Wozu zählt die Trennwand zwischen Wohnraum und Schuppen?

4 Antworten

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Nach §31 BauO NRW braucht dein Wohnraum eine Gebäudeabschlusswand, die in der erforderlichen Dicke innerhalb des Baufensters liegen muss. Ob das jetzt die gesamten 50cm sind, muss dein Architekt oder Statiker ausrechnen. Jedenfalls muss der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden, dass der Wohnraum auch ohne Schuppen allen Vorschriften genügt.

  1. Ihr braucht auf jeden Fall einen Befreiungsbescheid, wenn die Baumaßnahme außerhalb des Baufensters errichtet werden soll.
  2. 1 Meter Abstand gibt es nicht. Entweder auf die Grenze oder 3 Meter Abstand (2,50 m in Baden-Württemberg).
  3. Je nach dem wie hoch und lang der Gebäudeteil ist der an der Grenze steht, muss der Nachbar unterschreiben.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung

es kann sein dass diese Wand als Brandschutz fungiert

McSchuett 
Beitragsersteller
 10.11.2018, 18:34

Ok. Und wo darf diese Brandschutzwand stehen?

Ein Wohnraum braucht eine Wand ein Nebengebäude nicht. Man wird sicherlich die Wand dem Wohnraum zuordnen. Geht zum Bauamt und fragt um eine Befreiung, wenn das so nicht geht, dann muss der Plan über die untere Bauaufsicht ( Landratsamt ) für den Fall das die Gemeinde so mitmacht. Lasst das Nebengebäude weg und lasst mindestens 3 m zum Grenzabstand unbebaut.

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