Wozu zählt die Trennwand zwischen Wohnraum und Schuppen?
Wir planen einen kleinen eingeschossigen Anbau zwischen unserem Wohnhaus und der Grenze zum Nachbarn. Wir haben 7,5 m Platz. Allerdings sind die letzten 4 m bis zur Grenze außerhalb des Baufensters.
Unsere Idee ist folgende:
An das Haus soll ein Gebäude von 6,5 m Breite, das also einen Meter vor der Grenze endet. Bis zur Grenze des Baufensters soll Wohnraum entstehen, die verbleibenden 3 m ein Abstellraum. Die knapp 50 cm dicke Wand trennt den Wohnraum vom priviligierten Gebäude. Muss die denn komplett innerhalb des Baufensters stehen, halb drin halb draußen oder sogar direkt außerhalb an der Baufenstergrenze?
4 Antworten
Nach §31 BauO NRW braucht dein Wohnraum eine Gebäudeabschlusswand, die in der erforderlichen Dicke innerhalb des Baufensters liegen muss. Ob das jetzt die gesamten 50cm sind, muss dein Architekt oder Statiker ausrechnen. Jedenfalls muss der Genehmigungsbehörde nachgewiesen werden, dass der Wohnraum auch ohne Schuppen allen Vorschriften genügt.
- Ihr braucht auf jeden Fall einen Befreiungsbescheid, wenn die Baumaßnahme außerhalb des Baufensters errichtet werden soll.
- 1 Meter Abstand gibt es nicht. Entweder auf die Grenze oder 3 Meter Abstand (2,50 m in Baden-Württemberg).
- Je nach dem wie hoch und lang der Gebäudeteil ist der an der Grenze steht, muss der Nachbar unterschreiben.
es kann sein dass diese Wand als Brandschutz fungiert
Ok. Und wo darf diese Brandschutzwand stehen?
Ein Wohnraum braucht eine Wand ein Nebengebäude nicht. Man wird sicherlich die Wand dem Wohnraum zuordnen. Geht zum Bauamt und fragt um eine Befreiung, wenn das so nicht geht, dann muss der Plan über die untere Bauaufsicht ( Landratsamt ) für den Fall das die Gemeinde so mitmacht. Lasst das Nebengebäude weg und lasst mindestens 3 m zum Grenzabstand unbebaut.