannt hast, beantworte ich die Frage einmal für NRW. Es wird in den anderen Bundesländern aber ähnlich, wenn nicht identisch geregelt sein.
Gem. § 63 Abs. 1 BauO NRW bedürfen die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruchbaulicher Anlagen.
D.h., dass wenn du in die Scheune Wohnräume einbaust, somit also die Nutzung von Scheune/Lager ind Wohnen änderst, du eine Baugenehmigung dafür brauchst.
Da du dich vermutlich im Außenbereich befindest ist es möglicherweise auch nicht so einfach eine Genehmigung zu bekommen. Vielleicht kannst du dich auf § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB berufen. (Das BauGB ist ein Bundesgesetz und gilt in allen Bundesländern.) Danach ist die Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Gebäudes unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- das Vorhaben dient einer zweckmäßigen Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz,
- die äußere Gestalt des Gebäudes bleibt im wesentlichen gewahrt,
- die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück,
- das Gebäude ist vor mehr als sieben Jahren zulässigerweise errichtet worden,
- das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs,
- im Falle der Änderung zu Wohnzwecken entstehen neben den bisher nach
Absatz 1 Nr. 1 zulässigen Wohnungen höchstens drei Wohnungen je
Hofstelle und
- es wird eine Verpflichtung übernommen, keine Neubebauung als Ersatz für
die aufgegebene Nutzung vorzunehmen, es sei denn, die Neubebauung wird im Interesse der Entwicklung des Betriebs im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 erforderlich.
Natürlich kannst du es auch einfach schwarz umbauen. Dies solltest du aber nur machen, wenn du im Zweifel bereit bist es wieder rückgängig zu machen, wenn die Bauaufsichtsbehörde dahinter kommt und es nicht genehmigungsfähig ist. Wenn es genehmigungsfähig ist müsstest du spätestens dann einen Bauantrag stellen, für den in NRW dann die dreifache Genehmigungsgebühr fällig wird. Ggf. müsstest du zusätzlich noch ein Bußgeld zahlen.
Gem. § 58 Abs. 1 BauO LSA bedürfen die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Anlagen einer Baugenehmigung.
Die Rechtslage in Sachsen-Anhalt ist hinsichtlich der Genehmigungspflicht nicht anders, als in NRW.
Wenn das Gebäude tatsächlich im Innenbereich liegt, wird eine Genehmigung wahrscheinlich kein Problem sein.
Du musst dir nur überlegen, ob du lieber jetzt eine Genehmigung beantragst oder erst später, wenn es der Bauaufsichtsbehörde auffällt und dann wahrscheinlich mehr Geld dafür bezahlst.
Als ergänzung:
Bundesland ist Sachsen Anhalt.
Und liegt im Innenbereich
Es ist Genehmigungspflichtig!!!!!!
Sachsen anhalt und liegt in innenbereich